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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete — Leipzig: O.R. Reisland, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.26586#0133
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General-Visitation 1555. 1556. General-Superintendent. General-Artikel 1557.

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Dieselbe wurde zum Theil auch durch den Druck bekannt gemacht (Artikel, gezogen
aus der churf. instruktion der visitatoren des churkreises zu Sachsen, ubergeben im 1555 jar.
Wittenberg. Gedruckt durch Hans Lufft 1555, 2. Bl., 4o.) (Exemplare in Univ.-Bibl. zu Leipzig,
Halle, Jena; auch in Magdeburg, Staatsarchiv A. 50. XI. Nr. 66.)
Zur Ausführung der Visitation traf der Kurfürst eine Reihe von Verordnungen. Unter
dem 27. Februar 1555 erging ein Patent, „den anordnungen der visitatoren in allen stücken
nachzukommen“ (Dresden, H.St.A., a. a. O. zweimal S. 102. 110); ein Befehl an alle Behörden
betraf die Verpflegung der Visitatoren (zweimal c. 1. S. 105. 110); ein Mandat des Kurfürsten
(c. 1. S. 100 und noch einmal S. 109) an die Visitatoren befahl diesen, dass sie sich das ihnen
aufgetragene Geschäft angelegen sein lassen und namentlich darauf sehen sollten, dass in jeder
Kirche ein Exemplar der A.C. und deren Erläuterung von 1551 sich befinde, und dass eventuell
durch den dazu bevollmächtigten Schösser [der bezügliche Befehl vom 2. März 1555 steht ebenda
S. 101 und 109] den Kirchen ein Exemplar zu verabreichen sei.
Der Befehl an die Visitatoren, ihre Thätigkeit am 6. März zu beginnen, findet sich in
Dresden, H.St.A. c. 1. S. 108 ff.; S. 108b werden die Namen der Visitatoren des „Kur-Kreises,
Meissnischen, Leipzigischen und Doringischen Kreises“ genannt.
Zur Geschichte dieser Visitation vgl. Müller, a. a. O. 9,166 ff., und für Pirna im speziellen
Hofmann, in Beiträgen zur sächs. Kirchen-Geschichte, 1893, S. 128 ff. Von den Protokollen
sind bisher nur (auszugsweise) mitgetheilt diejenigen für die vier Ämter Schlieben, Liebenwerda,
Belzig und Gommern von Hering, in Mittheilungen aus den Protokollen der Kirchenvisitation
im sächsischen Kurkreise vom Jahre 1555. Wittenberg 1889 (Osterprogramm der Universität
Halle 1889). Eine weitere Abschrift des auf diese Ämter sich erstreckenden Visitationsproto-
kolles befindet sich im Staatsarchiv zu Magdeburg A. 50. XI Nr. 64.
Über die Visitation im Meissnischen Kreise giebt Kunde: Dresden, H.St.A. Loc. 1987,
Visitationsbuch des Meissnischen Kreises 1555 und desselben zugehörige Superattendentz Pirna,
Dresden, Meissen, Hayn, Oschatz. Über den „Gebirgischen Kreis“ vgl. Dresden, H.St.A. Loc.
2001, Visit. des Gebirg. Kreises. Das betrifft die Superintendenturen Freiberg, Annaberg, Chem-
nitz, Zwickau, Hartenstein und Penig.
Die Bedeutung der Visitation liegt vor allen Dingen in der Regelung des Kirchen-
vermögens und der Einkünfte von Pfarrer, Lehrer und Küster. Daher sind die Anordnungen
der Visitatoren überwiegend finanziellen Charakters, wie z. B. diejenigen für Dresden (vgl.
Dresden, Rathsarchiv A. II, 66, Bl. 46 ff.; in denselben wird besonders der gemeine Kasten
für die Armen behandelt und bestimmt, dass die Kollekten allein für die Armen bestimmt
sein sollen).
Von den vielen Anordnungen seien daher nur folgende von allgemeinerem Interesse
hier hervorgehoben, für:
Pirna. Vgl. unter Pirna. (Abdruck von Hofmann, a. a. O.);
Senftenberg. Vgl. unter Senftenberg. (Erstmaliger Abdruck nach Dresden, H.St.A.
Loc. 1987, Bl. 616-620);
Döbeln. Vgl. unter Döbeln. (Erstmaliger Abdruck aus Dresden, H.St.A. Loc. 1987,
Visitationsbuch des Meissn. Kreises 1555, Bl. 656—663);
Erwähnt, wenn auch nicht abgedruckt, soll werden ein „Rezess im Ampt Torgau auf-
gericht“, welcher die Dörfer Meltewitz und Frauwalde betrifft. (Dresden 1. c. Bl. 726);
Oschatz. Abschied vom 8. Oktober 1555. Dresden c. 1. Bl. 793—801. Vgl. unter
Oschatz. (Bereits abgedruckt in den Gemeinnützigen Blättern von Oschatz. Darnach hier);
Aus der Visitation im Gebirgischen Kreis (vgl. Dresden, H.St.A. Loc. 2001, Visitation
des Gebürgischen Kreis; Superattend. Freiberg, Annaberg, Kempnitz, Zwickau, Hartenstein,
Penig) seien hier genannt .
Sehling, Kirchenordnungen.

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