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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete — Leipzig: O.R. Reisland, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.26586#0083
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Die Fortbildung der Verfassung. Das Consistorium zu Wittenberg.

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Anzeige an die Verordneten zu Coburg erstatten. Die Verordneten zu Coburg erhielten dieses
Schreiben mit dem Auftrage, es den Visitatoren in Franken zuzustellen, „dass diese sich darnach
halten können“. Im Zusammenhange damit erliessen die Visitatoren obige V.O.
Ob diese Thatsachen nun gewichtig genug sind, dass man aus ihnen auf Durchführung
der Visitation im Jahre 1533 schliessen kann — lasse ich dahingestellt. Vielleicht wurde die
Visitation 1533 begonnen, dann unterbrochen und 1535 vollendet. Jedenfalls wurde im Jahre 1535
in Franken visitirt. Auch aus diesem Jahre 1535 haben wir nur wenige Nachrichten.
Bemerkenswerth sind die Verhandlungen mit der Ritterschaft und dem Adel von Franken
(Coburg, St.A. Loc. B. 20 Nr. 16 Bl. 13 ff.). Ritterschaft und Adel wurden auf Sonntag Trini-
tatis (23. Mai) 1535 nach Coburg beschieden. Dort wurde ihnen „Furhaltung“ aus der Instruk-
tion gethan und es wurden ihnen einige aus dieser ausgezogene Artikel schriftlich zugestellt
(cit. loc. Bl. 13bff.); so der Befehl des Kurfürsten, dass die geistlichen Lehen für Universitäts-
stipendien der Familienglieder, die Überschüsse aber als Gehaltszulagen der Geistlichen Ver-
wendung finden sollten, dass der Adel keinen Geistlichen annehmen solle, bevor er dem Kur-
fürsten präsentirt und vom Superintendenten examinirt worden sei, dass sie sich die Einkommen
der Pfarrer, des gemeinen Kastens, und die bauliche Erhaltung der Pfarrgebäude angelegen sein
lassen sollten. (Diese Artikel bedürfen keines Abdruckes.) Die Ritterschaft erhob Einwendungen
nur gegen diejenigen, welche die Lehen und die Unterhaltung der Pfarrgebäude betrafen, und
erbat sich Zeit für ein Bedenken. Die anderen Artikel nahm sie ohne Widerspruch auf. Die
Visitatoren billigten die Bedenkzeit bezüglich der Lehen zu, verweigerten dieselbe jedoch be-
züglich der Baulast, weil die Sache in vielen Pfarreien dringlich und oft genug angeregt sei.
Der Adel blieb aber auf seinem Wunsche bestehen und verlangte einen neuen Bedenktag, den
dann die Visitatoren „umb des besten willen“ schliesslich zugestanden.
Im Zusammenhange mit dieser Visitation stehen die Visitationen in den Schutzherr-
schaften: der Grafschaft Schwarzburg (24. Mai —16. Juni 1533, Burkhardt S. 154);
den Reussischen Ländern (2.—21. September 1533, Burk har dt S. 158) [in der Herrschaft
Lobenstein war die erste Visitation erst Ende September 1543, Burkhardt S. 214]; in der
Herrschaft Ronneburg (27. September—1. Oktober 1533, Burkhardt S. 169). Diese Herr-
schaften werden nach unserem Plane gesondert behandelt.
Über eine Visitation im Amte Gotha vom Jahre 1542 giebt uns ein Aktenstück im
Consist.-Archiv Gotha Loc. 19 Nr. 3 Auskunft. Diese Visitation bedarf jedoch an diesem Orte
keiner weiteren Berücksichtigung.
Waren schon in den bisherigen Visitationen die finanziellen Fragen stark in den Vorder-
grund getreten, so blieb auch in Zukunft das Besoldungswesen der Pfarrer eine der Hauptsorgen
der Regierung. Unendlich mühsam, aber auch segensreich war die Thätigkeit des Kurfürsten
und seiner Räthe. Die meisten der von mir in Weimar durchgesehenen Aktenstücke (ziemlich
3000 an der Zahl) betreffen Pfarrverhältnisse, Besetzungen, Versetzungen, Entsetzungen, Zu-
sammenlegungen von Pfarreien, sowie die Verhältnisse des gemeinen Kastens; ausserordentlich
zahlreich sind die Gesuche der Pfarrer um Zulagen, die Klagen, dass die Einkünfte für sie oder
den gemeinen Kasten nicht eingingen u. s. w. Man vgl. auch den Abschnitt „Das bewidmungs-
werk in den ernestinischen Landen“ bei Burkhardt S. 217 ff.
In den Rahmen dieser Massnahmen gehört auch das 1533 gedruckt ausgegangene Patent
des Kurfürsten, „betreffend die geistlichen Zinse“, welches hier nach dem Exemplar im Haus-
und Staatsarchiv zu Gotha K.K. XX. 1 zum Abdruck gelangt. (Nr. 12.)
II. Die Fortbildung der Verfassung. Das Consistorium zu Wittenberg.
Durch die vorstehend geschilderten Visitationen war nunmehr der neuen Lehre im Lande
überall zum Siege verholfen.
 
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