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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete — Leipzig: O.R. Reisland, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.26586#0724
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696 Die Kirchenordnungen. Die Städte und Ortschaften der ernestinischen und albertinischen Länder.
Wittenberg’.
Aus dieser Stadt haben wir verschiedene wichtige Ordnungen zu verzeichnen.
1. Während Luther’sAbwesenheit auf der Wartburg ging der Stürmer Andreas Boden-
stein von Carlstadt mit Reformen vor, die zu einer Ordnung führten. Vgl. Jäger, Andreas
Bodenstein von Carlstadt. 1856. S. 260 ff.; Köstlin, Luther. 1, 517. (Nr. 160.)
Diese Ordnung erschien auch alsbald im Drucke. Zwei Ausgaben sind bei Weller,
Repertorium typographicum, Nr. 2227 und 2228 genannt. Einen solchen Originaldruck (1 Bogen,
4°, ohne Angabe von Drucker, Druckort und Druckjahr) besitzt auch die Universitätsbibliothek
Jena. Bud. Var. 635 (2).
Moderne Abdrucke finden sich in Unschuld. Nachr., 1721, Bl. 549—552 und bei Richter,
2. Bd., Anhang I.
In den theologischen Studien und Kritiken, 1897, S. 820 ff. hat Clemen gezeigt, dass
sich in der Rathsschulbibliothek zu Zwickau (Mischband XVII, IX, 1) in einer von der Hand
Stephan Roth’s stammenden Schrift eine „Ordnung der stat Wittenberg“ findet, die bis Ab-
satz 13 incl. mit den Drucken der Ordnung Carlstadt’sübereinstimmt, in den Absätzen 14
und 15 aber textlich differirt, während die Absätze 16 und 17 der Drucke ganz fehlen.
Clemen vermuthet, dass in der Roth’schen Abschrift der ursprüngliche Text vorliege, wofür
allerdings der korrektere Text in Absatz 1, 3 und 9 (s. den Abdruck) spricht. (Vgl. zu Roth:
Herzog, im Neuen Archiv für sächsische Geschichte, N. F. 3, 267 ff.) Immerhin bezeichnen
sich die Drucke als Wiedergabe der Ordnung von 1522. Da wir das Verhältniss der Drucke
und der Roth’schen Abschrift nicht aufzuhellen vermögen, geben wir einen Abdruck nach
dem in Jena befindlichen Drucke und fügen die von Clemen abgedruckten Abweichungen in
Anmerkungen unter Roth bei.
2. Wie Luther durch das Vorgehen Carlstadt’s zu eigenen Ausarbeitungen veranlasst
wurde, ist oben S. 1 ff. gezeigt. In den Rahmen der ersten kirchlichen Massnahmen gehören
auch die zwei Urkunden, welche Muther aus dem ernestinischen Gesammtarchiv zu Weimar
(alte Signatur: Rep. O. S. 106, O. O. Nr. 4, neue Signatur: Rep. O. S. 106, 226) in der
Zeitschrift für historische Theologie 30, 453 ff. zum Abdruck gebracht hat. Sie betreffen die
Regelung der Ceremonien in der Stiftskirche Allerheiligen für die an der alten Liturgie fest-
haltenden Kanoniker.
Von den beiden, a. a. O. abgedruckten Urkunden stellt die zweite, in deutscher Sprache-
verfasste offenbar einen Vorschlag Spalatin’sfür diese Regelung dar. Auf dem Rücken hat
Spalatin eigenhändig vermerkt: „Verzeichnis, wie die ceremonien am stift zu Wittenberg sollen
geordnet werden.“ In der ersten, lateinisch verfassten Urkunde haben wir dagegen wohl die
definitive Ordnung zu erblicken. Als Verfasser bekennen sich Bugenhagen und Jonas „mit rat
d. Martini“. Datirt ist die Ordnung vom 16. October 1525. Diese Ordnung gelangt hier zum
Abdruck. (Nr. 161.)
3. Auf der Visitation des Jahres 1533 publicirten die Visitatoren für die Stadt Witten-
berg eine Ordnung. Dieselbe hat Förstemann nach einer Handschrift im Rathsarchive zu
Halle im Neuen Urkundenbuch zur Geschichte der evangelischen Kirchenreformation, Hamburg
1842, 1, 381 ff. abgedruckt. Darnach hat Wagnitz in Böhmer’s Magazin für das Kirchen-
recht, II, Theil 2 (1788), S. 277 ff. ein Bruchstück publicirt, und Richter, a. a. O. 1, 220 die
Ordnung im Auszuge abgedruckt.
Ein weiteres Exemplar der Ordnung findet sich im Staatsarchive zu Magdeburg A. 59,
A., Nr. 1492, Bl. 1 ff. Vgl. oben S. 51. Wir drucken nach dem Abdrucke von Förste-
mann unter vergleichender Heranziehung des Magdeburger Staatsarchives. (Nr. 162.)
4. Im Rathsarchiv zu Zwickau findet sich unter XVI, IX, 2 ein Druck des 16. Jahr-
hunderts ohne Jahreszahl und Druckort, welcher den Bericht über die von Bugenhagen in
 
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