Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Arend, Sabine [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (10. Band = Hessen, 3): Die Grafschaften Nassau, Hanau-Münzenberg und Ysenburg — Tübingen: Mohr Siebeck, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.30290#0066
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Nassau

„Agenda“
Von tagen, an welchen gemeine Versamlung ... Hess. Agende 1574
Wie es in gemeinen Versamlungen ... "
Forma der Beicht und Absolution "
Von Predigten "
Vom Catechismo oder Kinderlehr "
Von gemeinen Bettagen "
Von der heiligen Tauffe Pfalz-ZweibrückerKO 1557
Form zu tauffen "
Von der Nothtauffe Hess. Agende 1574
Von der Confirmation
Vom Abendtmal des Herrn Jhesu Christi
Vonn der Christlichen versamlung
Vermanung, Absolutio, dancksagung
Die wort oder stifftung deß Abendmals
Dancksagung nach dem Abendmal
Von eynsegnung der Eheleut
Wie man die Krancken besuchen ...
Von besuchung ... der Gefangenen
Von Christlicher Begrebnuß
Forma der Ordination
Form, einen Pfarrherr ... eynzufuehren
Forma der offentlichen Poenitentz
Was die Superintendenten ... verrichten sollen
Der Kirchenordnung von 1574/76 war durch zahlreiche Neuauflagen eine lange Geltungsdauer beschieden:
1608 beriet Ludwig II. von Nassau-Weilburg über die Neufassung der Kirchenordnung, im darauffolgenden
Jahr erschien jedoch zunächst ein weitgehend unveränderter Nachdruck, erst 1617/18 erfuhr die Ordnung
eine Revision. 1618 wurden zwei separate Ordnungen gedruckt, die den Aufbau der zweiteiligen Kirchen-
ordnung von 1574/76 übernahmen. Die eine ist überschrieben mit „Ordnung ... Von ubriger Bestellung deß
Kirchenwesens ...“, sie greift den Inhalt der 1576 gedruckten „Kirchenordnung und Reformation“ auf und
enthält außerdem zahlreiche zusätzliche Kapitel zur Kirchenzucht sowie zur Kirchengüterverwaltung. Die
andere Ordnung trägt den Titel „Kirchenordnung, Wie es mit der Christlichen Lehre und Ceremonien ...
gehalten wirt“. Dieser Text entspricht der „Agenda“ von 1574/76, aber auch hier wurden in den Kapiteln zu
Taufe, Konfirmation, Abendmahl, Einsegnung der Eheleute und Beichte einige Abschnitte hinzugefügt.
Laut Vorrede wurde die neue „Agenda“ am 23. Oktober 1617 verabschiedet, sie erschien aber erst im
folgenden Jahr gemeinsam mit der „Ordnung ... Von ubriger Bestellung deß Kirchenwesens ..." im Druck.
Diese revidierte Nassau-Saarbrücker Kirchenordnung von 1617/18 wurde bis ins 18. Jahrhundert hinein
nachgedruckt.243

Pfalz-Zweibrücker KO 1557
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Hess. Agende 1574
Veit Dietrich, Agendbüchlein 1545/Hess.
Agende 1574

243 Herrmann, Reformation, S. 75; Matthis, Leiden,
S. 34-46; KNODT, Die von den Grafen, S. 18; Schnell,
Kirchenordnungen 1930, S. 56. Eine detaillierte Über-

sicht der Nachdrucke von 1675, 1699, 1713 und 1762
bietet Herrmann, Quellen, S. 31f.

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