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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete — Leipzig: O.R. Reisland, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.26586#0364
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336

Die Kirchenordnungen. Albertinisches Sachsen.

II. Der tochter tochter, noch seines sohns
tochter.
III. Der tochter tochter tochter, noch seines
sohns tochter tochter.
IIII- Der tochter tochter tochter tochter, noch
'seines sohns tochter tochter tochter.
Und volgend hinab zu zelen sind alle vorboten.
Regula.
Alle ehestiftung und vermischung zwischen
eltern und kindern ist durch göttlich und natür-
lich recht bei grossen zeitlichen und ewigen strafen
und penen vorboten.

Personen, so von wegen der blutfreundschaft
in der seitwarts linien (hinaufwarts zu rechnen)
zu ehelichen vorboten, denn solche personen an
stad unserer mütter geacht werden.
IIII. Des gross-vaters vater schwester, noch
der gross-mutter mutter schwester.
III. Des gross-vaters, noch der gross-mutter
schwester.
II. Des vaters, noch der mutter schwester.
Der sohn sol nicht nehmen hinaufwarts
Regula.
Diese hinaufwarts erzelte personen werden an
stadt unserer müttere geacht, derhalben will gott
und das natürliche recht, das man sich von den-
selbigen enthalte.
Personen, so von wegen der blutfreundschaft
in den seitwarts-linien (hinunterwarts zu rechnen)
zu ehelichen vorboten, denn solche personen an
stadt unserer tochter geacht werden.
Der bruder sol nicht nehmen hinabwarts
II. Des bruders, noch der schwester tochter.
III. Des bruders tochter tochter, noch der
schwester tochter tochter, noch des bruders sohns
tochter, noch der schwester sohns tochter.
IIII. Des bruders, noch der schwester tochter
tochter tochter, noch des bruders sohns sohns
tochter, noch der schwester sohns sohns tochter.
Regula.
Welches tochter ich nicht darf nemen, des-
selbigen tochter tochter ist mir auch verboten, ja
auch desselbigen tochter tochter tochter.

II. Des sohns sohn, noch der tochter sohn.
III. Des sohns sohns sohn, noch der tochter
sohns sohn.
IIII. Des sohns sohns sohns sohn, noch der
tochter sohns sohns sohn.
Und volgend hinab zu zelen sind alle vorboten.
Regula.
Welche unter diesen bisheran erzelten per-
sonen sich mit einander vorehelichen, oder berüren,
die haben ein blutschande begangen, darüber gott
und alle creaturen ein greuel haben.
Item, diese erzelte personen sind alle unsere
lieben söhne und töchtere, derhalben sol man sich
von diesen allen enthalten.
Personen, so von wegen der blutfreundschaft
in der seitwarts linien (hinaufwarts zu rechnen)
zu ehelichen verboten, denn solche personen an
stadt unserer veter geachtet werden.
IIII. Des gross-vaters vaters bruder, noch der
gross-mutter mutter bruder.
III. Des gross-vaters, noch der gross-mutter
bruder.
II, Des vaters, noch der mutter bruder.
Die tochter sol nicht nehmen hinaufwarts
Regula.
Diese hinaufwarts erzelte personen seind als
vor unsere vetere zu achten, derhalben ist vor-
boten, sich mit denselbigen in ehestand einzulassen.
Personen, so von wegen der blutfreundschaft
in der seitwarts linien (hinunterwarts zu rechnen)
zu ehelichen verboten, denn solche personen, als
vor unsere söhne, geacht werden.
Die schwester sol nicht nehmen hinabwarts
II. Des bruders sohn, noch der schwester
sohn.
III. Des bruders sohns sohn, noch der Schwe-
ster sohns sohn, noch des bruders tochter sohn,
noch der schwester tochter sohn.
IIII. Des bruders sohns sohns sohn, noch
der schwester sohns sohns sohn, noch des bruders
tochter tochter sohn, noch der schwester tochter
I tochter sohn.
Erinnerung.
Das vierde gebot gottes spricht. Du solt vater
und mutter ehren. Es kan aber kein grösser und
erschrecklichere unehre vater und mutter, und
allen denen, so an stat unserer veter und mütter
geachtet werden, von den kindern widerfahren,
denn so sie von inen durch blutschande geschendet
und vorunreiniget werden, welche sünde, wie hart
sie gott straft, ist an Rüben, Absalon, und anderen
mehr zu sehen.
 
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