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Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Mitarb.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Mitarb.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Mitarb.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Mitarb.]; Cucuel, Ernst [Bearb.]; Eckert, Hermann [Bearb.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 1 : Heidelberger Reihe ; Band 1): Die Inschriften des badischen Main- und Taubergrundes: Wertheim-Tauberbischofsheim — Stuttgart: Druckenmueller, 1969

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https://doi.org/10.11588/diglit.53141#0030
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Wittstadtern (vgl. Nr. 123 u. 143). Zu Beginn des 13. Jahrhunderts ging das benachbarte Küls-
heim an das Erzstift über, 1237 Tauberbischofsheim, in dem Mainz schon seit den Karolingern
einen Hof besaß. Zu den beiden Elauptorten, die Sitze von Zentgerichten waren (für Külsheim
vgl. Nr. 311), gehörten von Anfang an auch die umliegenden Dörfer, mit Ausnahme der südöst-
lichen, die zur Herrschaft Lauda-Grünsfeld zählten. Tauberbischofsheim wird erstmalig 1288 als
Stadt genannt, von Külsheim ist die Verleihung 1291 bezeugt. Während Külsheim aber stets ein
Bauernstädtlein blieb und nur durch eine Fehde zwischen Kurmainz und Wertheim in der Ge-
schichte von sich reden machte (Nr. 12), wurde Bischofsheim zum Mittelpunkt des wachsenden
kurmainzischen Besitzes im Tauberland. Schon 1370 hatte es einen Amtmann, aus der Familie
von Riedern, die in den folgenden Jahrhunderten mehrfach auch in Inschriften genannt wird (vgl.
Nr. 160, 237 u. 277). Von den späteren Amtmännern verdient vor allem Kaspar Lerch von Dirm-
stein Erwähnung, dem Tauberbischofsheim eine Reihe von Denkmälern verdankt (vgl. Nr. 88).
Der Versuch des Erzstiftes, zu Beginn des 14. Jahrhunderts die Hand auch auf Lauda zu legen,
mißlang. Als Eigengut eines eingesessenen edelfreien Geschlechts war die Herrschaft nach dessen
Aussterben im frühen 13. Jahrhundert zusammen mit Grünsfeld an die Grafen von Rieneck gekom-
men, deren Hauptbesitzungen nördlich von Lohr lagen. Während Grünsfeld, das von 1367 an als
Stadt bezeichnet wird, von einigen Pfandschaften abgesehen im Besitz der Rienecker blieb (vgl.
Nr. 116 u. 175), wanderte Lauda im 14. und 15. Jahrhundert von einer Hand in die andere. 1333
kaufte es Ludwig der Bayer - vielleicht hängt die Namensnennung in Nr. 4 mit diesem Erwerb
zusammen —, 1344 wurde es von ihm zur Stadt erhoben. 1450 erwarb Graf Philipp der Ältere von
Rieneck (Nr. 175) Burgund Stadt Lauda zurück. Zusammen mit Grünsfeld vererbte er sie an seine
Tochter Dorothea (Nr. 197), die beide Orte an ihren Sohn aus erster Ehe, den Landgrafen Johann
von Leuchtenberg (Nr. 218) weitergab. Da Johann sich in seinem sehr angefochtenen Besitz nicht
sicher fühlte, suchte er die Unterstützung des Hochstiftes Würzburg zu gewinnen, indem er beide
Herrschaften, die bisher Eigengut waren, zu Würzburger Lehen machte. Wegen Überschuldung
nahm sie Würzburg noch vor dem Aussterben der Leuchtenberger (1646) in eigene Verwaltung.
Noch schneller geriet der angrenzende südlichste Teil des Landkreises außer der Herrschaft Box-
berg unter den Krummstab. Im 13. Jahrhundert war der schmale Streifen noch im Besitz der
Herren von Hohenlohe, die im nahen Weikersheim saßen. Davon schenkte Ludwig der Bayer zu
Beginn des 14. Jahrhunderts die Reichslehenshoheit über den Schüpfer Grund an die Mainzer
Kirche, von der ihn die Hohenlohe wieder zu Lehen nehmen mußten. Doch verkauften sie bald
einen Teil an die Dottenheimer, die zugleich als ihre Vasallen in Messeihausen saßen (vgl. Nr. 135),
den anderen an die Rosenberger (vgl. Nr. 117). Zu Beginn des 15. Jahrhunderts gelang es Kur-
mainz, schließlich auch Königshofen mit der zugehörigen Zent zu erwerben und damit den end-
gültigen Besitzstand in der Taubergegend zu erreichen, den es bis zur Auflösung des alten Reiches
innehatte. Nur das hohenlohische Messeihausen ging eigene Wege: es kam später an die Zobel
von Giebelstadt (vgl. Nr. 71) und war als deren Eigengut schließlich ritterschaftlich.
Während die Erinnerung an die Mainzer Herrschaft in Königshofen durch zahlreiche Denkmäler
wachgehalten wird (vgl. Nr. 61 ff. u. 83), hat sie im Schüpfergrund kaum geschichtliche Zeugen
hinterlassen. Im entscheidenden 16. Jahrhundert war hier nicht Kurmainz, sondern die Familie
der Rosenberger bestimmend. Ursprünglich in Rosenberg (im badischen Landkreis Buchen) an-
sässig, kauften vier Mitglieder der Familie 1381 Burg und Herrschaft Boxberg und unterstellten
sie noch im gleichen Jahr der Pfälzer Lehenshoheit (vgl. Nr. 117). Zugleich erwarb einer der
Rosenberger Teil an Schüpf. Wegen Wegelagerei wurde die Feste Boxberg 1470 und nach dem
Wiederaufbau (vgl. Nr. 21) ein zweites Mal (1523) zerstört. Die Streitigkeiten nach der zweiten
Wiederherstellung (vgl. Nr. 30) endeten mit der völligen Übergabe der Herrschaft an Kurpfalz.
Albrecht von Rosenberg (Nr. 245) schuf sich nun in Schüpf einen neuen Herrschaftsmittelpunkt,
nachdem hier auch der Dottenheimer Anteil an ihn übergegangen war. Nach seinem Tod ohne
Leibeserben kam die Hälfte der Mainzer Lehensstücke an die Familien Leyen-Stetten und Dien-
heim, die andere Hälfte verblieb den Rosenbergern einer anderen Linie (vgl. Nr. 483), bis 1632
die Familie in allen Zweigen ausstarb.
Ohne Kenntnis dieser Territorialgeschichte ist die inschriftliche Überlieferung des badischen Main-
und Tauberlandes kaum zu begreifen. Die ehemaligen Herrschaftsverhältnisse sprechen sich nicht
nur in zahlreichen Inschriften unmittelbar aus, wie die meisten der bisher gegebenen Hinweise
dartun, sondern sie zeigen sich vielfach auch in einem tieferen Sinn entscheidend. Tauberbischofs-
heim, Lauda, Grünsfeld, Königshofen und Boxberg sind von ortsfremden Herrschaften großgezo-
gene Konkurrenzorte, die sich gegenseitig das Wasser abgraben sollten. Sie konnten über den Rang
kleiner Amts- und Landstädtchen nie hinauskommen und auch keine große kulturelle Kraft ent-

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