Einleitung
5. Ablauf der Sitzung 5. Ablauf der Sitzung
6. Autorität des Kollegiums 6. Autorität des Kollegiums
- De collegio iuridico seu canzellariae
- 1. Mitglieder
- 2. Amt des Direktors
- 3. Amt der Räte
- 4. Amt des secretarius
5. Amt des Registrators
- 6. Amt der Schreiber und Kopisten
- 7. Die Verhandlungssachen
8. Zeit der Zusammenkunft
- 9. Ort der Zusammenkunft
- 10. Ablauf der Sitzung
11. Autorität des Kollegiums
De collegio camerae
- 1. Mitglieder
- 2. Die Verhandlungssachen
- 3. Zeit der Zusammenkunft
- 4. Ort der Zusammenkunft
5. Ablauf der Sitzung
- 6. Autorität des Kollegiums
- Schlussformel
Text A ist undatiert und weist keinen Aussteller auf, er stammt nach Handschriftenvergleich aus dem
frühen 17. Jahrhundert. Text B ist auf den 23. Januar 1608 datiert sowie mit einer Vorrede versehen, die
Wolfgang Ernst I. als Aussteller nennt. Da B nach der Handschrift wesentlich jünger ist als A und zudem
zahlreiche nachträglich angebrachte Korrekturen aufweist, wurde Text A für unseren Abdruck als Text-
vorlage gewählt. Diese wurde um den Rahmentext - Vorrede und Schlussformel - aus B ergänzt.
Die Ordnung umfasst sechs Kapitel, sie regelt die Zusammensetzung des Konsistoriums, seine Aufga-
ben, Zeit und Ort der Zusammenkünfte, den Ablauf der Sitzungen sowie die Amtsvollmachten der Konsi-
storialen. Das Konsistorium wurde mit drei weltlichen Räten besetzt, von denen einer den Vorsitz führte.
Zu den Aufgaben des Gremiums zählten Anstellung und Absetzung der Prediger und Schulmeister, Inspek-
tion der Klassikalkonvente, Verhängung von Strafen bei Verstößen gegen die Kirchen- und Kirchenzucht-
ordnung, Aufsicht über die Besoldung der Prediger und Schulmeister sowie Entscheidungen in Eherechts-
fragen. Das Ysenburger Konsistorium besaß zahlreiche Verwaltungsaufgaben und hat damit eher den Cha-
rakter eines nach württembergischem Vorbild gebildeten Kirchenrats als den des in Kursachsen entwickel-
ten Ehegerichts.
Die Ysenburger Verwaltungsreform von 1608 ähnelt den Maßnahmen, die 1609 auch in Hanau-Mün-
zenberg und 1610 in Hessen-Kassel durchgeführt wurden. Auch dort wurde neben dem Konsistorium eine
Kanzlei und eine Kammeralbehörde eingerichtet sowie entsprechende Ordnungen für diese Gremien
geschaffen.94
94 In FYBA Büdingen Kulturwesen Fasz. 16/98 findet sich ordnung von 1612, die jedoch in ihrem Wortlaut nicht
eine Abschrift der Hanau-Münzenberger Konsistoriums- mit der Ysenburger Ordnung übereinstimmt. Zu Hanau-
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5. Ablauf der Sitzung 5. Ablauf der Sitzung
6. Autorität des Kollegiums 6. Autorität des Kollegiums
- De collegio iuridico seu canzellariae
- 1. Mitglieder
- 2. Amt des Direktors
- 3. Amt der Räte
- 4. Amt des secretarius
5. Amt des Registrators
- 6. Amt der Schreiber und Kopisten
- 7. Die Verhandlungssachen
8. Zeit der Zusammenkunft
- 9. Ort der Zusammenkunft
- 10. Ablauf der Sitzung
11. Autorität des Kollegiums
De collegio camerae
- 1. Mitglieder
- 2. Die Verhandlungssachen
- 3. Zeit der Zusammenkunft
- 4. Ort der Zusammenkunft
5. Ablauf der Sitzung
- 6. Autorität des Kollegiums
- Schlussformel
Text A ist undatiert und weist keinen Aussteller auf, er stammt nach Handschriftenvergleich aus dem
frühen 17. Jahrhundert. Text B ist auf den 23. Januar 1608 datiert sowie mit einer Vorrede versehen, die
Wolfgang Ernst I. als Aussteller nennt. Da B nach der Handschrift wesentlich jünger ist als A und zudem
zahlreiche nachträglich angebrachte Korrekturen aufweist, wurde Text A für unseren Abdruck als Text-
vorlage gewählt. Diese wurde um den Rahmentext - Vorrede und Schlussformel - aus B ergänzt.
Die Ordnung umfasst sechs Kapitel, sie regelt die Zusammensetzung des Konsistoriums, seine Aufga-
ben, Zeit und Ort der Zusammenkünfte, den Ablauf der Sitzungen sowie die Amtsvollmachten der Konsi-
storialen. Das Konsistorium wurde mit drei weltlichen Räten besetzt, von denen einer den Vorsitz führte.
Zu den Aufgaben des Gremiums zählten Anstellung und Absetzung der Prediger und Schulmeister, Inspek-
tion der Klassikalkonvente, Verhängung von Strafen bei Verstößen gegen die Kirchen- und Kirchenzucht-
ordnung, Aufsicht über die Besoldung der Prediger und Schulmeister sowie Entscheidungen in Eherechts-
fragen. Das Ysenburger Konsistorium besaß zahlreiche Verwaltungsaufgaben und hat damit eher den Cha-
rakter eines nach württembergischem Vorbild gebildeten Kirchenrats als den des in Kursachsen entwickel-
ten Ehegerichts.
Die Ysenburger Verwaltungsreform von 1608 ähnelt den Maßnahmen, die 1609 auch in Hanau-Mün-
zenberg und 1610 in Hessen-Kassel durchgeführt wurden. Auch dort wurde neben dem Konsistorium eine
Kanzlei und eine Kammeralbehörde eingerichtet sowie entsprechende Ordnungen für diese Gremien
geschaffen.94
94 In FYBA Büdingen Kulturwesen Fasz. 16/98 findet sich ordnung von 1612, die jedoch in ihrem Wortlaut nicht
eine Abschrift der Hanau-Münzenberger Konsistoriums- mit der Ysenburger Ordnung übereinstimmt. Zu Hanau-
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