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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete — Leipzig: O.R. Reisland, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.26586#0702
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674 Die Kirchenordnungen. Die Städte und Ortschaften der ernestinischen und albertinischen Länder.

zu Pegau stattfindenden Wochenmarktes die Kirche
an diesen Tagen noch schlechter besucht wird als
am Dienstag und Donnerstag. Die Wochenpredigten
habe sein Vorgänger abgeschafft; er, Majus, habe die
Donnerstagspredigten wieder eingeführt, habe sich
aber gezwungen gesehen, sie wieder abzuschaffen, weil
„fast niemand hat pflegen in die kirchen zu kommen,
denn etwan zwo, drei oder vier personen von der
pfarren oder aus dem kirchhause“. Jetzt predige

er Donnerstags nur in der Zeit der Feste, sei aber
gerne bereit, die volle Predigt einzuführen, wenn
er die Leute nur dazu bewegen könnte, zur Kirche
zu gehen. „Kinderlehr wird donnerstags, nach
mittage, um 12 uhr gehalten. Der kirchner pflegt
auch an Sonntagen vor der mittagspredigt dem
volk ein stück aus dem kleinen catechismo vor-
zulesen.“

Taucha.
In der Visitation von 1574/1575 überreichte der Pfarrer von Taucha den Visitatoren einen
Bericht über seine Kirchen-Ordnung, welche hier aus Dresden, H.St.A., Loc. 2002, Visitation
der Superintendenz Leipzig u. s. w., Bl. 263, Abdruck finden soll. Vgl. oben S. 121. (Nr. 151.)
Zur Geschichte des Schulwesens vgl. den Aufsatz von Dr. Ernst Gehmlich, in Mit-
theilungen der Gesellschaft für Erziehungs- und Schulgeschichte 3, 113.
151. Kirchen-Ordnung für Taucha.
[Aus Dresden, H.St.A., Loc. 2050, Visitationsbericht von 1574/1575, Bl. 263 ff.]
der kirchen durch fragestück gehalten, darzu
denn geleütet und das junge volk heran kommet.
Filial Porticz.
Haben allda als alle sontage, so lange ein
caplan zu Taucha gewesen, früe eine predigt von
der dominica und werden alle zeit zuvor her die
hauptstück christlicher lehr erzehlet, wie denn im
consistorio verwilliget.
Ist auch verordnet, dieweil es vorhin keinen
diaconum geliebt, den pfarherrn zum besten, das
der diacon drei sontag gen Porticz gehet, doch
so zeitlich wieder kommen, das er zu Taucha die
communion mit sacrament reichung helfe ver-
richten.
Der pfarherr aber gehet alzeit auf den virten
sontag gen Porticz nach mittage.
Torgau.
Hilfsmittel: Grulich’s Denkwürdigkeiten der altsächsischen kurfürstlichen Residenz
Torgau. 2. Auflage von Bürger. Torgau 1855; Knabe, Die Torgauer Visitations-Ordnung
(Programm des Gymnasiums zu Torgau. 1881.)
Archive: Rathsarchiv zu Torgau. Ephoralarchiv zu Torgau. Gesammtarchiv zu Weimar.
Hauptstaatsarchiv zu Dresden.
In dieser Stadt fand die Reformation frühzeitig Eingang. (Vgl. Grulich’s Denkw.
S. 17 ff., 34 ff.) Als die Visitatoren der ersten Visitation 1529 nach Torgau kamen, hatten sie
nur die Ordnung zur definitiven Feststellung der Verhältnisse zu erlassen. Dies geschah am
26. April.
Diese Ordnung von 1529 hat Knabe a. a. O. S. 2—8 aus dem Rathsarchive zu Torgau,
Cap. XII. 1, Nr. 2 abgedruckt. Sie findet sich auch Dresden, H.St.A., Loc. 10598, Bl. 290—300.
Dieselbe wird hier abgedruckt. (Nr. 152.)

Wie es mit den predigten gehalten
wird.
Der pfarherr.
Am sontage früe das evangelium von der
dominica, die mittwoche die acta apostolorum bis-
her gehabt.
Diaconus.
Am sontage zu mittage zur vesper den cat-
echismum Lutheri durchs ganze jahr, sampt der
haubtestell.
Den freitags in der wochen die epistolam
dominicalem.
Die fasten uber und etliche wochen hernach
wird der kleine catechismus Lutheri alle tage in
 
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