21. Kirchenordnung [nach 1603]
glaubwürdige zeugnuße, daß sie ledig und frei bei-
des, von nachfolgenden und sich mit keiner andern
eingelaßen oder verbunden hetten. |61r|
Darbei zu mercken, daß kein pfarrer einige
hochzeit im advent oder in der fasten gestatten soll.
Form der ehe einleittung.
pEs seindt, geliebte im herrn, newe eheleutte herein
kommen mit [namen] N. und N. und wollen in Got-
tes nahmen ihre eheliche pflicht vor der christlichen
kirchen bestättigen laßen undt den segen Göttliches
worts empfahen. Hierauff, daß sie den heiligen
standt nit mit unverstandt Göttliches worts, wie die
unglaubigen, anfahen, so sollen sie zum ersten auß
der heiligen schrifft vernehmen, wie der eheliche
standt von Gott eingesetzt worden.
Gott, der herr, sprach: Es ist [nicht] gut, daß der
mensch allein seie, ich wil ihm ein gehülffe machen,
die umb ihn seie. Da ließ Gott, der herr, ein tieffen
schlaff fallen auff den menschen, und er entschlieff.
Und [Gott] nam seiner rippen eine und schloß die
statt zu mit fleisch. Und Gott, der herr, erschuff ein
weib auß der rippen, die er von dem menschen na-
me, undt bracht sie zu ihm. Da sprach der mensch:
Daß ist doch bein von meinem bein und fleisch von
meinem fleisch, man wirt sie mänlein149 heißen, dar-
umb, daß sie vom man genohmen ist; darumb wirtt
ein mensch vatter und mutter laßen und an seinem
weibe hangen, undt werden zwei ein leib sein.150
Zum andern sollen sie auch hören daß h. evangelion,
wie sie einander verpflicht und verbunden sein sol-
len, Matth. am 19.:
Die phariseer tratten zum herrn Jesu, |61v| ver-
suchten ihn und sprachen zu ihme: Ists auch recht,
daß sich ein man scheide von seinem weibe umb ir-
gendt einer ursachen willen? Er antwortet und
sprach: Habt ihr nit geleßen, daß, der im anfang
denn menschen gemacht hatt, der sprach151, daß ein
p Von hier bis Fußnote q S. 634 aus KO Kurpfalz 1556,
vgl. Sehling, EKO XIV, S. 270f.
149 Sic! Luther 1545: Männin.
150 Gen 2,18.21-24. Luther 1545: und sie werden sein ein
fleisch.
man und ein weib sein solte? Und sprach: Darumb
wirtt ein mensch vatter und mutter laßen und an
seinem weib hangen und werden zwei ein leib sein?
Waß nun Gott zusammen gefügt hatt, daß soll der
mensch nit scheiden. Da sprachen sie: Warumb hat
den Moses gebotten, zu geben ein scheidtbrieff?
Unnd sich von ihr zu scheiden? Er sprach zu ihnen:
Moses hat euch erlaubt, zu scheiden von ewren wei-
bern, von eurers hertzen härtigkeit wegen. Von an-
begin aber ist es nicht also geweßen. Das sage [ich]
euch aber: Wer sich von seinem weibe scheidet, eß
sei dann umb deß ehebruchs willen, undt nimpt ein
andere, der bricht die ehe, und wer die abgeschie-
dene nimbt, bricht auch die ehe.152
Zum dritten, so sollen sie auch daß gebott Gottes
[hören], wie sie sich gegen einander halten sollen.
Also spricht St. Paulus zu [den] Ephesern am 5.:
Ihr männer, liebet euwere weiber, wie Christus
geliebet hatt seine gemeindt undt hatt sich selbst
vor sie gegeben, auff daß er sie heiliget und hat sie
gereiniget durch daß waßerbadt im wortt, auff daß
er sie ihme selbst darstellete eine gemeine, die da
heilig seie und unsträfflich. Also |62r| sollen auch die
männer ihre weiber lieben alß ihr eigenen leib. Wer
sein weib liebet, der liebet sich selbst, dann nie-
mandts hat jemahls sein eigen fleisch gehaßet, son-
dern nehret es und pfleget sein, gleichwie auch der
herr seine gemeine.153 Die weiber seien underthan
ihren männern alß dem herrn, dann der man ist des
weibes haupt, gleichwie auch Christus daß haubt ist
seiner gemein, und er ist seines leibes heilandt. Aber
wie nun die gemeine Christo ist underthan, also
auch die weiber ihren männern in allen din-
gen.154
Zum viertten sollen sie hören den segen, damit un-
ßer herr Gott den ehelichen standt gesegnet hatt.
Denn also stehet geschrieben Gen. 2:
151 Luther 1545: macht.
152 Mt 19,3-9.
153 Eph 5,25-29.
154 Eph 5,22-24.
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glaubwürdige zeugnuße, daß sie ledig und frei bei-
des, von nachfolgenden und sich mit keiner andern
eingelaßen oder verbunden hetten. |61r|
Darbei zu mercken, daß kein pfarrer einige
hochzeit im advent oder in der fasten gestatten soll.
Form der ehe einleittung.
pEs seindt, geliebte im herrn, newe eheleutte herein
kommen mit [namen] N. und N. und wollen in Got-
tes nahmen ihre eheliche pflicht vor der christlichen
kirchen bestättigen laßen undt den segen Göttliches
worts empfahen. Hierauff, daß sie den heiligen
standt nit mit unverstandt Göttliches worts, wie die
unglaubigen, anfahen, so sollen sie zum ersten auß
der heiligen schrifft vernehmen, wie der eheliche
standt von Gott eingesetzt worden.
Gott, der herr, sprach: Es ist [nicht] gut, daß der
mensch allein seie, ich wil ihm ein gehülffe machen,
die umb ihn seie. Da ließ Gott, der herr, ein tieffen
schlaff fallen auff den menschen, und er entschlieff.
Und [Gott] nam seiner rippen eine und schloß die
statt zu mit fleisch. Und Gott, der herr, erschuff ein
weib auß der rippen, die er von dem menschen na-
me, undt bracht sie zu ihm. Da sprach der mensch:
Daß ist doch bein von meinem bein und fleisch von
meinem fleisch, man wirt sie mänlein149 heißen, dar-
umb, daß sie vom man genohmen ist; darumb wirtt
ein mensch vatter und mutter laßen und an seinem
weibe hangen, undt werden zwei ein leib sein.150
Zum andern sollen sie auch hören daß h. evangelion,
wie sie einander verpflicht und verbunden sein sol-
len, Matth. am 19.:
Die phariseer tratten zum herrn Jesu, |61v| ver-
suchten ihn und sprachen zu ihme: Ists auch recht,
daß sich ein man scheide von seinem weibe umb ir-
gendt einer ursachen willen? Er antwortet und
sprach: Habt ihr nit geleßen, daß, der im anfang
denn menschen gemacht hatt, der sprach151, daß ein
p Von hier bis Fußnote q S. 634 aus KO Kurpfalz 1556,
vgl. Sehling, EKO XIV, S. 270f.
149 Sic! Luther 1545: Männin.
150 Gen 2,18.21-24. Luther 1545: und sie werden sein ein
fleisch.
man und ein weib sein solte? Und sprach: Darumb
wirtt ein mensch vatter und mutter laßen und an
seinem weib hangen und werden zwei ein leib sein?
Waß nun Gott zusammen gefügt hatt, daß soll der
mensch nit scheiden. Da sprachen sie: Warumb hat
den Moses gebotten, zu geben ein scheidtbrieff?
Unnd sich von ihr zu scheiden? Er sprach zu ihnen:
Moses hat euch erlaubt, zu scheiden von ewren wei-
bern, von eurers hertzen härtigkeit wegen. Von an-
begin aber ist es nicht also geweßen. Das sage [ich]
euch aber: Wer sich von seinem weibe scheidet, eß
sei dann umb deß ehebruchs willen, undt nimpt ein
andere, der bricht die ehe, und wer die abgeschie-
dene nimbt, bricht auch die ehe.152
Zum dritten, so sollen sie auch daß gebott Gottes
[hören], wie sie sich gegen einander halten sollen.
Also spricht St. Paulus zu [den] Ephesern am 5.:
Ihr männer, liebet euwere weiber, wie Christus
geliebet hatt seine gemeindt undt hatt sich selbst
vor sie gegeben, auff daß er sie heiliget und hat sie
gereiniget durch daß waßerbadt im wortt, auff daß
er sie ihme selbst darstellete eine gemeine, die da
heilig seie und unsträfflich. Also |62r| sollen auch die
männer ihre weiber lieben alß ihr eigenen leib. Wer
sein weib liebet, der liebet sich selbst, dann nie-
mandts hat jemahls sein eigen fleisch gehaßet, son-
dern nehret es und pfleget sein, gleichwie auch der
herr seine gemeine.153 Die weiber seien underthan
ihren männern alß dem herrn, dann der man ist des
weibes haupt, gleichwie auch Christus daß haubt ist
seiner gemein, und er ist seines leibes heilandt. Aber
wie nun die gemeine Christo ist underthan, also
auch die weiber ihren männern in allen din-
gen.154
Zum viertten sollen sie hören den segen, damit un-
ßer herr Gott den ehelichen standt gesegnet hatt.
Denn also stehet geschrieben Gen. 2:
151 Luther 1545: macht.
152 Mt 19,3-9.
153 Eph 5,25-29.
154 Eph 5,22-24.
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