547 Franziskanerkirche 1631 November 26
Epitaph Balthasar Geiss. Im Kirchenschiff an der Nordwand hängt ein querrechteckiges Messingepitaph
mit einem rollwerkverzierten Rand; unten in der Mitte Todesembleme. Über der Platte befand sich
ursprünglich ein Ehewappen, das verloren ist. Die siebenzeilige Inschrift ist erhaben aus der Platte heraus-
gearbeitet. Das gut erhaltene Epitaph war nach Bezold 1747 auf einem in den Fußboden eingelassenen
Grabstein angebracht.
H. 26 cm, B. 44 cm, Bu. 18-25 mm. - Fraktur.
Anno • 1631 • den 26. Nouember ist ihm / Herren verschieden der Ehrnuest hochges/
lahrt vnd wolweiss herr Balthaser Geyss / des Innern Raths alhier seines alters ihm /
46. Jahr der Almechtig Gott wöll ihm am / Jüngsten tag ein fröliche Aufferstehung /
zu dem Ewigen Leben verleyhen, Amen.
Wappen: Meder; Geiss. Vgl. Bezold Tab. XVI Nr. 1-2.
Die nach Kdm. S. 338 Nr. 40 zu diesem Epitaph gehörenden drei lorbeerumkränzten Wappen waren
Teil des nicht erhaltenen Epitaphs der Anna Raab geb. Meder, vgl. Nr. 602 f. Anna Raab war in erster
Ehe mit Balthasar Geiss verheiratet. Von Bezold werden für das Epitaph des Balthasar Geiss nur zwei
Wappen überliefert.
Vgl. Nr. 499t, 540t, 561t, 593, 602t, 603.
Bezold S. 147 Nr. 41; Kießkalt S. 23 Nr. 61; Kdm. S. 284 Nr. 61.
548t Franziskanerkirche 1631 November 29
Epitaph Barbara Bezold. Im Kirchenschiff war auf der in den Boden eingelassenen Grabplatte Nr. 546
ein Metallepitaph mit einer siebenzeiligen Inschrift und einem darunter in der Mitte angehängten Wappen
befestigt.
Anno D(omi)ni 1631. am Andreae abent ist in Christo dem / Herren verschieden die Ehrn-
tugentreiche Fraw Barbara / ein geborne henningin, weiland Herrn Do(ctof) Michael / betzolts,
wolverdienten Advocaten vnd Syndici al/hie geliebte haus Fraw Ihres alters 58. Jahr, deren
der / allmechtig Gott am Jüngsten tag ein fröliche aujfer/Stellung zum ewigeft) Leben gnediglich
verleihen wolle.
1631 November 29.
Wappen: Henning. Bezold Tab. LXIV Nr. 3.
Vgl. Nr. 546, dort mit dem Datum 1631 November 20. Vgl. Nr. 556, 557t-
Bezold S. 155 Nr. 69.
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