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Cucuel, Ernst [Oth.]; Eckert, Hermann [Oth.]; Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Contr.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Contr.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Contr.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Contr.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Contr.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 1 : Heidelberger Reihe ; Band 1): Die Inschriften des badischen Main- und Taubergrundes: Wertheim-Tauberbischofsheim — Stuttgart: Druckenmueller, 1969

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https://doi.org/10.11588/diglit.53141#0035
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(1575) das Fuder Wein
1575 das Fuder Wein
1576 das Fuder Wein
1577 das Fuder Wein
1589 das Fuder Wein

72 Gulden und das
60 Gulden und das
30 Gulden und das
50 Gulden und das
111 Gulden und das

Malter Korn 7
Malter Korn 6
Malter Korn 23/2
Malter Korn 2
Malter Korn 4V2

Gulden in Nr. 54
Gulden in Nr. 46
Gulden in Nr. 47
Gulden in Nr. 52
Gulden in Nr. 63

In drei Fällen werden diese Angaben noch durch andere Mitteilungen ergänzt. Vom Jahre 1575
erfahren wir, „daß Mangel am Brot war“ (Nr. 41) und 1578 wird berichtet, der Bau einer Dorf-
ummauerung sei „durch teuerer zeit wegen 3 jar lang Stil gelegen“ (Nr. 54). 1574 wird zu den
Preisen noch hinzugefügt, daß die „Niederländer“ dafür Korn und Wein hier hereinbrachten
(Nr. 44), eine Bemerkung, die Rätsel aufgibt, da wir zu den Preisen des Jahres 1577 wissen, daß
sie von Kölner Kaufleuten für Lieferungen aus Wertheim bezahlt wurden. Jedenfalls scheinen die
Wertheimer an dieser Teuerung verdient zu haben, denn unseren Inschriften zufolge wurde in
jenen Jahren nicht wenig und mit nicht geringem Aufwand gebaut (Nr. 41-53).
Vielleicht darf man dies auch aus den Inschriften zweier Häuser entnehmen, von deren Bauherren

wir mit Sicherheit sagen können, daß sie mit einem dieser Güter handelten. Es sind ausgesprochene
Neidsprüche, die sich hier finden (Nr. 44 u. 47). Zu ihnen würde sicher nicht übel passen, wenn
man behaupten könnte, der Reichtum, den sie verteidigen, sei im Munde der Heben Mitmenschen
nicht ganz unangefochten geblieben. Doch reicht dazu das Vorhandensein solcher Sprüche allein
nicht aus. Sie sind Allgemeingut, ja sogar Formeln, die sich einer weiten Verbreitung erfreuen,
und dürfen darum nicht ohne weiteres beim Wort genommen werden. Man schrieb dergleichen auch
ohne besonderen Anlaß an sein Haus, um die unausbleiblichen Neider gleich von Anbeginn vom
neuen Besitz fernzuhalten. Auch das Reimpaar am Dietenhaner Rathaus (Nr. 85) gehört zu diesem
Volksgut, ebenso der Gedanke, der dem Zuruf: „Du Narr, laß Herren und Frauen gon“ zugrunde
liegt (Nr. 41), schließlich auch manche Prosatexte (Nr. 47) und die Verse der Namensnennung
des Hauses oder des Bauherrn (Nr. 19, 50). Einige Sprüche waren ursprünghch auch nur in der
Zunft der Steinmetzen und Zimmerleute zu Hause, wie wir das von den Versen der vier Ge-
krönten in Wertheim annehmen müssen (Nr. 53). Im ganzen zeigt diese anziehende Gruppe von
Inschriften, zu der auch zwei Sprüche auf Bildstöcken zu rechnen sind (Nr. 349 u. 391), viel
Verwandtschaft mit der mündlichen Volksüberlieferung. Die Texte finden sich wie beim Volks-
lied in mannigfachen Fassungen gestaltet, die sich auf eine gemeinsame Grundform zurückführen
lassen; sie werden umgedichtet, „zersungen“, erweitert und mit Teilen anderer Grundformen
vermengt (vgl. Nr. 19 mit Nr. 42 u. 50). Es wird Sache späterer Forschung sein, diesen reichen
Stoff, wenn er endlich aus allen Gauen des Reiches gesammelt vorliegt, einmal kritisch und ge-
schichtlich durchzuarbeiten.

Besondere Beachtung verdient bei den Bau- und Flausinschriften noch die Form ihrer Anbringung.
Nur ganz wenige wurden aufgemalt (Nr. 6, 11, 86, 95), an einer Außenwand überhaupt nur eine
(Nr. 86). Wider Erwarten klein ist auch die Zahl derer, die in Balken eingeschnitten wurden
(Nr. 33, 34, 38, 42, 59, 81, 84, 96). Weitaus die meisten sind Steininschriften, namentlich die
älteren. Im allgemeinen wurden die Buchstaben vertieft in eine geglättete Fläche eingegraben,
vereinzelt auch erhöht aus vertieftem Grund herausgearbeitet (Nr. 12-19). Viele Inschriften stehen
an nicht eigens dazu geschaffenen oder ausgeformten Bauteilen: an Ecksteinen eines Kirchturms
(Nr. 1 u. 3), Quadersteinen eines Pfeilers oder einer Wand (Nr. 2, 17, 73), einer Säule (Nr. 97),
einem Türsturz (Nr. 10), einem Kellerbogen (Nr.58) oder einem Fachwerkbalken (Nr. 42). Doch ist
ihre Anbringung nur in wenigen Fällen ohne feineres Formgefühl gewählt, in den meisten vielmehr
recht-gut und in einigen sogar geradezu künstlerisch (z. B. Nr. 10, 42). Für die meisten unserer
Inschriften wurde aber ein besonderes Werkstück geschaffen oder der nötige Raum und die orna-
mentale Wirkung von Anfang an vorbedacht.
Die einfachste Lösung des besonderenWerkstücks stellt die vollbeschriftete Steintafel (z. B. Nr. 16) dar,
oft mit schlichter Leistenrahmung (z. B. Nr. 9), die spätere Zeiten zur Rollwerktafel weiterbildeten
(Nr. 63). In einem Falle ging man dazu über, der Tafel Gestalten beizugeben, die sie halten (Nr. 13).
Als Abart der Schrifttafel kann das Schriftband (Nr. 20) und die entfaltete Schriftrolle (Nr. 19)
gelten. Zu solchen einfachen Schriftsteinen wurden oft noch ein oder mehrere Wappen beigegeben
(z. B. Nr. 19). Künstlerisch besonders wertvoll sind schließlich die Gestaltungen, in denen Plastik
und Inschrift sich zu einer gemeinsamen Aussage zusammentun, sich gegenseitig ergänzen und
steigern. Die Gründungstafel der Wertheimer Stadtkirche (Nr. 5) erreicht diese Wirkung mit ihrer
Wappendarstellung in monumentaler Weise, die leider stark zerstörten Boxberger Steine (Nr. 21)
mit ihren Gestalten. Dem Anruf der Tauberbischofsheimer Sebastianskapelle verleiht eine Halb-
figur besonderen Nachdruck, die nicht nur auf den Spruch hinweist, sondern mit ihrer Gebärde

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