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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete — Leipzig: O.R. Reisland, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.26586#0155
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General-Visitationen zweier Landestheile. Verschiedene kleinere Ordnungen des Kurfürsten.

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Die Kastenrechnungen werden theils mit, theils ohne Zuziehung der Pfarrer und der
Gemeinden gehalten. Auch werden die Einkünfte zum Theil zu rein weltlichen Zwecken (wie
Brückenbau) verwendet.
Die Berichte lauten aus einzelnen Inspektionen so gleichmässig, dass einige Visitatoren
die übereinstimmenden Punkte zusammengestellt haben, so z. B. der Adjunkt Gregorius Molitor,
Pastor von Niederfrohna in der Superintendenz Chemnitz (Dresden, a. a. O. Loc. 2012 Bl. 606).
Ein College aus derselben Superintendenz thut dies Bl. 623 ff. folgendermassen: „Etzliche
artikel welche in gemein von allen pastoribus zugleich gehalten. Es wird an son- und feier-
tagen nichts dann das gewonliche evangelium gepredigt. Item die sacramente und ceremonien
nach der kirchen-agende gereicht und gehalten. Es wird auch kein ander dann Lutheri cate-
chismus zu mittage am sontag geleret und geprediget, und bei den pfarrkindern mit vleiss
getrieben. Es soll auch hinfürder das privat-examen wie es denn albereit ao. 78 in der fasten
von allen pastoribus gehalten, furder mit vleiss gehalden werden. So werden auch kein andere
gebetlein denn so von Churfürstl. Durchlauchtigkeit verordnet gelesen, auch kein ander denn
Lutheri gesangbuch gebrauchet. Ehegerichts-Ordnung wissen sie nichts von. So wird auch
kirchen und kasten rechnung nicht mit mehreren uncosten gehalten, denn nach besage der
general-artikel.“
Aus den zahlreichen, von den Pfarrern eingereichten Berichten über die von ihnen ge-
haltene Ordnung sollen einige besonders charakteristische unter den betr. Städten und Ortschaften
zum Abdruck gebracht werden. Ich wähle aus: Pirna (Dresden H.St.A., a. a. O. Bl. 1 ff.),
Dresden (Bl. 113 ff.), Chemnitz (Bl. 532).
Von den späteren Lokal-Visitationen sei Folgendes mitgetheilt. Aus der Visitation,
welche Polycarp Leyser, Generalsuperintendent zu Wittenberg, und die übrigen Superintendenten
im Kurkreise im Jahre 1579 abhielten (Magdeburg, Staatsarchiv A. 50. XI. Nr. 73), sei ein
Vorschlag hervorgehoben, den der Pastor M. Bernhardus Apitius in Belzig zur Beschränkung
des Luxus bei Festlichkeiten, wie Eheschliessung, Taufe u. dgl. zu den Akten überreichte.
Aus Dresden, H.St.A. Loc. 2012, Visit.-Akten des Consistor. Dresden 1579, ersehen wir
Bl. 433 eine O. der Gebühren für die Eheschliessung für die Stadt Leisnig; dieselben sind ver-
schieden, je nachdem Kirchgang stattfindet oder nicht. (Abdruck geschieht unter Leisnig.)
Eodem loco Bl. 433 b wird die neue Schul-O. für Leisnig mitgetheilt.
Die Lokal-Visitation von 1580 lieferte folgende Ausbeute. In Dresden, H.St.A. Loc. 2003,
Visit.-Akten des Consistorii zu Leipzig, sehen wir Bl. 501a bis 501b bei der Visitation zu
Zwickau am 23. März 1580 den Bericht über die Einrichtung des Gottesdienstes in Zwickau.
Derselbe wird unter Zwickau abgedruckt. Dresden, H.St.A. Loc. 1998, Visit, des Leipziger
Kreises 1580, enthält die „Acta Visitationis Autumnalis“, und darin Bl. 3 ff. unter Generalia
einen interessanten Bericht der Visitatoren mit allgemeinen Wünschen derselben.
In der Lokal-Visitation von 1581, Dresden, H.St.A. Loc. 1984, Act. Vis. Localis 1581,
finden wir einen Schul-Plan für Tennstedt (Bl. 2). Die im Magdeburger Staatsarchiv A. LXI.
B. 35 enthaltenen Protokolle der Lokal-Visitation der Adjunkten in Tennstedt und Salza nennen
die in den Dorfschaften zu Salza vorgenommene Visitation „die siebente Lokal-Visitation“.
VII. General-Visitationen zweier Landestheile. Verschiedene kleinere Ordnungen des Kurfürsten.
Um die Reihe der Visitationen unter Kurfürst August abzuschliessen, seien hier noch
einige General-Visitationen einzelner Landestheile erwähnt: Die Stolpische, Bischofswerdische und
Gödische Visitation von 1559 (darüber wird unter Bischofswerda und Stolpen im Besonderen
berichtet werden) und die General-Visitation des Vogtlandes von 1582. Das Vogtland war im
Gegensatze zu anderen Landestheilen hinsichtlich der Visitation stark vernachlässigt worden.
 
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