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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete — Leipzig: O.R. Reisland, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.26586#0663
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Pirna.

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Nach dem Regierungsantritte Herzog Heinrich’s 1539 wurde die Reformation in’s Werk
gesetzt. Die herzoglichen Visitatoren kamen am 21. Juli 1539 nach Pirna. Die Visitations-
protokolle sind erhalten im Pirna’er Rathsarchiv [die übrigen Protokolle der meissnischen
Visitation sind zur Zeit nicht bekannt]. Vgl. des Näheren Hofmann, in Beiträge zur sächsischen
Kirchengeschichte 8, 59 ff.
Die Visitatoren trafen am 22. Juli eine Ordnung, welche bei Hofmann, a. a. O. S. 63 ff.
abgedruckt ist. (Ein Stück daraus ist auch im Cod. diplom. Sax. II, 5, S. 485 ff. gedruckt.)
Einzelne Theile derselben stimmen mit den für Leipzig und Gnandstein erlassenen Ordnungen
überein, und es wird deshalb hier im Drucke auf jene verwiesen. (Nr. 125.)
Über die zweite Visitation von 1540 vgl. Hofmann, a. a. O. S. 87 ff'. Die Visitatoren
überreichten dem Rath am 5. Februar einen „gemeinen Bericht“, d. h. eine neue Ordnung.
Derselbe ist abgedruckt bei Hofmann, a. a. O. S. 93 ff. Er ist ähnlich der fur Gnandstein
und Oschatz erlassenen Ordnung, jedoch nicht etwa übereinstimmend. Er wird daher hier nach
Hofmann zum Abdruck gebracht. (Nr. 126.)
Eine dritte Visitation wurde 1555 vorgenommen. Nachdem die Visitatoren die Ver-
mögensverhältnisse organisirt und geordnet hatten, überantworteten sie dem Rathe einen Ab-
schied: „Abschied, so einem ehrbaren rath der stadt Pirna von den verordneten visitatoren des
meissnischen und gebirgischen Kreises anno 1555 überantwortet.“
Ausser im Rathsarchive zu Pirna findet er sich in Dresden, H.St.A., Loc. 1987, Visi-
tationsbuch des meissnischen Kreises 1555, S. 141. Bei Hofmann, a. a. O. S. 135—144 ist
er aus dem Rathsarchive abgedruckt. Darnach hier. (Nr. 127.)
Der erste Superintendent der Stadt, Anton Lauterbach, verfasste eine Kirchen-
Ordnung. Welchen Antheil der Rath daran gehabt hat, ist nicht zu ermitteln. Aus dem
Schlusspassus der Ordnung scheint nur hervorzugehen, dass Lauterbach ohne Mitwirkung des
Rathes vorgegangen ist, also in seiner Stellung — wie andere Pfarrer— offenbar die Competenz
zum Erlasse einer solchen Ordnung erblickt hat. Diese Ordnung hat bis nach dem Tode Lauter-
bach’s (1569) gegolten. Das genaue Entstehungsjahr ist nicht bekannt. Hofmann entnimmt
aus der Überschrift „Cantica per anni curriculum ordinata salvo meliori iudicio ad aedificationem
ecclesiae“, (was doch wohl „bis zur Vollendung des Kirchenbaues“ [der 1546 erfolgte] zu über-
setzen sei), dass die Ordnung „in ihren Grundzügen“ vor 1546 verfasst sei. Dies erscheint nicht
zwingend. „Ad aedificationem“ scheint mir rein bildlich gemeint zu sein.
Die Ordnung hat, wie sie vorliegt, eine einheitliche Gestalt, und, da ausser der Herzog
Heinrich’s-Agende für den Passus über Armen- und Schulwesen der Visitationsabschied von
1555 benutzt ist, auch kein Grund zur Annahme vorliegt, dass dieser Schlusspassus erst später
hinzugefügt sei, so ist die Ordnung wohl nach 1555 zu setzen.
Dieselbe befindet sich, ganz von Lauterbach’s Hand geschrieben, im Codex Lauterbach
in der Rathsbibliothek zu Pirna. Daraus ist sie zum ersten Male abgedruckt von Hofmann,
a. a. O. S. 300— 307. Darnach hier. (Nr. 128.) Eine vortreffliche Inhaltsbeschreibung giebt
Hofmann, a. a. O. S. 170 ff.
Über das protestantische Schulwesen in Pirna vgl. ebendort S. 233—248 ff. Auch Georg-
Müller, Das kursächsische Schulwesen beim Erlass der Schul-Ordnung von 1580 (Programm
des Wettiner Gymnasiums. Dresden 1888), S. XVII ff., XXIX ff. [Schul-Ordnung der „Junkfer-
lein“ zu Pirna 1578].
Schul-Ordnungen für Pirna finden sich in Dresden, H.St.A., Loc. 1997, „Die Superinten-
denz Pirn“, Bl. 6—8 (vgl. oben S. 123), und Loc. 2012, Visitations-Akten des Consistoriums
Dresden, 1578, S. 11. (Hieraus hat Georg Müller im citirten Programm die Jungfrauen-
Schul-Ordnung abgedruckt.) Vgl. oben S. 125.

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