Hanau-Münzenberg
12h. Instruktion zur Katechisation 30. November 1609 (Text S. 496)
Addressat dieser Instruktion war der Inspektor einer Pfarrklasse, dem Philipp Ludwig II. die Katechisa-
tionsordnung (Nr. 12f) sowie die zugehörige Instruktion (Nr. 12g) mit diesem Schreiben zusandte und ihm
auftrug, die Ordnung den Pfarrern zur Abschrift zu überlassen. Der Instruktion war auch die Auslegung der
23 Fragstücke (Nr. 12a) sowie deren kurpfälzische Vorlage beigegeben, zu deren Anwendung der Inspektor
die Pfarrer seiner Klasse zu erinnern hatte. Schließlich sollte er dafür sorgen, dass gemäß der Instruktion
zur Katechisationsordnung (Nr. 12g) eine Liste sämtlicher Personen, die zum Sprengel seiner Klasse gehör-
ten, angefertigt und diese dem Hanauer Konsistorium übersandt würde. Anschließend sollte die Katechi-
sationsordnung (Nr. 12f) an einem Sonntag von der Kanzel verlesen werden und damit in Kraft treten.
12i. Konfirmationsordnung [1609] (Text S. 498)
Unter den Abschriften Hanau-Münzenberger Provenienz in der Staats- und Universitätsbibliothek Göttin-
gen findet sich auch eine Konfirmationsordnung. Neben dem eigenständigen Eingangsgebet entstammen
alle drei Abschnitte dieser Ordnung in weiten Teilen wörtlich - jedoch um einige Passagen und Gebete
gekürzt - der hessischen Agende von 1574: Die Konfirmationsfragen („Frag und Antwort“) sind dem
Abschnitt „Frag und Antwort für die kinder ...“106 entnommen, das Kapitel „Form von der beicht und
absolution“ dem Abschnitt „Forma der beicht und absolution ,..“107, und die Bettagsgebete „Etliche gebet,
so auff die gemeine bettage gebraucht werden“ dem Abschnitt „Gebet, so auf die gemeine bettage gebraucht
werden“.108
Dass man im reformierten Hanau-Münzenberg agendarische Teile aus einer nicht reformierten Ordnung
übernahm, verwundert zunächst. Diese Praxis war jedoch in der Kurpfalz vorgebildet. Hier hatte Otto von
Grünrade Mitte der 1590er Jahre ebenfalls damit begonnen, die Konfirmation nach dem Vorbild Hessens
einzuführen.109 Die hessische Konfirmationsordnung war also über den Einfluss Ottos von Grünrade nach
Hanau-Münzenberg gelangt.110 Sie ist nicht datiert, es liegt jedoch nahe, dass sie im Zuge des großangeleg-
ten Katechisationsunternehmens Philipp Ludwigs II. im Herbst 1609 entstanden ist.
13. Presbyteriumsordnung [1609] (Text S. 504)
Johannes Calvin maß dem altkirchlichen Ämtermodell, in dem auch die Laien tragende Funktionen besa-
ßen, besondere Bedeutung bei. Die Ältesten oder Presbyter sollten an der Leitung der Kirchen ebenso
beteiligt sein wie die geistlichen Amtsträger. Ältestenkollegien waren die Grundpfeiler der presbyterialen
Verfassung, die vor allem für die reformierten Kirchen tragend wurden. Aber auch in Territorien mit wit-
tenbergisch geprägter Reformation gab es Presbyterien. So waren sie auch in Hanau-Münzenberg bereits
vor 1577 eingerichtet worden.111 Im Zuge des Bekenntniswechsels unter Philipp Ludwig II. erlangten diese
Gremien größeres Gewicht. Die Ausgestaltung dieser Institution richtete sich zunächst vermutlich nach
dem Nassauer Vorbild, das über Wilhelm Zepper, den Nassauer Hofprediger und Professor der Hohen
Schule in Herborn, nach Hanau-Münzenberg kam. Zepper hatte das Ältestenamt in seiner 1596 gedruckten
Abhandlung „Von der Christlichen Disciplin oder Kirchenzucht“ ausführlich dargestellt, einer Schrift, die
auch in Hanau bekannt war.112
106 Sehling, EKO VIII, S. 433-435.
107 Ebd., S. 412f.
108 Ebd., S. 419f. Zur Herkunft einzelner Textpassagen aus
der hessischen Agende siehe die Edition unten, S. 498-503.
109 Sehling, EKO XIX, S. 696, 703. Vgl. Gbiorczyk,
Entwicklung, S. 338f.
110 Siehe oben, S. 33f. Nr. 15.
111 Aschkewitz, Durchsetzung, S. 85.
112 Dahmen, Nach Gottes Wort, S. 10. Auch Zeppers 1595
erschienenes Werk „De politia ecclesiastica“ diente Graf
Philipp Ludwig II. zum Aufbau seines reformierten Kir-
chenwesens, Pixberg, Calvinismus, S. 46; Menk,
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12h. Instruktion zur Katechisation 30. November 1609 (Text S. 496)
Addressat dieser Instruktion war der Inspektor einer Pfarrklasse, dem Philipp Ludwig II. die Katechisa-
tionsordnung (Nr. 12f) sowie die zugehörige Instruktion (Nr. 12g) mit diesem Schreiben zusandte und ihm
auftrug, die Ordnung den Pfarrern zur Abschrift zu überlassen. Der Instruktion war auch die Auslegung der
23 Fragstücke (Nr. 12a) sowie deren kurpfälzische Vorlage beigegeben, zu deren Anwendung der Inspektor
die Pfarrer seiner Klasse zu erinnern hatte. Schließlich sollte er dafür sorgen, dass gemäß der Instruktion
zur Katechisationsordnung (Nr. 12g) eine Liste sämtlicher Personen, die zum Sprengel seiner Klasse gehör-
ten, angefertigt und diese dem Hanauer Konsistorium übersandt würde. Anschließend sollte die Katechi-
sationsordnung (Nr. 12f) an einem Sonntag von der Kanzel verlesen werden und damit in Kraft treten.
12i. Konfirmationsordnung [1609] (Text S. 498)
Unter den Abschriften Hanau-Münzenberger Provenienz in der Staats- und Universitätsbibliothek Göttin-
gen findet sich auch eine Konfirmationsordnung. Neben dem eigenständigen Eingangsgebet entstammen
alle drei Abschnitte dieser Ordnung in weiten Teilen wörtlich - jedoch um einige Passagen und Gebete
gekürzt - der hessischen Agende von 1574: Die Konfirmationsfragen („Frag und Antwort“) sind dem
Abschnitt „Frag und Antwort für die kinder ...“106 entnommen, das Kapitel „Form von der beicht und
absolution“ dem Abschnitt „Forma der beicht und absolution ,..“107, und die Bettagsgebete „Etliche gebet,
so auff die gemeine bettage gebraucht werden“ dem Abschnitt „Gebet, so auf die gemeine bettage gebraucht
werden“.108
Dass man im reformierten Hanau-Münzenberg agendarische Teile aus einer nicht reformierten Ordnung
übernahm, verwundert zunächst. Diese Praxis war jedoch in der Kurpfalz vorgebildet. Hier hatte Otto von
Grünrade Mitte der 1590er Jahre ebenfalls damit begonnen, die Konfirmation nach dem Vorbild Hessens
einzuführen.109 Die hessische Konfirmationsordnung war also über den Einfluss Ottos von Grünrade nach
Hanau-Münzenberg gelangt.110 Sie ist nicht datiert, es liegt jedoch nahe, dass sie im Zuge des großangeleg-
ten Katechisationsunternehmens Philipp Ludwigs II. im Herbst 1609 entstanden ist.
13. Presbyteriumsordnung [1609] (Text S. 504)
Johannes Calvin maß dem altkirchlichen Ämtermodell, in dem auch die Laien tragende Funktionen besa-
ßen, besondere Bedeutung bei. Die Ältesten oder Presbyter sollten an der Leitung der Kirchen ebenso
beteiligt sein wie die geistlichen Amtsträger. Ältestenkollegien waren die Grundpfeiler der presbyterialen
Verfassung, die vor allem für die reformierten Kirchen tragend wurden. Aber auch in Territorien mit wit-
tenbergisch geprägter Reformation gab es Presbyterien. So waren sie auch in Hanau-Münzenberg bereits
vor 1577 eingerichtet worden.111 Im Zuge des Bekenntniswechsels unter Philipp Ludwig II. erlangten diese
Gremien größeres Gewicht. Die Ausgestaltung dieser Institution richtete sich zunächst vermutlich nach
dem Nassauer Vorbild, das über Wilhelm Zepper, den Nassauer Hofprediger und Professor der Hohen
Schule in Herborn, nach Hanau-Münzenberg kam. Zepper hatte das Ältestenamt in seiner 1596 gedruckten
Abhandlung „Von der Christlichen Disciplin oder Kirchenzucht“ ausführlich dargestellt, einer Schrift, die
auch in Hanau bekannt war.112
106 Sehling, EKO VIII, S. 433-435.
107 Ebd., S. 412f.
108 Ebd., S. 419f. Zur Herkunft einzelner Textpassagen aus
der hessischen Agende siehe die Edition unten, S. 498-503.
109 Sehling, EKO XIX, S. 696, 703. Vgl. Gbiorczyk,
Entwicklung, S. 338f.
110 Siehe oben, S. 33f. Nr. 15.
111 Aschkewitz, Durchsetzung, S. 85.
112 Dahmen, Nach Gottes Wort, S. 10. Auch Zeppers 1595
erschienenes Werk „De politia ecclesiastica“ diente Graf
Philipp Ludwig II. zum Aufbau seines reformierten Kir-
chenwesens, Pixberg, Calvinismus, S. 46; Menk,
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