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Albertinisches Sachsen. Cap. I. Herzog Heinrich. (1539—1541.)
in Weimar Ji. 1278. Die Instruktion selbst liegt in Dresden, H.St.A. Loc. 10599, Instruktion
zur Visitation 1539, S. 3—18; auch in Weimar, Ji. Nr. 1277 (besiegeltes Exemplar). Der Ab-
druck bei Hering, a. a. O. S. 38—52 ist nicht genau. Wir geben einen getreuen Abdruck
nach Weimar Ji. Nr. 1277. (Nr. 22.)
Die Visitation wurde durch ein gedrucktes Ausschreiben vom 21. Juli 1539, „des Durch-
lauchtigen hochgeborenen Fürsten und Herren, Herrn Heinrichen hertzogen zu Sachsen u. s. w.
bevelich, das Evangelion belangendt“ dem Lande bekannt gegeben. (Ein Originaldruck in Jena,
Univ.-Bibl., Bud. Var. 635 Nr. 18. Eine gleichzeitige Abschrift davon im Staatsarchiv Merse-
burg. Visitations-Akte der Superintendenz Eckartsberga. Repert. 47 Cap. II. Nr. 5 Anhang.
Neuerer Abdruck bei Hering, a. a. O. S. 52. 54.) Die erste Formulirung zu diesem Aus-
schreiben rührte von Spalatin her. Dieser schickte den von seiner Hand geschriebenen Entwurf
an Ritter Hans von Dolzig, welcher verschiedene Korrekturen, namentlich am Ende, vornahm.
Doch weicht das definitive Ausschreiben von diesen Entwürfen (vgl. dieselben in Weimar, Ji.
1288) bedeutend ab.
Als Visitatoren für den meissnischen Kreis waren bestellt: Justus Jonas, Spalatin,
Melchior von Creitzen, Caspar von Schönberg und Rudolf von Rechenberg.
Die Protokolle dieser ersten Visitation sind zur Zeit bis auf die Pirna betreffenden (vgl.
Hofmannin Beiträgen zur sächs. Kirchengesch. [1893] 8, 5) unbekannt. Vgl. über die Visi-
tationen Hering S. 55 ff. 63 ff.; Burkhardt S. 234 ff. Man vgl. auch die interessanten Akten-
stücke, welche Kawerau im Briefwechsel des Justus Jonas 1, 327—363 abdruckt.
Charakteristisch war dieser Visitation die grosse Eile, mit welcher sie unternommen
wurde. Jonas klagt darüber viel in seinen Berichten. Die Visitatoren sagen selbst: „so haben
wir uns so viel diesen Nachmittag in eil hat bescheen mögen, diser vorliegenden meinung unter
redt und bitten, solches bedenken dem fürsten anzuzeigen.“ (Weimar, Ji. Nr. 1287.) In der
O. für die Kloster-Jungfrauen (Weimar, Ji. Nr. '1282) sprechen die Visitatoren offen von einer
„eilenden Visitation“. Ausdrücklich wird dieser Charakter der ersten Visitation anerkannt in
der Instruktion für die zweite, kurz darauf folgende Visitation.
Die ganze Visitation dauerte 6 Wochen. Sie konnte keine gründliche sein. Nament-
lich kamen die Dorfpfarreien sehr zu kurz. Das zeigen so recht die „vier artikel den dorf-
pfarrern furgehalten“. Aus diesen vier Artikeln (vgl. unten) geht hervor, dass man eine zweite
Visitation als unmittelbar bevorstehend erwartete.
Die Reihenfolge der visitirten Städte war: Dresden, Pirna, Glashütte, Freiberg, Anna-
berg, Chemnitz, Penig, Pegau,' Leipzig, Oschatz, Döbeln, Lommatzsch, Seuselitz, Hayn, Dresden.
Von den auf der Visitation erlassenen Anordnungen treten folgende hervor.
Schon Kapp hat in seiner Kl. Nachlese 4, 649 ff. aus dem Gnandstein’schen Archive
aus einem „mit Spalatin’s Hand verbesserten Manuscript“ eine Urkunde publizirt, welche eine
doppelte Aufschrift führt: „Die visitation-artickel für die pfarrer zum Gnandstein“ und „Die vier
artikel des Verhaltens 1539 für die dorfpfarrer.“
In Weimar, Ji. Nr. 1283 befinden sich zwei Exemplare dieser Artikel. Dem zweiten,
sehr schön geschriebenen Exemplare hat Spalatin eigenhändig die Aufschrift gegeben: „Die vier
Artickel den Dorfpfarrern furgehalten.“ Dieses Exemplar in Weimar schliesst im vierten
Artikel mit dem zweiten Absatze ab; der dritte Absatz des vierten Artikels und „die christ-
liche Messe“ bei Kapp fehlen.
Ähnliche wie die bei Kapp abgedruckten Visitationsartikel finden sich für: Oschatz
(abgedruckt aus dem Rathsarchiv in 2. Beilage der Oschatzer gemeinnützigen Blätter, 1887,
Nr. 59); für Leipzig (Rathsarchiv Consist. VII. B. 2 Bl. 82 ff. 35 ff. Vgl. Sachse, Beiträge
zur Gesch. des Thomasklosters, Leipzig 1880, S. 20; Seiffert, Die Reformation in Leipzig,
Albertinisches Sachsen. Cap. I. Herzog Heinrich. (1539—1541.)
in Weimar Ji. 1278. Die Instruktion selbst liegt in Dresden, H.St.A. Loc. 10599, Instruktion
zur Visitation 1539, S. 3—18; auch in Weimar, Ji. Nr. 1277 (besiegeltes Exemplar). Der Ab-
druck bei Hering, a. a. O. S. 38—52 ist nicht genau. Wir geben einen getreuen Abdruck
nach Weimar Ji. Nr. 1277. (Nr. 22.)
Die Visitation wurde durch ein gedrucktes Ausschreiben vom 21. Juli 1539, „des Durch-
lauchtigen hochgeborenen Fürsten und Herren, Herrn Heinrichen hertzogen zu Sachsen u. s. w.
bevelich, das Evangelion belangendt“ dem Lande bekannt gegeben. (Ein Originaldruck in Jena,
Univ.-Bibl., Bud. Var. 635 Nr. 18. Eine gleichzeitige Abschrift davon im Staatsarchiv Merse-
burg. Visitations-Akte der Superintendenz Eckartsberga. Repert. 47 Cap. II. Nr. 5 Anhang.
Neuerer Abdruck bei Hering, a. a. O. S. 52. 54.) Die erste Formulirung zu diesem Aus-
schreiben rührte von Spalatin her. Dieser schickte den von seiner Hand geschriebenen Entwurf
an Ritter Hans von Dolzig, welcher verschiedene Korrekturen, namentlich am Ende, vornahm.
Doch weicht das definitive Ausschreiben von diesen Entwürfen (vgl. dieselben in Weimar, Ji.
1288) bedeutend ab.
Als Visitatoren für den meissnischen Kreis waren bestellt: Justus Jonas, Spalatin,
Melchior von Creitzen, Caspar von Schönberg und Rudolf von Rechenberg.
Die Protokolle dieser ersten Visitation sind zur Zeit bis auf die Pirna betreffenden (vgl.
Hofmannin Beiträgen zur sächs. Kirchengesch. [1893] 8, 5) unbekannt. Vgl. über die Visi-
tationen Hering S. 55 ff. 63 ff.; Burkhardt S. 234 ff. Man vgl. auch die interessanten Akten-
stücke, welche Kawerau im Briefwechsel des Justus Jonas 1, 327—363 abdruckt.
Charakteristisch war dieser Visitation die grosse Eile, mit welcher sie unternommen
wurde. Jonas klagt darüber viel in seinen Berichten. Die Visitatoren sagen selbst: „so haben
wir uns so viel diesen Nachmittag in eil hat bescheen mögen, diser vorliegenden meinung unter
redt und bitten, solches bedenken dem fürsten anzuzeigen.“ (Weimar, Ji. Nr. 1287.) In der
O. für die Kloster-Jungfrauen (Weimar, Ji. Nr. '1282) sprechen die Visitatoren offen von einer
„eilenden Visitation“. Ausdrücklich wird dieser Charakter der ersten Visitation anerkannt in
der Instruktion für die zweite, kurz darauf folgende Visitation.
Die ganze Visitation dauerte 6 Wochen. Sie konnte keine gründliche sein. Nament-
lich kamen die Dorfpfarreien sehr zu kurz. Das zeigen so recht die „vier artikel den dorf-
pfarrern furgehalten“. Aus diesen vier Artikeln (vgl. unten) geht hervor, dass man eine zweite
Visitation als unmittelbar bevorstehend erwartete.
Die Reihenfolge der visitirten Städte war: Dresden, Pirna, Glashütte, Freiberg, Anna-
berg, Chemnitz, Penig, Pegau,' Leipzig, Oschatz, Döbeln, Lommatzsch, Seuselitz, Hayn, Dresden.
Von den auf der Visitation erlassenen Anordnungen treten folgende hervor.
Schon Kapp hat in seiner Kl. Nachlese 4, 649 ff. aus dem Gnandstein’schen Archive
aus einem „mit Spalatin’s Hand verbesserten Manuscript“ eine Urkunde publizirt, welche eine
doppelte Aufschrift führt: „Die visitation-artickel für die pfarrer zum Gnandstein“ und „Die vier
artikel des Verhaltens 1539 für die dorfpfarrer.“
In Weimar, Ji. Nr. 1283 befinden sich zwei Exemplare dieser Artikel. Dem zweiten,
sehr schön geschriebenen Exemplare hat Spalatin eigenhändig die Aufschrift gegeben: „Die vier
Artickel den Dorfpfarrern furgehalten.“ Dieses Exemplar in Weimar schliesst im vierten
Artikel mit dem zweiten Absatze ab; der dritte Absatz des vierten Artikels und „die christ-
liche Messe“ bei Kapp fehlen.
Ähnliche wie die bei Kapp abgedruckten Visitationsartikel finden sich für: Oschatz
(abgedruckt aus dem Rathsarchiv in 2. Beilage der Oschatzer gemeinnützigen Blätter, 1887,
Nr. 59); für Leipzig (Rathsarchiv Consist. VII. B. 2 Bl. 82 ff. 35 ff. Vgl. Sachse, Beiträge
zur Gesch. des Thomasklosters, Leipzig 1880, S. 20; Seiffert, Die Reformation in Leipzig,