Rom. 15[1]; 1.
Cor. 8[9–13]
452
befordret mage werden. Mit dem H. Apostel Paulo wolte ich woll ¹ nit allemal
alle scrupel vnnd spitzige disputation bey den schwachen im glauben bewegen
noch alle onordnung eins mals antastenn, Sonder alle mal das nötigest zur
Gottseligkeit zum ersten suchen vnnd beforderen. Dabey aber seye ferre ² von
mir, das ich solte etwas böses gut oder guts böß machen, die besserliche ³ war- 5
heit an einigem ⁴ ort verschweigen oder vertuncklen oder auch einigem mißbrauch
fürschub ᵃ thun vnd gutem geprauch abstehn ⁵ oder das anderen rahten.
Solicher meinung vnd massen vnnd keiner anderen hab ich mit D. Gropper
vnnd anderen vmb vergleichung der Religion gehandlet. Weiß aber er oder je- 10
mand anders etwas anzuzeigen, darin ich weiter gangen oder mehr nachgeben
oder jemand vertröstet habe, der zeige es an, bring auch herfür, was schrifften
er von mir habe. Jch wil dennoch mit denen brieuen, die mir | cxlvj/Tijb | von
solichen geschriben sind, das gesetz warer freundtschafft halten; Allein man
lass mich auch zu verantwortung komenn, vnderstande nit alle lesterung auff 15
mich aus zuschütten vnnd dann daruon zulauffen vnnd zusagen: Sie dörffen
nit mit mir vnd meins gleichen als ketzern reden vnd disputieren. Das ist in
der kirchen Christi, ja auch bei allen, die natürlich billicheit ⁶ noch behalten,
onverhöret ⁷ , das ergest ⁸ auff die leut klagen vnnd sie darüber nit hören wöllen
noch die klage beweren ⁹ . Wa bleibet: Man höre auch den anderen theil?, Jtem: 20
die letste rede solle des beklagtenn sein, Jtem: so der kläger sein klag nit beweret
¹⁰ , solle man den beklagtenn ledig ¹¹ sprechen. Oder darff ¹² es gegen der
höchsten, schweristen klagen gefelschter religion vnnd empörung inn Christlicher
gemeinden nit so vil billicheyt als gegen anderen geringen klagen?
Aber weil E. ¹³ keyserliche Maiestat sampt den Stenden des Reichs fridliche 25
vnnd Christliche handlung vmb vergleichung vnnd besserung Christlicher
Religion auff disem tag ¹⁴ so dapffer verheissen, sollche handlung auch vns
a) Drf. fürschhub.
1. wohl.
2. fern.
3. förderliche.
4. irgendeinem.
5. abstehen (von), (sich) abwenden (von).
6. Gerechtigkeit.
7. unerhört.
8. auf das Ärgste.
9. beweisen.
10. beweist.
11. frei.
12. bedarf.
13. Eure.
14. Reichstag von Speyer. Er dauerte vom 20. Februar bis zum 10. Juni 1544. Bizer, Reformationsgeschichte,
S. K 133–135; TRE 28, S.465; Deutsche Reichstagsakten XV.1–4. Viel-
Cor. 8[9–13]
452
befordret mage werden. Mit dem H. Apostel Paulo wolte ich woll ¹ nit allemal
alle scrupel vnnd spitzige disputation bey den schwachen im glauben bewegen
noch alle onordnung eins mals antastenn, Sonder alle mal das nötigest zur
Gottseligkeit zum ersten suchen vnnd beforderen. Dabey aber seye ferre ² von
mir, das ich solte etwas böses gut oder guts böß machen, die besserliche ³ war- 5
heit an einigem ⁴ ort verschweigen oder vertuncklen oder auch einigem mißbrauch
fürschub ᵃ thun vnd gutem geprauch abstehn ⁵ oder das anderen rahten.
Solicher meinung vnd massen vnnd keiner anderen hab ich mit D. Gropper
vnnd anderen vmb vergleichung der Religion gehandlet. Weiß aber er oder je- 10
mand anders etwas anzuzeigen, darin ich weiter gangen oder mehr nachgeben
oder jemand vertröstet habe, der zeige es an, bring auch herfür, was schrifften
er von mir habe. Jch wil dennoch mit denen brieuen, die mir | cxlvj/Tijb | von
solichen geschriben sind, das gesetz warer freundtschafft halten; Allein man
lass mich auch zu verantwortung komenn, vnderstande nit alle lesterung auff 15
mich aus zuschütten vnnd dann daruon zulauffen vnnd zusagen: Sie dörffen
nit mit mir vnd meins gleichen als ketzern reden vnd disputieren. Das ist in
der kirchen Christi, ja auch bei allen, die natürlich billicheit ⁶ noch behalten,
onverhöret ⁷ , das ergest ⁸ auff die leut klagen vnnd sie darüber nit hören wöllen
noch die klage beweren ⁹ . Wa bleibet: Man höre auch den anderen theil?, Jtem: 20
die letste rede solle des beklagtenn sein, Jtem: so der kläger sein klag nit beweret
¹⁰ , solle man den beklagtenn ledig ¹¹ sprechen. Oder darff ¹² es gegen der
höchsten, schweristen klagen gefelschter religion vnnd empörung inn Christlicher
gemeinden nit so vil billicheyt als gegen anderen geringen klagen?
Aber weil E. ¹³ keyserliche Maiestat sampt den Stenden des Reichs fridliche 25
vnnd Christliche handlung vmb vergleichung vnnd besserung Christlicher
Religion auff disem tag ¹⁴ so dapffer verheissen, sollche handlung auch vns
a) Drf. fürschhub.
1. wohl.
2. fern.
3. förderliche.
4. irgendeinem.
5. abstehen (von), (sich) abwenden (von).
6. Gerechtigkeit.
7. unerhört.
8. auf das Ärgste.
9. beweisen.
10. beweist.
11. frei.
12. bedarf.
13. Eure.
14. Reichstag von Speyer. Er dauerte vom 20. Februar bis zum 10. Juni 1544. Bizer, Reformationsgeschichte,
S. K 133–135; TRE 28, S.465; Deutsche Reichstagsakten XV.1–4. Viel-