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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete — Leipzig: O.R. Reisland, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.26586#0197
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3. Unterricht der visitatoren an die pfarrherrn im kurfürstenthum zu Sachsen. 1528.

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drei fürnemliche artikel, so im glauben verfasset
sind, die schepfung, die erlösung und die heiligung.
Denn wir für nützlich achten, das man von der
schepfung also lere, das die leute wissen, das gott
noch schaffet, uns teglich erneret, lesset wachsen etc.
Dadurch sollen die leute zum glauben vermanet
werden, das wir gott umb narung, leben, gesund-
heit, und der gleichen leibliche notdurft bitten.
Darnach sollen die leute unterrichtet werden,
von der erlösung, wie uns die sunde durch
Christum vergeben sind. Dohin sol man ziehen
alle artikel von Christo, wie er geborn, gestorben,
erstanden sei etc.
Der dritte artikel, die heiligung, ist von des
heiligen geistes wirkung. Da sollen die leute ver-
manet werden, das sie bitten, das uns gott durch
seinen heiligen geist regire und behüte, und an-
gezeigt werden, wie schwach wir sind, und wie
greulich wir fallen, wo uns gott durch den heiligen
geist nicht zeucht und bewaret.
Und wenn am sontag die zehen gebot, das
vater unser und der glaube geprediget sind, eins
nach dem andern, so sol man von der ehe und
von den sacramenten der taufe und des altars
auch mit vleis predigen.
Es sollen auch zu dieser predigt, umb der
kinder und ander einfeltigen, unwissenden leute
willen von wort zu wort fürgesprochen1) werden,
die zehen gebot, vater unser, und die artikel des
glaubens.
Es sollen sich auch die prediger aller schmeh-
wort enthalten, und die laster strafen in gemein,
deren, die sie hören, nicht von denen pre-
digen, die sie nicht hören, als vom bapst oder
bischoven, oder der gleichen, on wo es die leute
zu warnen und exempel zu geben not ist. Denn
die haben den bapst noch nicht uberwunden, die
sich dünken lassen, das sie den bapst uberwunden
haben 2).
An den festen, als christag, circumcisionis,

1) 1538 statt [fürgesprochen]: gesprochen.
2) 1538 statt [strafen in gemein ... uber-
wunden haben]: strafen in gemein, „doch das bapstum
mit seinem anhang sollen sie heftiglich verdammen, als
das von gott schon verdammet ist, gleich wie den
teufel und sein reich, denn das bapstum, als des end-
christs reich, durch den teufel die christliche kirche
und gottes wort greulich verfolget, unter dem namen
der christlichen kirchen, auf das durch ire lügen und
schein die rechten christen nicht verfürt werden, und
so wenig der teufel und seine papisten ablassen
Christum und sein wort zu lestern, so wenig sollen
auch die prediger schweigen oder ablassen, ire lügen
und abgötterei zu strafen, damit die leute imer in ver-
warnung erhalten werden, wider des endchrists und
teufels lügen, sonst sollen sie niemand in sonderheit
ausmalen, zu schmehen, oder zum exempel setzen, es
sei denn ganz offentlich, entweder von gott gerichtet,
oder von der kirchen verurteilet, oder vom weltlichen
gericht gestrafet etc.“
Sehling, Kirchenordnungen.

epiphanie, ostern, ascensionis, pentecoste oder
andern, so nach gewonheit einer jeden pfarren
gehalten wird, sol man nach mittag von den festen
predigen 1).
Es sollen auch diese feste, wie oben stehet,
weihenacht, beschneitung, der heiligen drei könige,
ostern, himelfahrt, pfingsten gehalten werden.
Es sollen auch die feier in der carwochen,
gründornstag und carfreitag, daran der passion
gepredigt sol werden, in massen, wie auch oben
angezeigt, gehalten werden.
Doch sol man die leute vom sacrament unter-
richten, das sie nicht umb gewonheit willen dazu
laufen, sondern das sie sonst im jar, wenn sie
gott vermanet, zum sacrament gehen sollen, damit
es an keine zeit gebunden sei.
Es sind etliche grobe unverstendige, die
schreien wider solche feier, welchs nicht sol ge-
stattet werden, denn solche feier sind verordnet
darümb, denn man kan die leute die ganze schrift
nicht auf einen tag leren, sondern es sind die
stücke der lere ausgeteilt, also auf bestimpte zeit
zu leren, wie man in den schulen auf einen tag
Virgilium, auf den andern möcht Ciceronem ordi-
narie zu lesen2).
Wie aber feier on misglauben sol gehalten
werden, kan ein geschickter prediger wol anzeigen.
Mit den festen sol es auch fridlich gehalten
werden, also, das wo etliche schlechte feier ab-
gangen sind, das man davon nicht viel zanks mache.
Dieweil es auch ein ungestalt ist, das die ge-
sang gar gleich sind an allen festen, were gut,
das man an den herrlichsten festen sünge, die
lateinische introitus, gloria in excelsis deo, halleluia,
die reinen sequenz, sanctus, agnus dei.
Sonst am sontag lassen wir bleiben, wie es
ein jeder pfarherr mit christlichen ceremonien
helt. Doch were es gut, das man die leute zu der
empfahung des sacraments vermanet.
Es sol auch niemand zu der empfahung des
hochwirdigen sacraments zugelassen werden, er sei
denn zuvor verhört und gefragt3), damit man dem
leibe Christi keine unehre thue, wie oben angezeigt.
Auch sol die mancherlei weise der messen,
bis mans (so viel möglich) in gleicheit bringen
mag, nicht gros bewegen und ergern, sintemal
auch unter dem bapstum wol grösser ungleicheit
und manchfeltigkeit ist in allen stiften, dazu auch
zu weilen drei, vier messen auf ein mal gesungen,
das ein gros geschrei gewest, und hat dennoch
niemands beweget, und noch nicht.
Es sol auch mit den leichen schicklich ge-

1) 1538 statt [predigen]: predigen, wie sich denn
solchs wol selbs schicken wird.
2) 1538 statt [zu lesen]: lesen, wie droben an-
gezeigt ist.
3) 1538 statt [gefragt]: befraget.

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