General-Visitation 1592. Visitations-Instruktion. Visitations-Artikel 1593.
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verrichten; darauf sollten die Visitatoren sich je in ihren besonderen Kreis begeben und die
Visitation dort vollenden (Loc. 9476, Instructio u. s. w., Bl. 16).
Ein Ausschreiben der Visitatoren (Loc. 9476, General-Visitation u. s. w., Bl. 123 ff.)
zeigte den Behörden ihre Ankunft an. Ein kurfürstlicher Befehl vom 12. August 1592
(Loc. 9476, Instructio, Bl. 15) ermahnte die Schösser, die Visitatoren zu unterstützen und
über die Ausgaben derselben genaue Rechnung zu führen. Ein Bericht über die Visitation
der Universität Wittenberg findet sich Loc. 9476, Generalvisitation, Bl. 159 ff.; ein ausführ-
licher, von Leipzig aus am 7. Oktober 1592 gesandter Bericht der Visitatoren steht in Loc. 9476,
Instructio. Des Weiteren vgl. auch G. Müller, a. a. O. 9, 185; Dresden, H.St.A. Loc. 9477,
Visit.-Acta 1592 und Loc. 10601, 2 Theile der im Churfürstenthum Sachsen anno 1592 gehaltenen
christlichen Visitation. Vgl. auch Schneeberg, Rathsarchiv Abthl. II. Abschn. 19 Nr. 1;
Magdeburger Staatsarchiv A. 59. A. 1205; Visitation im Stift Naumburg und Zeitz am 13. Sep-
tember 1592 und A. 25. I. Nr. 439, die General-Visitation in Kursachsen und Ausdehnung der-
selben auf die Grafschaft Barby, 1592—1655; Dresdener Rathsarchiv II, 66 Bl. 276 ff.
Unter dem 7. November 1592 (Dresden, H.St.A. Loc. 9476, Instr.; vgl. auch Staats-
archiv Gotha K.K. 4. Vol. III Nr. 51) drückte der Administrator den Visitatoren seine An-
erkennung darüber aus, dass die befohlene Visitation so vortrefflich durchgeführt sei, und d. d.
Torgau 30. Dezember 1592 (ebenda Bl. 19) befahl er, die Visitation nunmehr abzuschliessen.
Unter dem 19. Februar 1593 gab er den Unterthanen die glückliche Vollendung der
Visitation bekannt, sprach seine Freude darüber aus, dass nunmehr überall die reine Lehre ge-
predigt würde und warnte vor neuer Einführung falscher Lehren. Jeder Geistliche oder Lehrer
habe in Zukunft vor der Anstellung die Visitations-Artikel zu unterschreiben. (Originaldruck,
mit herzoglichem Siegel versehen, in Dresden, H.St.A. Loc. 10601, Ausschreiben zur Visitation,
A° 1592; ein Druck auch in Schneeberg, Rathsarchiv Abth. II. Abschn. 19 Nr. 1.)
Die Bedeutung dieser Visitation ergiebt sich zur Genüge aus der Visitations-Instruktion
vom 12. Juni 1592. Dieselbe zerfiel in 18 Punkte. Als Zweck der Visitation bezeichnete die
Instruktion selbst, dass „bei gegenwärtiger Visitation allein auf die Confession oder Glaubens-
bekenntniss und der Pastoren Person, Amt und Leben gesehen werden“ sollte. (Die Instruktion
mit der Unterschrift des Administrators befindet sich Dresden, H.St.A. Loc. 9476, Instructio in
orginali, Bl. 2 ff.; eine Abschrift Dresden, H.St.A. Loc. 9476, General-Visit., Bl. 59—90; auch
Rathsarchiv zu Schneeberg, Abthl. II. Abschn. 19 Nr. 1.) Angehängt wurden vier Visitations-
Artikel. Das waren die im Jahre 1586 zwischen Andreae und Beza bei ihrer Disputation zu
Mömpelgart gebrauchten vier Controverssätze (so Hasse, a. a. O. 2, 70; Abdruck bei Müller,
Die Symbol. Bücher der ev.-luther. Kirche. Gütersloh 1880, S. 779 ff.).
Die Visitations-Artikel sind den vorhin genannten Instruktions-Exemplaren angehängt.
Sie erschienen im Januar 1593 im Druck unter dem Titel „Visitationsartikel im ganzen Chur-
kreis Sachsen. Sampt der calvinischen negativa und gegenlehr, und die form der subskription,
welcher gestalt dieselbe beiden parteien, sich zu unterschreiben sind vorgelegt worden. Item
die namen der herren visitatoren, wie sie in der general - visitation sind beisammen gewesen“.
Neuerer Druck im Cod. Aug. 1, 763.
Alle Geistlichen und Beamten hatten diese strenglutherischen Artikel zu unterschreiben.
Wer nicht unterschreiben wollte, sollte abgesetzt werden. Nur die Geheimräthe durften ihr Be-
kenntniss dem Administrator versiegelt übersenden. Dafür, dass die Durchführung dieser Vor-
schrift nicht leicht von statten ging, bringt G. Müller 9, 244 ff. ein interessantes Beispiel.
Was die sonstigen Unterschriften angeht, so giebt das Reskript vom 7. November 1592 an die
Wittenberger Visitatoren zu erkennen, dass mancherlei Unterschriften noch ausstanden. In
einem Befehle des Herzogs an die Consistorien d. d. Torgau den 31. Januar 1595 (Dresden,
H.St.A. Loc. 2000, General-Visitation der nachfolgenden Städte des Meissnischen Kreises 1598.
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verrichten; darauf sollten die Visitatoren sich je in ihren besonderen Kreis begeben und die
Visitation dort vollenden (Loc. 9476, Instructio u. s. w., Bl. 16).
Ein Ausschreiben der Visitatoren (Loc. 9476, General-Visitation u. s. w., Bl. 123 ff.)
zeigte den Behörden ihre Ankunft an. Ein kurfürstlicher Befehl vom 12. August 1592
(Loc. 9476, Instructio, Bl. 15) ermahnte die Schösser, die Visitatoren zu unterstützen und
über die Ausgaben derselben genaue Rechnung zu führen. Ein Bericht über die Visitation
der Universität Wittenberg findet sich Loc. 9476, Generalvisitation, Bl. 159 ff.; ein ausführ-
licher, von Leipzig aus am 7. Oktober 1592 gesandter Bericht der Visitatoren steht in Loc. 9476,
Instructio. Des Weiteren vgl. auch G. Müller, a. a. O. 9, 185; Dresden, H.St.A. Loc. 9477,
Visit.-Acta 1592 und Loc. 10601, 2 Theile der im Churfürstenthum Sachsen anno 1592 gehaltenen
christlichen Visitation. Vgl. auch Schneeberg, Rathsarchiv Abthl. II. Abschn. 19 Nr. 1;
Magdeburger Staatsarchiv A. 59. A. 1205; Visitation im Stift Naumburg und Zeitz am 13. Sep-
tember 1592 und A. 25. I. Nr. 439, die General-Visitation in Kursachsen und Ausdehnung der-
selben auf die Grafschaft Barby, 1592—1655; Dresdener Rathsarchiv II, 66 Bl. 276 ff.
Unter dem 7. November 1592 (Dresden, H.St.A. Loc. 9476, Instr.; vgl. auch Staats-
archiv Gotha K.K. 4. Vol. III Nr. 51) drückte der Administrator den Visitatoren seine An-
erkennung darüber aus, dass die befohlene Visitation so vortrefflich durchgeführt sei, und d. d.
Torgau 30. Dezember 1592 (ebenda Bl. 19) befahl er, die Visitation nunmehr abzuschliessen.
Unter dem 19. Februar 1593 gab er den Unterthanen die glückliche Vollendung der
Visitation bekannt, sprach seine Freude darüber aus, dass nunmehr überall die reine Lehre ge-
predigt würde und warnte vor neuer Einführung falscher Lehren. Jeder Geistliche oder Lehrer
habe in Zukunft vor der Anstellung die Visitations-Artikel zu unterschreiben. (Originaldruck,
mit herzoglichem Siegel versehen, in Dresden, H.St.A. Loc. 10601, Ausschreiben zur Visitation,
A° 1592; ein Druck auch in Schneeberg, Rathsarchiv Abth. II. Abschn. 19 Nr. 1.)
Die Bedeutung dieser Visitation ergiebt sich zur Genüge aus der Visitations-Instruktion
vom 12. Juni 1592. Dieselbe zerfiel in 18 Punkte. Als Zweck der Visitation bezeichnete die
Instruktion selbst, dass „bei gegenwärtiger Visitation allein auf die Confession oder Glaubens-
bekenntniss und der Pastoren Person, Amt und Leben gesehen werden“ sollte. (Die Instruktion
mit der Unterschrift des Administrators befindet sich Dresden, H.St.A. Loc. 9476, Instructio in
orginali, Bl. 2 ff.; eine Abschrift Dresden, H.St.A. Loc. 9476, General-Visit., Bl. 59—90; auch
Rathsarchiv zu Schneeberg, Abthl. II. Abschn. 19 Nr. 1.) Angehängt wurden vier Visitations-
Artikel. Das waren die im Jahre 1586 zwischen Andreae und Beza bei ihrer Disputation zu
Mömpelgart gebrauchten vier Controverssätze (so Hasse, a. a. O. 2, 70; Abdruck bei Müller,
Die Symbol. Bücher der ev.-luther. Kirche. Gütersloh 1880, S. 779 ff.).
Die Visitations-Artikel sind den vorhin genannten Instruktions-Exemplaren angehängt.
Sie erschienen im Januar 1593 im Druck unter dem Titel „Visitationsartikel im ganzen Chur-
kreis Sachsen. Sampt der calvinischen negativa und gegenlehr, und die form der subskription,
welcher gestalt dieselbe beiden parteien, sich zu unterschreiben sind vorgelegt worden. Item
die namen der herren visitatoren, wie sie in der general - visitation sind beisammen gewesen“.
Neuerer Druck im Cod. Aug. 1, 763.
Alle Geistlichen und Beamten hatten diese strenglutherischen Artikel zu unterschreiben.
Wer nicht unterschreiben wollte, sollte abgesetzt werden. Nur die Geheimräthe durften ihr Be-
kenntniss dem Administrator versiegelt übersenden. Dafür, dass die Durchführung dieser Vor-
schrift nicht leicht von statten ging, bringt G. Müller 9, 244 ff. ein interessantes Beispiel.
Was die sonstigen Unterschriften angeht, so giebt das Reskript vom 7. November 1592 an die
Wittenberger Visitatoren zu erkennen, dass mancherlei Unterschriften noch ausstanden. In
einem Befehle des Herzogs an die Consistorien d. d. Torgau den 31. Januar 1595 (Dresden,
H.St.A. Loc. 2000, General-Visitation der nachfolgenden Städte des Meissnischen Kreises 1598.
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