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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]; Arend, Sabine [Oth.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (10. Band = Hessen, 3): Die Grafschaften Nassau, Hanau-Münzenberg und Ysenburg — Tübingen: Mohr Siebeck, 2012

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30290#0048
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Nassau

10. Revers der Kirchendiener in Nassau-Diez [1564] (Text S. 103)
Mit einem Revers für die Geistlichen konsolidierte Johann VI. das lutherische Bekenntnis in der Graf-
schaft. Die angehenden Prediger mussten sich zu vier Punkten verpflichten: 1. ihre Lehre nach dem gel-
tenden Corpus doctrinae auszurichten, das in den drei altkirchlichen Bekenntnissen, der Confessio Augu-
stana und Melanchthons Loci communes bestand, 2. keine Streitigkeiten auf der Kanzel zu führen und
niemanden öffentlich zu verleumden, 3. die Disziplinordnung zu beachten und 4. der Obrigkeit gegenüber
gehorsam zu sein.
Die Reverspunkte sind nicht datiert, ihre zeitliche Einordnung ergibt sich jedoch aus ihrer Überliefe-
rungssituation. Da die Punkte im Archivbestand der Nebenlinie Nassau-Diez erhalten sind, werden sie für
die Geistlichen dieser Teilherrschaft Geltung besessen haben. Johann VI. führte hier jedoch erst 1564 die
Reformation ein,88 demnach können die Reverspunkte frühestens in diesem Jahr für den Diezer Landesteil
erlassen worden sein.
12. Anordnung einer Generalvisitation Juni 1570 (Text S. 105)
13. Visitationsabschied und Kirchenordnung [nach Juli] 1570 (Text S. 108)
Nach dem Augsburger Religionsfrieden war der Superintendent Bernhard Bernhardi89 eine der führenden
Persönlichkeiten bei der Gestaltung des Dillenburger Kirchenwesens. Bernhardi bemühte sich darum, die
Relikte des Interims zu beseitigen, und in einem Gutachten hatte er am 6. März 1561 die Wiederaufnahme
regelmäßiger Visitationen angeregt, deren letzte 1548 durchgeführt worden war.90 Bernhardis Vorschläge
wurden umgesetzt, 1561 und in den beiden folgenden Jahren wurde wieder regelmäßig visitiert. Danach
brach diese Serie jedoch ab, erst 1570 knüpfte man wieder daran an. Im Juni dieses Jahres ordnete
Johann VI. gemeinsam mit seinen Brüdern Ludwig und Heinrich eine Generalvisitation sämtlicher Lan-
desteile der Grafschaft an, um eine Bestandsaufnahme der kirchlichen Verhältnisse zu erhalten (Nr. 12).
Neben dem Generalsuperintendent Maximilian Mörlin91 und dem Superintendent Bernhard Bernhardi wur-
den auch zwei weltliche Personen, der Diezer Amtmann und ein gräflicher Rat, als Visitatoren bestellt.
Die Anordnung zur Generalvisitation ist zwar auf Juni 1570 datiert, sie wurde jedoch erst im darauf-
folgenden Monat versandt, wie aus dem Visitationsabschied (Nr. 13) hervorgeht.92 Dieser erklärte, dass die
Visitatoren im Anschluss an ihre Befragung Generalartikel formuliert, diese gemeinsam mit JohannVI.
beraten und in eine Ordnung gefasst hätten. Auf der Grundlage dieser Ordnung sollten die Verhältnisse in

88 Münch, Nassau, S. 242; ders., Zucht und Ordnung,
S. 66; Pagenstecher, Reformationsgeschichte, S. 95f.;
Glawischnig, Niederlande, S. 67.
89 Bernhard Bernhardi (1528-1586) hatte in Marburg und
Wittenberg studiert. Seit 1555 war er Superintendent in
Dillenburg, ab 1569 auch Pfarrer in Siegen. 1572 musste
er die Grafschaft vor dem Hintergrund des sich anbah-
nenden Bekenntniswechsels verlassen, er war fortan
unter Ludwig VI. in der Kurpfalz tätig. Unter Johann
Casimir amtierte er als Superintendent im kurpfälzi-
schen Wiesloch, Steubing, Biographische Nachrichten,
S. 17-35; Wolf, Einführung, S. 164; Münch, Zucht
und Ordnung, S. 50 Anm. 196; Göbler, Bernhardi, in:
BBKL 22 (2003), Sp. 116-120; Ohrndorf, Einführung,
S. 79 Anm. 16.
90 „Einfaltiges und christliches bedencken, welcher gstalt

die visitation der pfarrkirchen inn der wol gepornen
unserer g. h. landen und gepieten wiederumb ahnzurich-
ten vnd vorzunhemen sey“, HHStaatsA Wiesbaden
Abt. 171, K 1123, fol. 2r-37r. Den Inhalt des Gutachtens
referiert Münch, Zucht und Ordnung, S. 59-62. Vgl.
Schmidt, Glaube, S. 192f.; Groppler-Görgen,
Johann VI. 1, S. 61f.
91 Maximilian Mörlin (1516-1584) hatte 1533 in Witten-
berg studiert und war zwischen 1570 und 1572 Gene-
ralsuperintendent in Nassau-Dillenburg. Anschließend
ging er auf eigenen Wunsch zurück in seine Heimatstadt
Coburg, Ohrndorf, Einführung, S. 83 Anm. 27; Steu-
bing, Biographische Nachrichten, S. 54-64; Renk-
hoff, Nassauische Biographie, S. 522f.
92 Zu den Visitationsberichten von 1570 siehe Rein-
hardt/Schnabel-Schüle, Repertorium, S. 117-120.

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