Buchstaben gefertigt, die, auf das Talgmodell der Glocke geklebt, sich in dem darüber geformten
Mantel vertieft und spiegelverkehrt abdruckten, beim Ausbrennen der Form herausschmolzen und
beim Guß die Schrift schließlich in den gleichen erhabenen Formen entstehen ließen, wie sie auf
dem Modell angebracht waren. Zuerst wurden diese Wachsmodellbuchstaben einzeln mit freier
Hand, auch mit Hilfe des Messers gebildet (Nr. 426, 427; 452?), später wurden Stempel benutzt,
die man auf dünn ausgewalztes Wachs drückte (Nr. 454, 458; 451?). Dabei hat man — wenigstens
bei unseren Glocken — von Anfang an nur Formen für einzelne Buchstaben, nicht für ganze Wörter
verwandt. Man arbeitete also schon lange vor Gutenbergs Zeit mit „beweglichen Lettern“.
DIE INSCHRIFTEN AUF GEGENSTÄNDEN VERSCHIEDENER ART
Die Denkmäler sind in zwei Gruppen zusammengefaßt: eine kirchliche (Nr. 490-516) und eine welt-
liche (Nr. 517—526). Doch trifft wie bei den Bauinschriften diese Scheidung nicht in jedem Fall
auch für den Inhalt der Texte zu. So könnten die ältesten beiden (Nr. 490 u. 491) sowie die Stifter-
und Meisternennungen (Nr. 497—500) nicht viel anders auch an weltlichen stehen. Freilich kommt
den Namen auf katholisch-kirchlichen Gegenständen wohl auch noch im 16. Jahrhundert eine
andere Bedeutung zu als auf weltlichen oder protestantisch-kirchlichen: wie im Mittelalter (vgl.
Nr. 11) bitten sie um Fürsprache. Den Stiftern eines anderen Gegenstandes geht es hingegen
darum, daß ihrer bei seinem Gebrauch „im besten gedacht werde“ (Nr. 525), d. h. sie wollen auf
diese Weise sich ein rühmliches Andenken unter den Menschen sichern.
Einige Stücke hätten mit gutem Grund auch anderen Gruppen eingegliedert werden können: die
Inschrift des Sakramentshäuschens in Tauberbischofsheim (Nr. 490) zeigt inhaltlich viel Verwandt-
schaft mit den Bauinschriften und wurde ja auch schon verschiedentlich als solche für die alte Pfarr-
kirche in Anspruch genommen. Ebenso stehen die Inschriften der Grünsfelder Totenleuchte
(Nr. 515), des Bildhäuschens (Nr. 514) und der beiden Votivsteine (Nr. 512 u. 516) den Inschriften
der Flurdenkmälergruppe sehr nahe, und den Formeln nach könnte man zu ihnen auch die Texte
der Taufsteine (Nr. 497-499) stellen.
Es ist wenig Einheitliches, was danach noch übrigbleibt. Die drei Altarbilder (Nr. 492-494), denen
sich noch ein Bildnis anfügt (Nr. 495), und die kleine Reihe der Kelche (Nr. 501-507) geben noch
nicht den Stoff für eine kurze zusammenfassende Betrachtung. Bei den Kelchen sei hier nur auf
den starken Unterschied zwischen den vorreformatorischen Texten (Nr. 501-505) und den pro-
testantischen (Nr. 506 u. 507) hingewiesen. Von den übrigen Gegenständen verdienen noch die
Niklashausener Kanzelinschriften (Nr. 508 u. 509), die beiden alten Grenzsteine zwischen Würz-
burg und Kurmainz (Nr. 519) und schließlich auch das Wertheimer Richtschwert (Nr. 526) beson-
dere Fiervorhebung.
14
Mantel vertieft und spiegelverkehrt abdruckten, beim Ausbrennen der Form herausschmolzen und
beim Guß die Schrift schließlich in den gleichen erhabenen Formen entstehen ließen, wie sie auf
dem Modell angebracht waren. Zuerst wurden diese Wachsmodellbuchstaben einzeln mit freier
Hand, auch mit Hilfe des Messers gebildet (Nr. 426, 427; 452?), später wurden Stempel benutzt,
die man auf dünn ausgewalztes Wachs drückte (Nr. 454, 458; 451?). Dabei hat man — wenigstens
bei unseren Glocken — von Anfang an nur Formen für einzelne Buchstaben, nicht für ganze Wörter
verwandt. Man arbeitete also schon lange vor Gutenbergs Zeit mit „beweglichen Lettern“.
DIE INSCHRIFTEN AUF GEGENSTÄNDEN VERSCHIEDENER ART
Die Denkmäler sind in zwei Gruppen zusammengefaßt: eine kirchliche (Nr. 490-516) und eine welt-
liche (Nr. 517—526). Doch trifft wie bei den Bauinschriften diese Scheidung nicht in jedem Fall
auch für den Inhalt der Texte zu. So könnten die ältesten beiden (Nr. 490 u. 491) sowie die Stifter-
und Meisternennungen (Nr. 497—500) nicht viel anders auch an weltlichen stehen. Freilich kommt
den Namen auf katholisch-kirchlichen Gegenständen wohl auch noch im 16. Jahrhundert eine
andere Bedeutung zu als auf weltlichen oder protestantisch-kirchlichen: wie im Mittelalter (vgl.
Nr. 11) bitten sie um Fürsprache. Den Stiftern eines anderen Gegenstandes geht es hingegen
darum, daß ihrer bei seinem Gebrauch „im besten gedacht werde“ (Nr. 525), d. h. sie wollen auf
diese Weise sich ein rühmliches Andenken unter den Menschen sichern.
Einige Stücke hätten mit gutem Grund auch anderen Gruppen eingegliedert werden können: die
Inschrift des Sakramentshäuschens in Tauberbischofsheim (Nr. 490) zeigt inhaltlich viel Verwandt-
schaft mit den Bauinschriften und wurde ja auch schon verschiedentlich als solche für die alte Pfarr-
kirche in Anspruch genommen. Ebenso stehen die Inschriften der Grünsfelder Totenleuchte
(Nr. 515), des Bildhäuschens (Nr. 514) und der beiden Votivsteine (Nr. 512 u. 516) den Inschriften
der Flurdenkmälergruppe sehr nahe, und den Formeln nach könnte man zu ihnen auch die Texte
der Taufsteine (Nr. 497-499) stellen.
Es ist wenig Einheitliches, was danach noch übrigbleibt. Die drei Altarbilder (Nr. 492-494), denen
sich noch ein Bildnis anfügt (Nr. 495), und die kleine Reihe der Kelche (Nr. 501-507) geben noch
nicht den Stoff für eine kurze zusammenfassende Betrachtung. Bei den Kelchen sei hier nur auf
den starken Unterschied zwischen den vorreformatorischen Texten (Nr. 501-505) und den pro-
testantischen (Nr. 506 u. 507) hingewiesen. Von den übrigen Gegenständen verdienen noch die
Niklashausener Kanzelinschriften (Nr. 508 u. 509), die beiden alten Grenzsteine zwischen Würz-
burg und Kurmainz (Nr. 519) und schließlich auch das Wertheimer Richtschwert (Nr. 526) beson-
dere Fiervorhebung.
14