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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Bergholz, Thomas [Oth.]; Goeters, J. F. Gerhard [Oth.]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (19. Band = Rheinland-Pfalz, 2, 2. Teilband): Die Reichsstädte Landau, Speyer und Worms - die Grafschaften Leiningen, Sayn und Wied - die Wild- und Rheingrafschaft - das Fürstentum Pfalz-Simmern - die Grafschaft Pfalz-Veldenz (Nachtrag) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2008

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https://doi.org/10.11588/diglit.30660#0031
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Einleitung

Der Bestand 06-1/1 beginnt mit einem Bericht des Superintendenten Philipp Felsinius (amt.
1586-89)43 vom 18. Januar 1589, der sich auf eine nest gehaltene Visitation bezieht, womit vielleicht die
seines Vorgängers Schechsius von 1584 gemeint ist. In diesem Bericht werden die bis anhero nicht verbes-
sert[en]Mengel und Gebrechen aufgezählt, die baldmöglichst mithilfe einer Kirchenordnung abzustellen
seien. Felsinius und sein Nachfolger Eisenlöher44 konnten das Projekt wegen ihrer jeweils kurzen Amtszeit
nicht weiter verfolgen.45
1596 wurde Karl Albrecht Hellbach aus Thüringen Superintendent in St. Johannisberg.46 Im Januar
1597 begann er mit der Führung eines Protocollum der Pfarr Johannisberg und Inspektion der zugehörenden
Orter, einer Art Amtstagebuch, dass aber zum einen nur sehr schwer leserlich ist, zum andern leider ab dem
Jahr 1600 nur noch spärlich geführt wird und bald darauf abbricht.47 In zahlreichen Einträgen ist dort
immer wieder von der geplanten Kirchenordnung die Rede, so erstmals am 4. Juni 1597:
Ist von beyden räthen in ein gemeine Kirchenordnung eingewilliget, wofer man m. g. h. gedencken auch werde
stat lassen und die jungen h. requirirt werden.
Am 21. Juni 1597:
Bewilliget unser g. herr ein gemeine Kirchenordnung uff anhalten h. Carl und secretarii, welche ich dazu
erbetten. Und soll ich solcheß in [...]48
Am 30. Juni 1597:
Ich [...]49 graven Otten der gemeinen Kirchenordnung halben underthenig angeredt, wie auch meinen g[nä-
digen] h[errn] Adolph Heinrichen, und haben deste beyde herrn sich selbst mundtlich der [...] miteinander
verglichen und soll mir ein schriftlicher bescheid zukommen mit h. [...] zu Kirn, unß eineß [...] zu vergleichen.
Und am 5. Juli 1597 zitiert Hellbach eine Passage aus einem Antwortschreiben des Oberamtmannes
Johann von Stockheim, den er offensichtlich um Unterstützung für das Kirchenordnungsprojekt gebeten
hatte. Dieser schreibt:
Ewer samt deß herrn pfarrerß uff S. Johanneßberg50 schreiben hab ich wohl empfangen und eines inhalts
ablesend verstanden und lasse mich ewer beyder gutachten und vorschlag zu einer gemeinen kirchenordnung in der
gantzen wildt- und reingraveschafft wohl gefallen und halte eß auch vor sehr hochnötig, wie eß denn an meiner
beförderung nicht mangeln soll. Und damit auch solcheß zum ehisten seinen fortgang erreiche, so were mein
gutbedencken, ihr hettet euch beyneben Hern Albrechten mit solchem werck beladen und eine gute Kirchenordnung
verfasset, uffs papier bracht und gemeiner herrschafft ad erudition ubergeben, da dann solche ratificirt und
approbirt, alßdann solche in druck verfertiget und publicirt werden.
Am 26. August heißt es:
Wir51 unß verglichen, das ich solle, biß die Kirchenordnung verfertiget wirdt, ein ratificatio uß- und der-
gleichen ordnung stellen und außschreiben.
Der Eintrag vom 24. November spricht davon, dass offenbar auch die Grafen von Leiningen an einer
neuen Kirchenordnung interessiert waren - ob sie dabei an einen Ersatz für ihre eigene, immerhin zu diesem
Zeitpunkt schon fast 40 Jahre alte Kirchenordnung dachten,52 ist eher zweifelhaft. Wahrscheinlicher ist,
dass die Leininger lediglich als Vormünder der Wild- und Rheingrafen in das Verfahren eingeschaltet waren,
wie es auch das Vorwort der Kirchenordnung ausweist.53
43 Zu Felsinius s.o. Fußnote 29.
44 Zu Eisenlöher s.o. Fußnote 30.
45 Vgl. Fröhlich, Superintendenten, S. 33-44.
46 Zu Hellbach s.o. Fußnote 31.
47 LkA Düsseldorf 3MB 007.
48 Unleserlich.
49 Unleserlich.
50 Also war das Schreiben offenbar nicht an Hellbach, der

ja Pfarrer von St. Johannisberg war, adressiert, sondern
wahrscheinlich an Jakob Orth, den Stadtpfarrer von
Kirn, vgl. unten Fußnote 56.
Leider ist nicht klar, wer mit „wir“ gemeint ist, viel-
leicht Hellbach und Orth?
Von 1566, vgl. Teil Leiningen Text 3.
Vgl. Fröhlich, Geschichte, S. 13.

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