Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete — Leipzig: O.R. Reisland, 1902

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.26586#0547
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Albrechtshain. 54. Verzeichnis wie es mit dem predigen und dem heiligen catechismo gehalten wird. 519

54. Verzeichnis wie es mit dem predigen
Es wird alle sonntags an geordneten festa,
beide in der hauptkirch und im filial, gepredigt,
also, dass es an beiden orten, vor oder in mittags
winterszeit, aus wird. Und wird alle wege umb-
gewechselt, den einen sonntag an einem ort frue,
den andern sonntag aber langsam, und da die fru-
predigt geschieht, wird auch die heilige communion
(do communikanten vorhanden, welche des sonn-
abents zuvor, im mittags verhort werden) gehalten,
doch das die hohen fest stets in der hauptkirch
erstlich gehalten, dahin auch die auf den filial
erstlich gehen müssen.
Nachmittags wird nit gepredigt, ohne am
christtag, ostertag, und pfingsttage, und wann
etwan ein feier fest auf die dominicam gefellet.
In der wochen wird von herbstzeit an, bis
umb pfingsten ungefehr, der catechismus gepredigt,
one allein in der fasten, do die passion erkleret
wird, alle mitwoch in der pfarrkirch und alle
donnerstag im filial was den catechismum anlangen
thut, wird derselbe durch das ganze jahr uber auf

und dem heiligen catechismo gehalten wird.
die sontage in der pfarrkirch nach mittags durch
den pfarrer gehalten, wird angefangen uf sontag
septuagesimae, dozu sich auch die alten fleissig
versamlen, ohne allein zu weihnacht wird die
historie von Christi geburt etc. vorgelesen, uf die
sontage nach epiphanias die haustafel, uf ostern
von des herrn Christi und unserer auferstehung,
ex evangelistis aus dem 15. cap. der ersten ep.
zun Corinthern, uf himmelfahrt und pfingsten
1. und 2. cap. act. uf trinitatis symbolum Atha-
nasii. — In der pfarrkirche wird in der wochen
durch das ganze jahr am dienstag und freitag
im mittags kinderlehre gehalten, durch den kirch-
ner, sommerszeit in der kirch, winterszeit aber
im schulheusich. Im filial hält der custos alle
sontags den catechismum nach essens, also dass
er zur vesper wieder dohem ist, und alle dorns-
tags wegen der wochen, unterweilen verweist auch
solches der pfarrer nach gehaltenen predigen,
sonderlich winterszeit.

Annaberg’.
Hilfsmittel: Seckendorff, a. a. O. 3, 218; (Richter), Chronica der Bergstadt Anne-
berg. 1746/1788; Paulus Jenisius, Annabergae Misniae urbis historia (Dresdae 1605) 1. I.
c. 19; Manitius, Einführung der Reformation in Annaberg. Annaberg 1840; Wolf, Zur
Geschichte der Reformation in Annaberg (43. Bericht über das kgl. Real-Gymnasium etc. zu
Annaberg 1886); Müller, Paul Lindemann. Leipzig 1880. S. 56 ff.
Archive: Dresden H.St.A. Rathsarchiv Annaberg.
Annaberg, durch seinen Bergbau rasch aufgeblühte Stadt, Lieblingsstadt Herzog Georg’s,
konnte trotz strenger Massregeln des Herzogs vor dem Eindringen der Reformation nicht be-
wahrt werden. Am 26. Juli 1539 trafen die Visitatoren Herzog Heinrich’s in Annaberg ein und
ordneten, ohne viel Schwierigkeiten zu begegnen, die neuen Verhältnisse. Der Visitationsbericht
ist aus dem Annaberger Rathsarchiv von Wolf S. 26 ff. abgedruckt.
Zunächst heisst es:
„Das gemein furhalten ist auch vermuge der furstlichen instruktion mit abwerfung und
abschaffung alles des, so wider gottes wort ist, in gegen wart des neuen und alden pfarrers,
anderer weltlichen geistlichkeit und der barfusser und des raths geschehen, darauf auch die
artikel auf die parfusser gericht, offentlich verlesen und darnach dem rat auf St. Annenberg
zugestellt, ernstlich und vleissig darob zu halten.“
Offenbar wurden die vier Artikel verlesen (vgl. oben S. 87 ff.). Sodann wurde eine
specielle Verordnung getroffen. Diese hat Wolf a. a, O. S. 27 erstmalig aus dem Rathsarchiv
abgedruckt. Darnach geschieht hier der Abdruck. (Nr. 55.)
Die speciellen Artikel für die Barfüsser hat Wolf a. a. O, Bl. 28 abgedruckt. Die-
selben sind den für Dresden, Leipzig, Pirna, Chemnitz (vgl. oben S. 88) ergangenen ähnlich
und bedürfen daher keines Abdruckes.
Bei der weiteren Visitation, welche Freitag nach Judica, d. i. 19. März 1540, stattfand,
wurde der Rath gefragt, ob er sich nach der Ordnung gehalten, welche er empfangen habe,
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften