Ysenburg
3. Agende [1582] (Text S. 574)
4. Erneuerung der Kirchenordnung 15. Mai 1587 (Text S. 585)
Unter den überlieferten Ysenburger Ordnungen findet sich eine Agende (Nr. 3), die die Zeremonien bei
Predigtgottesdiensten, Taufe, Abendmahl, Eheeinsegnungen sowie an Feiertagen beschreibt. Die Ordnung
weist weder Datierung noch einen namentlich genannten Aussteller auf. In der Vorrede ist erwähnt, dass die
bisherige Gottesdienstordnung aufgrund des personellen Wechsels auf den Pfarrstellen abhandenn kommenn,
weshalb sie neu abgefasst worden sei. Der sprachliche Duktus der Vorrede legt nahe, dass es sich um
mehrere Verfasser handelte, vermutlich ein Gremium von Pfarrern und Predigern.
Näheren Aufschluss über Datierung und Identität der Agende gibt das Mandat zur Erneuerung der
Kirchenordnung von 1587 (Nr. 4). Dieses Schriftstück wurde von Graf Heinrich ausgestellt. In der Vorrede
beschrieb er, dass die Kirchenordnung, die zu annfanng in der Grafschaft eingeführt worden war, durch
allerhanndt mutationes und abwechselung der kirchendiener nicht mehr in Gebrauch sei. Diese Kirchenord-
nung sei größtenteils der württembergischen entnommen und er, Heinrich, habe seinem Schreiben nun eine
neue Ordnung beigelegt. Bei dem Hinweis auf eine an das Württemberger Vorbild angelehnte Ordnung
handelt es sich vermutlich um die Agende (Nr. 3), da sie in den Gebeten und Gemeindevermahnungen der
württembergischen Kirchenordnung von 1553 folgt.
Die Datierung der Agende in das Jahr 1582 ergibt sich aus dem Briefwechsel, den Graf Heinrich mit
Philipp II. und Ludwig III. von Ysenburg-Birstein über die Erarbeitung einer gemeinsamen Kirchenord-
nung führte.55 In einem Brief vom 1. September 1586 berichtete Heinrich seinen Vettern, dass sich die
Pfarrer seines Landesteils vor vier Jahren über eine einheitliche Kirchenordnung verständigt hätten. Bei
dieser handelt es sich wohl um die Agende (Nr. 3), die demnach aus dem Jahr 1582 stammt und die
Heinrich Ende September an Philipp und Ludwig sandte.56 Diese Datierung stimmt auch mit dem Hinweis
in der Agende überein, dass die genannten Feiertage under der herschafft herr Heinrichs vonn Isenburgk
gültig gewesen seien.
Heinrichs Schreiben zur Erneuerung der Kirchenordnung (Nr. 4) erwähnt eine Ordnung, die beigelegt
worden sei. Diese Beilage findet sich jedoch heute nicht mehr bei Heinrichs Schreiben. In den Akten des
Fürstlichen Archivs in Büdingen ist jedoch ein Text überliefert, der überschrieben ist mit: „Des wolgepor-
nen hern, hern Heinrichen von Ysenburg, graffen zue Budingen, pfarhern und kirchendiener sollen sich
nachvolgender instruction biß zu einer gemeinen kirchenordnung, welche in der herschafft kunftig soll
auffgericht werden, gemeß und gleichformig erzeigen“. Dieses Schriftstück ist weder datiert noch mit dem
Mandat vom 15. Mai 1587 zusammengeheftet, beide Stücke - Mandat und Ordnung - befinden sich jedoch
im selben Faszikel des Büdinger Archivs. Bei dieser Ordnung könnte es sich also um die 1587 erneuerte
Agende von 1582 (Nr. 3) handeln, zumal das inhaltliche Spektrum demjenigen der Agende von 1582 gleicht.
Gegenüber dieser enthält die Ordnung von 1587 jedoch keine agendarischen Formulare, sondern lediglich
die Rahmenanweisungen für Predigtgottesdienste, Katechismusunterricht, die Anzahl der Feiertage, Ehe-
einsegnungen, Taufen und Begräbnisse.
5. Kirchenbußagende [1587] (Text S. 588)
Die Agende beschreibt den detaillierten Ablauf der Kirchenbuße und enthält die Formulare für die Wie-
deraufnahme der Sünder in die Gemeinde. Als Delikte, die den Bann nach sich zogen, wurden Unzucht,
Ehebruch und Hurerei genannt. Ebenso wie bei der Agende von 1582 (Nr. 3) weist auch die Kirchenbuß-
55 Siehe unten, Einleitung zu Nr. 14.
56 FYBA Büdingen Kulturwesen Fasz. 15/87.
554
3. Agende [1582] (Text S. 574)
4. Erneuerung der Kirchenordnung 15. Mai 1587 (Text S. 585)
Unter den überlieferten Ysenburger Ordnungen findet sich eine Agende (Nr. 3), die die Zeremonien bei
Predigtgottesdiensten, Taufe, Abendmahl, Eheeinsegnungen sowie an Feiertagen beschreibt. Die Ordnung
weist weder Datierung noch einen namentlich genannten Aussteller auf. In der Vorrede ist erwähnt, dass die
bisherige Gottesdienstordnung aufgrund des personellen Wechsels auf den Pfarrstellen abhandenn kommenn,
weshalb sie neu abgefasst worden sei. Der sprachliche Duktus der Vorrede legt nahe, dass es sich um
mehrere Verfasser handelte, vermutlich ein Gremium von Pfarrern und Predigern.
Näheren Aufschluss über Datierung und Identität der Agende gibt das Mandat zur Erneuerung der
Kirchenordnung von 1587 (Nr. 4). Dieses Schriftstück wurde von Graf Heinrich ausgestellt. In der Vorrede
beschrieb er, dass die Kirchenordnung, die zu annfanng in der Grafschaft eingeführt worden war, durch
allerhanndt mutationes und abwechselung der kirchendiener nicht mehr in Gebrauch sei. Diese Kirchenord-
nung sei größtenteils der württembergischen entnommen und er, Heinrich, habe seinem Schreiben nun eine
neue Ordnung beigelegt. Bei dem Hinweis auf eine an das Württemberger Vorbild angelehnte Ordnung
handelt es sich vermutlich um die Agende (Nr. 3), da sie in den Gebeten und Gemeindevermahnungen der
württembergischen Kirchenordnung von 1553 folgt.
Die Datierung der Agende in das Jahr 1582 ergibt sich aus dem Briefwechsel, den Graf Heinrich mit
Philipp II. und Ludwig III. von Ysenburg-Birstein über die Erarbeitung einer gemeinsamen Kirchenord-
nung führte.55 In einem Brief vom 1. September 1586 berichtete Heinrich seinen Vettern, dass sich die
Pfarrer seines Landesteils vor vier Jahren über eine einheitliche Kirchenordnung verständigt hätten. Bei
dieser handelt es sich wohl um die Agende (Nr. 3), die demnach aus dem Jahr 1582 stammt und die
Heinrich Ende September an Philipp und Ludwig sandte.56 Diese Datierung stimmt auch mit dem Hinweis
in der Agende überein, dass die genannten Feiertage under der herschafft herr Heinrichs vonn Isenburgk
gültig gewesen seien.
Heinrichs Schreiben zur Erneuerung der Kirchenordnung (Nr. 4) erwähnt eine Ordnung, die beigelegt
worden sei. Diese Beilage findet sich jedoch heute nicht mehr bei Heinrichs Schreiben. In den Akten des
Fürstlichen Archivs in Büdingen ist jedoch ein Text überliefert, der überschrieben ist mit: „Des wolgepor-
nen hern, hern Heinrichen von Ysenburg, graffen zue Budingen, pfarhern und kirchendiener sollen sich
nachvolgender instruction biß zu einer gemeinen kirchenordnung, welche in der herschafft kunftig soll
auffgericht werden, gemeß und gleichformig erzeigen“. Dieses Schriftstück ist weder datiert noch mit dem
Mandat vom 15. Mai 1587 zusammengeheftet, beide Stücke - Mandat und Ordnung - befinden sich jedoch
im selben Faszikel des Büdinger Archivs. Bei dieser Ordnung könnte es sich also um die 1587 erneuerte
Agende von 1582 (Nr. 3) handeln, zumal das inhaltliche Spektrum demjenigen der Agende von 1582 gleicht.
Gegenüber dieser enthält die Ordnung von 1587 jedoch keine agendarischen Formulare, sondern lediglich
die Rahmenanweisungen für Predigtgottesdienste, Katechismusunterricht, die Anzahl der Feiertage, Ehe-
einsegnungen, Taufen und Begräbnisse.
5. Kirchenbußagende [1587] (Text S. 588)
Die Agende beschreibt den detaillierten Ablauf der Kirchenbuße und enthält die Formulare für die Wie-
deraufnahme der Sünder in die Gemeinde. Als Delikte, die den Bann nach sich zogen, wurden Unzucht,
Ehebruch und Hurerei genannt. Ebenso wie bei der Agende von 1582 (Nr. 3) weist auch die Kirchenbuß-
55 Siehe unten, Einleitung zu Nr. 14.
56 FYBA Büdingen Kulturwesen Fasz. 15/87.
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