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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Bergholz, Thomas [Bearb.]; Goeters, J. F. Gerhard [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (19. Band = Rheinland-Pfalz, 2, 2. Teilband): Die Reichsstädte Landau, Speyer und Worms - die Grafschaften Leiningen, Sayn und Wied - die Wild- und Rheingrafschaft - das Fürstentum Pfalz-Simmern - die Grafschaft Pfalz-Veldenz (Nachtrag) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2008

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https://doi.org/10.11588/diglit.30660#0179
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Vorbemerkung zu diesem Nachtrag

Als Johann Friedrich Gerhard Goeters 1966 das Manuskript zu Band XIV dieser Reihe als maschinen-
schriftliche Druckvorlage vorlegte, umfasste es auf rund 200 Seiten Einleitung und über 1500 Seiten Text-
teil fast 180 Texte bis zum Ende der Regierungszeit Friedrichs IV. (1610). Bei diesem Umfang hatte
Goeters an eine Veröffentlichung in zwei Bänden gedacht. Die beiden damaligen Herausgeber der Reihe,
Rudolf Smend und Ernst Wolf, mussten diesen Plan ablehnen, hauptsächlich aus finanziellen Gründen.
Goeters führte daraufhin eine Revision seines Materiales durch, indem er 69 Texte aus den letzten Jahr-
zehnten des Bearbeitungszeitraumes, und davon den überwiegenden Teil aus der Regierungszeit Friedrichs
IV., aus seinem Manuskript herauskürzte. Der Band konnte in dieser reduzierten Gestalt dann 1969 als Nr.
XIV der Reihe erscheinen.1
Bei den Arbeiten zu den Bänden XVIII/XIX - Rheinland-Pfalz I und II wurde auch der Nachlass von
Prof. Goeters, der im landeskirchlichen Archiv Düsseldorf aufbewahrt wird, einer gründlichen Durchsicht
unterzogen. Dabei fand sich neben rudimentären Vorarbeiten zu weiteren Sehling-Bänden (hauptsächlich
zu Pfalz-Zweibrücken und zum Niederrhein) die oben genannte Druckvorlage. Der hervorragende Zustand
dieses Manuskriptes legte nahe, die von Goeters seinerzeit nicht edierten Texte in einem Nachtrag zusam-
menzufassen und nun, nach 40 Jahren, seine Edition zu vervollständigen.
Zu diesem Zweck wurde der Originaltext, bestehend aus den Einzeleinleitungen und den Texten, erfasst.
Eine nochmalige Überprüfung an den Quellen oder eine Überarbeitung der Einleitung mithilfe der seitdem
erschienenen Literatur hätte dagegen das Projekt zu sehr verzögert. Stattdessen geben wir ein gesondertes
Literaturverzeichnis bei, das die wichtigste Literatur zur Reformation in der Kurpfalz seit 1966 enthält.
Bei den Recherchen zu den anderen Teilen dieser Bände sind weitere, von Goeters übersehene oder
damals nicht zugängliche kurpfälzische Ordnungen zum Vorschein gekommen. Es handelt sich um die Texte
Nr. 4, 12, 41 und 72, die in den Gesamttext an die chronologisch richtige Stelle eingeordnet wurden.
Wie auch schon in Band XIV, so hatte Goeters die Angewohnheit, den einzelnen Texten als Überschrift
entweder ihren oft sehr umfangreichen Originaltitel voranzustellen, oder einen solchen selbst zu konstru-
ieren. Im Sinne der Übersichtlichkeit des Inhaltsverzeichnisses und der Kopfzeilen wurde versucht, dort
kürzere und prägnantere Titel zu finden. Die Goeters’schen Titel wurden in eckigen Klammern beibehalten.
Da Goeters die Querverweise innerhalb seines Textes mithilfe der Textnummern durchführt, musste ein
System gefunden werden, dass dem Nutzer, der Nutzerin dieses Bandes auf einen Blick die Lokalisierung
der Texte in Band XIV oder in Band XIX ermöglicht. Textnummern mit einer vorangestellten XIV ver-
weisen auf Band XIV, Textnummern ohne römische Zahl auf die Texte dieses vorliegenden Bandes.
„XIV/67“ meint also den Text Nr. 67 aus Sehling, EKO XIV, S. 508 (die Schulmeisterbestallung von
1580).
„67“ meint dagegen den Text Nr. 67 aus Sehling, EKO XIX, S. 961 (das Visitationsmandat von
1608).
Für die mühsame Arbeit der Texterfassung und Korrektur danke ich den studentischen Hilfskräften
Christa Höfflin und Gudrun Oehmichen, für die Literaturrecherche Meike Melchinger; für die freundliche
Kooperation schließlich dem Direktor des Archivs der Evangelischen Kirche im Rheinland, Dr. Stefan
Flesch.
Thomas Bergholz

1 Vgl. dazu auch das Vorwort von Band XIV, S. XIX.

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