Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete — Leipzig: O.R. Reisland, 1902

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.26586#0625
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Leisnig.

597

auch viel andere gemeinden nachfolgeten“, drucken mit einem Widmungsschreiben an die Ge-
meine Leisnig; die Drucke führen den Titel „Ordenung eins gemeinen kastens. Radschlag wie
die geistlichen güter zu handeln sind.“ Kawerau erwähnt 8 verschiedene Drucke aus dem
Jahre 1523.
Neu gedruckt findet sie sich in den verschiedenen Gesammtausgaben Luther’scher Werke
(Jena 1558 II, Bl. 259—267, 1572 II, Bl. 236b —245a; Altenburg II, 333—342; Leipzig XXII,
251—260; Walch 10, Sp. 1149—1177; Erlanger Ausgabe 22, 105—130); Richter II, 10—15).
Der die Schule betreffende Abschnitt bei Müller, Sammlung selten gewordener pädagogischer
Schriften früherer Zeiten. 2. Abthl. Zschopau 1886. S. 234—236. Neuerdings: Kawerau,
in Weimarer Ausg. 12, 1 ff. nach dem ersten Wittenberger Druck unter Benutzung der Leis-
niger Handschrift. Darnach hier (ohne das Widmungsschreiben Luther’s). (Nr. 109.)
II. Im Jahre 1529 wurde mit dem Amt Leisnig (vgl. Nobbe, Die Einführung der Re-
formation in der ländlichen Umgegend von Leisnig, in Mittheilungen des Geschichtsvereins von
Leisnig. Heft 8, 16 ff.) auch die Stadt visitirt. Hierbei erliessen die Visitatoren eine Ordnung
(vgl. Nobbe, Die Ordnung des Kirchenwesens zu Leisnig etc., in Mittheilungen des Geschichts-
und Alterthumsvereins zu Leisnig. Heft 7, 31 ff.; Zesch, a. a. O. S. 33 ff.). Das Original-
protokoll ist im Pfarrarchiv zu Leisnig. Eine gleichzeitige Copie in Dresden, H.St.A., Loc.
10598, „Registration der visitation etlicher sechsischer und meissnischer ambt, stedt, kloster
und dorfer. 1529.“ Dieselbe gelangt hier aus Dresden, cit. loco, Bl. 373b, 2. Absatz den-
selbigen — 383a, 390a oben — 319a unten erstmalig zum Abdruck. (Nr. 110.) (Die Schul-Ord-
nung hat inzwischen Zesch, S. 107 ff. publicirt.)
Vom gemeinen kasten heisst es Bl. 382a: „nachdem die gemeine eingepfarrte versam-
lung zu Leisnek aus andacht und eigne bewegnus for etliche jarn ein gemeinen kasten lauts
irer schriftlichen ordnungen, welche im druck ausgangen, ufgerichtet, soll es auch dabei bleiben
und nu furt mehr aus kraft dieser visitation domit gehalten werden und in solchen kasten ge-
schlagen sein und bleiben, wie volget“ (folgen Bestimmungen über Einnahmen und Aus-
gaben). — Auch ein Beweis für die obige Behauptung, dass die Kasten-Ordnung in’s Leben
getreten sei.
Für die Dörfer im Amte Leisnig erging in der ersten Visitation — 1529 — eine all-
gemeine Verordnung, welche aus Dresden, Loc. 10598, a. a. O. Bl. 379a ff. zum Abdruck ge-
langt. (Nr. 111.)
III. Die zweite Visitation, welche am Tage nach Sonntag Reminiscere 1534, d. i. am
2. März, begann und vier Tage dauerte, förderte verschiedene Ordnungen zu Tage. Die Visi-
tatoren Spalatin, Asmus Spiegel und Johannes Reymann händigten dem Rathe eine Abschrift der
„Artikel und ordnungen von den Visitatoren aus bevel der kurfursten zu Sachsen“ ein, welche
wir oben S. 187 ff. abgedruckt haben. Vgl. das Nähere über diese Visitation bei Zesch,
a. a. O. S. 45 ff. Die sonstigen Anordnungen der Visitatoren bieten lediglich lokales Interesse.
Die von Zesch, a. a. O. erwähnte und im Anhänge abgedruckte Mädchenschul-Ordnung ist
ein Bestandtheil der „Artikel und Verordnung“ von 1533 (vgl. oben S. 193).
Über die für das Kloster „Zum Buch“ bei Leisnig erlassene Ordnung vgl. unter Buch.
IV. Aus den späteren Visitationen ist für Leisnig nur hervorzuheben, dass auf der
Visitation von 1579 eine Hochzeits-Ordnung überreicht wurde, welche hier erstmalig aus Dresden,
H.St.A., Loc. 2012, Visitations-Akten des Consistoriums Dresden, 1579, Bl. 433 ff. abgedruckt
werden soll. (Nr. 112.)
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften