14. Kirchenordnung 1588
De Festis Sanctorum, So durchs Jahr gehalten und zuvor durch die Pastores verkündiget werden sollen
Der Tag Nativitatis oder der Geburt Christi sampt
den nachfolgenden zweyen, S. Steffans- [26. Dez.]
und Joannistag [27. Dez.], Doch sollen die ersten
zween allein gantz, Der dritte aber, nemlich der
Joannistag, nur halb mit eyner Predigt gefeyert
werden.
Der Tag Circumcisionis Christi [1. Jan.] gantz mit
zweyen Predigten.
Der Tag Epiphaniae [6. Jan.] soll dergleichen gantz
gefeyert werden.
Der Tag Purificationis Mariae [2. Febr.] vor unnd
nach Mittag. | XXb |
Der Tag Annunciationis Mariae oder Conceptionis
Christi [25. März] soll gantz gefeyret werden.
Nota: Wann dieses Fest inn der Kahrwochen ge-
felt, so soll dasselbig Evangelium auff dem Palm
Sontag verhandlet werden.
Der Ostertag oder der Aufferstehung Christi sampt
dem folgenden Montag sollen beyde vor unnd
nach Mittag hochfeyerlich gehalten werden. Der
Osterdinstag aber nur vormittag.
Der Tag der Himmelfarth Christi soll vor und nach
Mittag mit Predigten verrichtet werden.
Der Pfingstag unnd Pfingstmontag sollen auch
gantz gefeyret werden, Der Pfingstdinstag nur
vor Mittag.
Das Festum Trinitatis81, welches alle Jahr auff den
Sontag gefellt, soll auch andern hohen Festen
gleich gehalten werden.
Der Tag Johannis Baptistae [24. Juni] soll gantz ge-
halten werden.
Der Tag Visitationis Mariae [2. Juli] fellt gemeynig-
lich mit dem Tag Petri unnd Pauli [29. Juni] inn
einer wochen unnd zur Erndezeit, soll derhalben
nur halb gefeyert werden. | XXIa |
Uber diese jetzt erzehlte Fästag sindt auch der
Apostel unnd ander Feyertag zu halten, An welchen
man nach beschehener Predigt wol wider an ge-
wöhnliche Arbeit gehen mag.
Erstlich, sollen nur halb gefeyret werden:
Dies Conversionis Pauli [25. Jan.]
Dies Matthiae Apostoli [24. Febr.]
Gründonnerstag
Kahrfreytag
Philippi et Iacobi [1. Mai]
Petri et Pauli [29. Juni]
Mariae Magdalenae [22. Juli]
Iacobi [25. Juli]
Bartholomaei [24. Aug.]
Matthaei [21. Sept.]
Michaelis [29. Sept.]
Simonis et Iudae [28. Okt.]
Andreae [30. Nov.]
Thomae [21. Dez.]
Vom Chorrock
Mit dem Chorrock soll es gehalten werden wie mit
dem Exorcismo, davon oben bey der Tauff meldung
geschehen ist82. | XXIb |
Von der Wochenpredigt
Es sollen auch die Pastores alle Wochen, darin sonst
kein Feyertag gefellt, auff einen gewissen Tag eine
Wochenpredigt thun, Dieselbige erstlich mit einem
Psalmen oder andern Christlichen Gesang, so sich
zur Predigt schicket, anfangen, darauff ein Gebett
der Christlichen Gemeyn vorsprechen, auff welches
81 Sonntag nach Pfingsten.
Siehe oben, S. 628.
631
De Festis Sanctorum, So durchs Jahr gehalten und zuvor durch die Pastores verkündiget werden sollen
Der Tag Nativitatis oder der Geburt Christi sampt
den nachfolgenden zweyen, S. Steffans- [26. Dez.]
und Joannistag [27. Dez.], Doch sollen die ersten
zween allein gantz, Der dritte aber, nemlich der
Joannistag, nur halb mit eyner Predigt gefeyert
werden.
Der Tag Circumcisionis Christi [1. Jan.] gantz mit
zweyen Predigten.
Der Tag Epiphaniae [6. Jan.] soll dergleichen gantz
gefeyert werden.
Der Tag Purificationis Mariae [2. Febr.] vor unnd
nach Mittag. | XXb |
Der Tag Annunciationis Mariae oder Conceptionis
Christi [25. März] soll gantz gefeyret werden.
Nota: Wann dieses Fest inn der Kahrwochen ge-
felt, so soll dasselbig Evangelium auff dem Palm
Sontag verhandlet werden.
Der Ostertag oder der Aufferstehung Christi sampt
dem folgenden Montag sollen beyde vor unnd
nach Mittag hochfeyerlich gehalten werden. Der
Osterdinstag aber nur vormittag.
Der Tag der Himmelfarth Christi soll vor und nach
Mittag mit Predigten verrichtet werden.
Der Pfingstag unnd Pfingstmontag sollen auch
gantz gefeyret werden, Der Pfingstdinstag nur
vor Mittag.
Das Festum Trinitatis81, welches alle Jahr auff den
Sontag gefellt, soll auch andern hohen Festen
gleich gehalten werden.
Der Tag Johannis Baptistae [24. Juni] soll gantz ge-
halten werden.
Der Tag Visitationis Mariae [2. Juli] fellt gemeynig-
lich mit dem Tag Petri unnd Pauli [29. Juni] inn
einer wochen unnd zur Erndezeit, soll derhalben
nur halb gefeyert werden. | XXIa |
Uber diese jetzt erzehlte Fästag sindt auch der
Apostel unnd ander Feyertag zu halten, An welchen
man nach beschehener Predigt wol wider an ge-
wöhnliche Arbeit gehen mag.
Erstlich, sollen nur halb gefeyret werden:
Dies Conversionis Pauli [25. Jan.]
Dies Matthiae Apostoli [24. Febr.]
Gründonnerstag
Kahrfreytag
Philippi et Iacobi [1. Mai]
Petri et Pauli [29. Juni]
Mariae Magdalenae [22. Juli]
Iacobi [25. Juli]
Bartholomaei [24. Aug.]
Matthaei [21. Sept.]
Michaelis [29. Sept.]
Simonis et Iudae [28. Okt.]
Andreae [30. Nov.]
Thomae [21. Dez.]
Vom Chorrock
Mit dem Chorrock soll es gehalten werden wie mit
dem Exorcismo, davon oben bey der Tauff meldung
geschehen ist82. | XXIb |
Von der Wochenpredigt
Es sollen auch die Pastores alle Wochen, darin sonst
kein Feyertag gefellt, auff einen gewissen Tag eine
Wochenpredigt thun, Dieselbige erstlich mit einem
Psalmen oder andern Christlichen Gesang, so sich
zur Predigt schicket, anfangen, darauff ein Gebett
der Christlichen Gemeyn vorsprechen, auff welches
81 Sonntag nach Pfingsten.
Siehe oben, S. 628.
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