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Cucuel, Ernst [Bearb.]; Eckert, Hermann [Bearb.]; Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Mitarb.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Mitarb.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Mitarb.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Mitarb.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 1 : Heidelberger Reihe ; Band 1): Die Inschriften des badischen Main- und Taubergrundes: Wertheim-Tauberbischofsheim — Stuttgart: Druckenmueller, 1969

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https://doi.org/10.11588/diglit.53141#0019
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geltend gemacht werden könnte: die arge Aufschwellung namentlich der zahlreichen Grabinschrif-
ten des 16. und 17. Jahrhunderts, deren textliche Ausdehnung vielfach in keinem Verhältnis steht
zu ihrer Bedeutung und ihrem Gehalt im einzelnen. Für die künftige Veröffentlichung wäre ihre
Textaufschwellung in höchstem Maße beschwerlich, ja vielleicht untragbar. Aber hier ist die Aus-
kunft ohne weiteres gegeben: genau so wie für die jüngeren Urkunden statt des vollen Abdrucks
das Regest eintritt, ist das auch für die Inschriften dieser Zeit gewiesene Form der Veröffentlichung.“
Die vorgetragenen Gründe fanden Billigung, und es wurde demgemäß beschlossen, Aufnahme und
Bearbeitung der Inschriften bis zum Jahre 1650 durchzuführen.
Die Möglichkeit einer Mitteilung in Regestform war in Heidelberg durch Probeaufnahme der
zahlreichen meist aus dem 16. und 17. Jahrhundert stammenden Inschriften der Heidelberger
Peterskirche erprobt worden. Als Grundsätze für die volle oder regestweise Mitteilung der Inschrif-
ten in unseren Veröffentlichungen ist folgendes gebilligt worden:
,,1. Stehen bei einer Inschrift nach 1500 Umfang und Gehalt in einem starken Mißverhältnis, so
kann statt des Wortlautes der Inschrift ein bloßer Auszug mitgeteilt werden.
2. Der Auszug muß enthalten: kurze, aber eindeutige Angabe des Anlasses der Inschrift unter
Aufnahme aller Namen und Daten. Der Auszug soll nach Möglichkeit zugleich so gestaltet sein,
daß er bemerkenswerte Fügungen der Inschrift (Wörter, Satzverbindungen u.ä.) und bemerkens-
werte Nebenangaben mit aufnimmt.
3. Im Wortlaut, nicht in Regestform zu bringen sind alle Inschriften, die durch die besondere
Bedeutung des Vorganges, der Sache oder der Persönlichkeiten, denen sie gelten, Anspruch auf
volle Mitteilung haben.
4. Es ist weiter darauf zu achten, daß für jeden Zeitabschnitt nach 1500 die Typen der wechselnden
Formulierungen in bezeichnenden Beispielen nach ihrem vollen Wortlaut erscheinen.
5. An Ort und Stelle sind alle Inschriften im vollen Wortlaut aufzunehmen, da erst nach Sammlung
aller Inschriften der betreffenden Landschaft sich begründet entscheiden läßt, welche Inschriften
in bloßer Regestform veröffentlicht werden können.“
Im Sommer 1937 wurden dann die Aufnahmen, die die Heidelberger Stelle in der StadtWertheim
gemacht hatte, ausgedehnt auf das gesamte badische Main- und Taubertal; die Abgrenzung hielt
sich an den Umfang der Amtsbezirke Wertheim und Tauberbischofsheim. Die Kosten der Auf-
nahme bestritt wesentlich die Forschungsgemeinschaft. Ihre verhältnismäßig rasche Durchführung
wurde dadurch ermöglicht, daß die Heidelberger Akademie für diese und weitere volkskundliche
Zwecke einen Kraftwagen beschaffte und dem Unternehmen zur Verfügung stellte.
Ende 1937 erschien auch ein Werbeheft, im Auftrage der Akademien vom Schreiber dieses verfaßt,
im Fliersemannschen Verlage in Leipzig. Es führt den noch auf die früher beabsichtigte Begren-
zung eingestellten Titel: „Die Inschriften des deutschen Mittelalters. Ein Aufruf zu ihrer Samm-
lung und Bearbeitung.“ Dort ist der Versuch gemacht, in Kürze auszuführen und mit Beispielen
zu belegen, was unser Unternehmen beizutragen vermag zu mannigfacher Durchleuchtung des
politischen, religiösen, gesellschaftlichen und geistigen Lebens unserer Vergangenheit, der Ent-
wicklung von Schrift und Sprache, von Literatur und Kunst, von Recht, Verfassung und Wirt-
schaft, was es für Volkskunde und Familiengeschichte zu leisten verspricht wie für die Erkenntnis
des gesamten Lebens, Denkens und Fühlens unseres Volkes.
Neben Heidelberg war inzwischen in Wien, von Hans Hirsch nachdrücklich gefördert, die Arbeit
aufgenommen worden. Oberösterreich hatte noch vor der Begründung unseres Unternehmens den
Plan zu einer Sammlung der Inschriften des Landes gefaßt. Herr Professor O. Becke hatte hier die
Arbeit bereits in Angriff genommen. Durch Herrn Flirschs Vermittlung wurde die Eingliederung
dieses Planes in das Akademieunternehmen möglich. Ein Schüler Hirschs, Dr. R.Zimmerl, der
sich durch eine Dissertation über die Entwicklung der Grabinschriften Österreichs bekanntgemacht
und für die Aufgabe empfohlen hatte, begann nun mit Aufnahme und Bearbeitung der Inschriften
des Burgenlandes.
Die fortschreitende Arbeit machte die Einleitung von Verhandlungen nötig, die der geplanten
Publikationsreihe einen Verlag zu sichern hatte. Auf dem Kartelltag in Wien im November 1938,
eindringlicher dann in Sondersitzungen des Inschriftenausschusses, die im Februar 1939 in Erfurt

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