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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]; Arend, Sabine [Oth.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (10. Band = Hessen, 3): Die Grafschaften Nassau, Hanau-Münzenberg und Ysenburg — Tübingen: Mohr Siebeck, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.30290#0404
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Hanau-Münzenberg

der Institution“95 von 1593. Dieser kurpfälzische Text ist in den Hanau-Münzenberger Akten unter dem
Titel „Erklerung der fragstücke“ ebenfalls überliefert, er stellt die Vorlage dar, aus der die eigenständig
formulierte Auslegung geschöpft wurde. Ebenso wie in der Kurpfalz hatte die Auslegung die Funktion eines
Musters, nach dem die Unterweisung der Bevölkerung erfolgen sollte.
12b. Anordnung der Katechisation in Stadt und Amt Windecken [vor 25. Oktober 1609] (Text S. 468)
Am 21. Oktober 1609 hatte das Hanauer Konsistorium beschlossen, mit der Katechisation in Stadt und
Amt Windecken zu beginnen.96 Hierfür wurde eine mit „Directorium sive memoriale explorationis insti-
tuendae“ überschriebene Ordnung verfasst, die genaue Anweisungen enthielt, wie bei der Katechisation
vorgegangen werden sollte: Es musste herausgefunden werden, ob und wie die Gläubigen den Katechismus
beherrschten, dann eine Praxis entwickelt werden, wie Jung und Alt künftig zu unterweisen seien, und
schließlich wollte man erfahren, wie es bei den Klassikalkonventen der Windecker Klasse zuging und ins-
besondere, wie die Geistlichen die Predigten ihrer Kollegen beurteilten. Mit diesen Punkten verfolgte man
mehrere Interessen: Erstens sollten die Untertanen begirig nach der neuen Lehre gemacht werden, zweitens
wurde Abraham Scultetus dazu ausersehen, das Muster97 der Katechisation zu erstellen, und drittens muss-
ten zwei Geistliche exemplarisch Predigten halten, die dann vom Klassikalkonvent beurteilt würden. Diese
drei Ziele sowie die einzelnen Mittel, sie zu erreichen, werden in der Ordnung ausführlich dargestellt.
Die Anordnung der Katechisation in Stadt und Amt Windecken gehört zur unmittelbaren Entstehungs-
geschichte der Katechisationsordnung (Nr. 12f), in der die hier formulierten ersten Überlegungen ausge-
führt wurden.
12c. Vortrag zur Katechisation in der Stadt Windecken 25. Oktober 1609 (Text S. 475)
12d. Mandat zur Katechisation in der Stadt Windecken [26. Oktober 1609] (Text S. 477)
In der Anordnung der Katechisation (Nr. 12b) war beschlossen worden, den Windeckern im Namen Philipp
Ludwigs II. einen Vortrag zu verlesen, was Dr. Gerhard Flügel, der Direktor des Konsistoriums, am 25. Ok-
tober übernahm.98 In diesem Vortrag konstatierte der Graf, dass die Untertanen immer noch altgläubigen
Praktiken anhingen und dass das Wissen um die reformierte Lehre bei vielen ungenügend sei. Die Unkun-
digen wollte er mit Hilfe des Katechismus unterrichten lassen, der Anfang dieser Katechisation sollte in
Windecken gemacht werden.
In Ergänzung des Vortrags vom 25. Oktober (Nr. 12c) erließ der Graf am folgenden Tag ein Mandat, in
dem er darauf hinwies, dass es in der Bevölkerung immer noch Widerstände gegen die Einführung des
reformierten Bekenntnisses gebe. Er führte aus, dass insbesondere diejenigen, die keine Schulbildung besä-
ßen, die Glaubenslehre missverstünden, die zehn Gebote und das Vaterunser nicht kennten oder falsch
auslegten. Aus diesem Grund habe er eine Ordnung erstellen lassen, nach der die Stadt Windecken in acht
Bezirke zu unterteilen sei, damit innerhalb von sechs Wochen alle Einwohner von sämtlichen Geistlichen
unterwiesen würden.

95 Abdruck in Sehling, EKO XIX, S. 804-811.
96 SUB Göttingen 2° Cod. Ms. Jurid. 8, Bd. II, fol. 34v-
35r.

97 Bei diesem Muster handelte es sich um die Auslegung
der 23 Fragstücke, oben, Nr. 12a.
98 Müller-Ludolph, Philipp Ludwig II., S. 211.

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