Ysenburg-Birstein
14. Ob die kindertauff auch ohne fullerey und un-
nützen kosten, item ohne verseumung der catechis-
mipredigt gehalten werden?
15. Ob auch zauberer, christallseher, segner und be-
schwerer berüchtiget,
16. starcken bettlern20 zu bettlen erlaubt werde,
17. dinstbotten und gesinde einander abgespannet,
18. beambten diese ordtnung fleißig handthaben,
19. der beambten geistlichen oder weltlichen iiber-
fahrer doppel gestrafft werde, wieviel von den uber-
fahrungen ins allmoßen gelanget? |
Puncten, deren ein schulmeister zubefragen
1. Ob er in lehr und leben unsträfflich, in seinem
ampt auch fleissig und unverdrossen seye, besonders
den catechismum mit fleiß treibe?
2. Ob die schuel ahn lehr und disciplin der gebür
angericht und durch den pfarrer visitiret werde?
3. Ob der schulmeister auch seinen pfarrer in gebiih-
renden ehren halte, friedtlich mit ihm und andern
leuthen lebe?
4. Wieviel schueler er habe, ob er auch spiele, wein-
siichtig seye?
5. Wieviel pfarrer und schulmeister im wiirthshauß
schuldig?
Puncten, deren man sich ferner bey den
underbeambten und gericht zuerkundigen
1. Wie sich der pfarrer in lehr und leben verhalte?
2. Ob er auch alle sonn-, feyer- und bettage, item
wochentliche predige?
20 Solche Bettler, die eine vermeintlich gute körperliche
Verfassung haben und nicht betteln gehen müssen.
3. Ob seine predigten verständiglich und erbaulich?
4. Ob er auch die kinderlehr fleissig treibe undt die
krancken besuche?
5. Ob er auch offentliche oder heimliche täntze und
spinnstuben21 abgeschafft?
6. was ihm von einem oder dem andern kirchendie-
ner in seinem anbefohlenen ampt, in specie, wie sich
selbige in lehr und leben verhalten, wissentlich
seye? |
Puncten, deren man sich bey der gemeinde
zuerkundigen
I. Von kirchendienern:
1. Ob sie sich in lehr und leben unsträfflich verhal-
ten?
2. Ob sie auch alle sonn-, feyer- und bettage, item
wochentlich predigen?
3. Ob sie ihre predigten auch verständtlich thun,
daß sie, die zuhörer, darauß gebessert werden?
4. Ob sie die kinderlehr fleissig treiben?
5. Ob sie die krancken auch fleissig besuchen?
II. Von schuldienern:
Wie sie sich in ihrem ambt, leben undt wandel
verhalten?
III. Von beambten:
Ob sie auch von denselbigen ahn sonn-, feyer-
und bettägen mit frohndinsten belegt oder sonst in
etwas unbillich beschwert werden?
21 Zu den Spinnstuben siehe oben, S. 129 Anm. 72.
682
14. Ob die kindertauff auch ohne fullerey und un-
nützen kosten, item ohne verseumung der catechis-
mipredigt gehalten werden?
15. Ob auch zauberer, christallseher, segner und be-
schwerer berüchtiget,
16. starcken bettlern20 zu bettlen erlaubt werde,
17. dinstbotten und gesinde einander abgespannet,
18. beambten diese ordtnung fleißig handthaben,
19. der beambten geistlichen oder weltlichen iiber-
fahrer doppel gestrafft werde, wieviel von den uber-
fahrungen ins allmoßen gelanget? |
Puncten, deren ein schulmeister zubefragen
1. Ob er in lehr und leben unsträfflich, in seinem
ampt auch fleissig und unverdrossen seye, besonders
den catechismum mit fleiß treibe?
2. Ob die schuel ahn lehr und disciplin der gebür
angericht und durch den pfarrer visitiret werde?
3. Ob der schulmeister auch seinen pfarrer in gebiih-
renden ehren halte, friedtlich mit ihm und andern
leuthen lebe?
4. Wieviel schueler er habe, ob er auch spiele, wein-
siichtig seye?
5. Wieviel pfarrer und schulmeister im wiirthshauß
schuldig?
Puncten, deren man sich ferner bey den
underbeambten und gericht zuerkundigen
1. Wie sich der pfarrer in lehr und leben verhalte?
2. Ob er auch alle sonn-, feyer- und bettage, item
wochentliche predige?
20 Solche Bettler, die eine vermeintlich gute körperliche
Verfassung haben und nicht betteln gehen müssen.
3. Ob seine predigten verständiglich und erbaulich?
4. Ob er auch die kinderlehr fleissig treibe undt die
krancken besuche?
5. Ob er auch offentliche oder heimliche täntze und
spinnstuben21 abgeschafft?
6. was ihm von einem oder dem andern kirchendie-
ner in seinem anbefohlenen ampt, in specie, wie sich
selbige in lehr und leben verhalten, wissentlich
seye? |
Puncten, deren man sich bey der gemeinde
zuerkundigen
I. Von kirchendienern:
1. Ob sie sich in lehr und leben unsträfflich verhal-
ten?
2. Ob sie auch alle sonn-, feyer- und bettage, item
wochentlich predigen?
3. Ob sie ihre predigten auch verständtlich thun,
daß sie, die zuhörer, darauß gebessert werden?
4. Ob sie die kinderlehr fleissig treiben?
5. Ob sie die krancken auch fleissig besuchen?
II. Von schuldienern:
Wie sie sich in ihrem ambt, leben undt wandel
verhalten?
III. Von beambten:
Ob sie auch von denselbigen ahn sonn-, feyer-
und bettägen mit frohndinsten belegt oder sonst in
etwas unbillich beschwert werden?
21 Zu den Spinnstuben siehe oben, S. 129 Anm. 72.
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