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Lutz, Dietrich [Oth.]; Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Contr.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Contr.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Contr.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Contr.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Contr.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 15 : Münchner Reihe ; Band 4): Die Inschriften der Stadt Rothenburg ob der Tauber — München: Druckenmueller, 1976

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.45638#0013
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EINLEITUNG

i. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise
Die im vorliegenden Band gesammelten und publizierten Inschriften entstammen dem Gebiet der Stadt
Rothenburg ob der Tauber nach dem Stand von 1966. Obgleich ursprünglich geplant war, die Inschriften
bis zum Ende der Reichsstadtzeit zu sammeln (Fotodokumentation weitgehend abgeschlossen), wurde das
von der Inschriftenkommission vorgesehene Schlußdatum von 1650 übernommen. Inschriften auf Geräten
kirchlicher und weltlicher Herkunft (z. B. Kelche, Ziegel usw.) wurden nicht berücksichtigt, ebenso wur-
den Jahreszahlen ohne weitere Zusätze nur in Auswahl aufgenommen. Die schriftliche Überlieferung
nicht erhaltener Inschriften wurde soweit wie möglich erfaßt, doch konnte Vollständigkeit hierbei ebenso-
wenig erreicht werden wie bei der Erfassung der Literatur für die erhaltenen Inschriften. Die Anordnung
des Bandes ist chronologisch, sie folgt den zur Zeit der Drucklegung gültigen, von den Inschriftenkommis-
sionen der Deutschen Akademien gemeinsam erarbeiteten Grundsätzen.
In der Kopfzeile befindet sich links die laufende Nummer. Nur kopial überlieferte Inschriften werden
mit einem lateinischen Kreuz gekennzeichnet. In der Mitte der Kopfzeile wird der Standort allgemein
genannt, rechts das Datum der Inschrift, das meist aus dem Text oder vom Inschriftträger als Anferti-
gungsdatum übernommen wurde. Undatierte Inschriften wurden möglichst auf ein Ausgangsdatum,
auf ein Viertel, halbes oder ganzes Jahrhundert eingegrenzt und sind am Ende des jeweiligen Zeitraums
in der alphabetischen Reihenfolge der Standorte und der Namen der Verstorbenen eingeordnet. In diesen
Fällen wird die Datierung im Kommentar begründet. In Rothenburg werden ab 1582 die Daten der In-
schriften weiter nach dem alten Kalender berechnet. Wie in allen protestantischen Gebieten wird die
gregorianische Kalenderreform, die alle Daten um 10 Tage verschiebt, nicht beachtet. Eine Umrech-
nung auf den neuen Stil wurde nicht vorgenommen.
Im folgenden Abschnitt steht am Anfang eine nähere Bezeichnung des Inschriftträgers, wobei die
Namen der darauf genannten Personen in der jeweils gebräuchlichsten Form der Inschrift entnommen
wurden (alle anderen vorkommenden Formen eines Namens sind im Personen- und Ortsregister erfaßt).
Es folgt die genaue Standortangabe. Der Inschriftträger wird beschrieben nach Material, Gestaltung,
Wappen oder Zeichen, Ort und Herstellungsart der Inschrift. Die Beschreibung geht vom Beschauer aus,
nur bei den Wappen nach den Gesetzen der Heraldik. Es folgen Bemerkungen über den Erhaltungszustand
und die Geschichte von Inschriftträger und Inschrift, soweit bekannt.
In einem besonderen Absatz werden die Maße des Inschriftträgers - Höhe und Breite, bei runden
Objekten der Durchmesser - und die Größe der Buchstaben (kleinste und größte Messung) angegeben,
dazu die Schriftart nach der von der Inschriftenkommission erarbeiteten Nomenklatur: gotische Majuskel,
gotische Minuskel, Fraktur, frühhumanistische Kapitalis, Renaissance-Kapitalis, humanistische Minuskel.
Die Texte der erhaltenen Inschriften sind halbfett gesetzt, diejenigen der nur kopial überlieferten halb-
fett kursiv. Wenn sich mehrere Inschriften auf einem Inschriftenträger befinden, wird zu jeder Inschrift der
Anbringungsort angegeben. Abkürzungen der erhaltenen Inschriften werden nicht im Text, sondern im
Abkürzungsregister oder in Einzelfällen im kritischen Apparat aufgelöst. Die Zeilentrennung wird durch
einen Schrägstrich angedeutet, soweit die Texte (Verse) nicht der Originalzeile der Inschrift folgen. Er-
gänzungen zerstörter oder unleserlicher Textteile werden in eckige Klammern gesetzt, ebenso werden
nicht ergänzbare Lücken durch Pünktchen in eckigen Klammern wiedergegeben. Nachgetragene oder nicht
ausgeführte Stellen (z. B. Sterbedaten) werden durch spitze Klammern, die nicht ausgeführten mit Pünkt-
chen, gekennzeichnet. Bei den erhaltenen Inschriften werden nur Textteile in runde Klammern gesetzt,
die auch am Original in Klammern stehen. Bei kopial überlieferten Inschriften werden alle Abkürzungen
in runden Klammern aufgelöst.
Im kritischen Apparat wird zunächst die Quelle für den Text der Inschrift angegeben, es sei denn, er
wurde am Original erarbeitet oder nach der Bezold-Handschrift (siehe unten, Kapitel 3) wiedergegeben.
Glocken und Glasfenster wurden nicht am Original, sondern nach der Literatur bearbeitet, da sie in eige-
nen Sammlungen behandelt werden (Glockenatlas, Corpus Vitrearum). Es folgen Varianten und Erläute-
rungen zum Text. Lesarten werden nur angegeben, wenn es sich nicht um rein orthographische Abwei-
chungen handelt. Sehr stark abweichende Überlieferungen werden im vollen Wortlaut abgedruckt. Bei

IX
 
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