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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Armgart, Martin [Oth.]; Meese, Karin [Oth.]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (24. Band = Siebenbürgen): Das Fürstentum Siebenbürgen - das Rechtsgebiet und die Kirche der Siebenbürger Sachsen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.30664#0138
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Einleitung

Nürnberg ca. 1527
Schwäb. Hall 1527
Basel 1529
Ref. Kronstadt 1543
Ref. Kronstadt
dt. 1543
Apologie 1543
Schulen
14.von der schul
3. wie die diener
des worts .... bewert
werden sollen
[3—]9. von gemeyner
priesterschafft
19. von den schulen
9. De vocatione
10. De officiis
ministrorum
11. De scholis
9. von der
beruffungk
10. von den emp-
teren der kyrchen
dyener
11. von denn
"

12. von den armen

gemeinen kassten
13. De pupillis
leutenn
13. von den
"


weysenn
Neben der an ein theologisches bzw. humanistisches Publikum gerichteten lateinischen Fassung ist eine
gleichzeitige deutsche Fassung überliefert. Ihr fehlt das letzte Kapitel De libertate Christiana. Auftraggeber
3. Ausweitung der Reformation auf alle Sachsen bzw. Deutsche in Siebenbürgen
1544-1550
fine conclusionis
Civitates, que iam jere omnes verbum Dei receperunt, eiisdem et similibus ceremoniis in ecclesiis earundem
utantur78- die zweite Phase der in Kronstadt angestoßenen Reformation kombinierte die rasche Auswei-
tung der reformatorischen Bewegung mit intensiven Anstrengungen, die Kirchenerneuerung zu koordinie-

76 Vgl. Herbert, Reformation Hermannstadt, S. 19,
Anm. 4 unter Zurückweisung der von Schaser, Her-
77 Magister Lukas Trappoldinus (nach dem Ort Trappold)
gleichzeitige deutsche Fassung überliefert. Ihr fehlt das letzte Kapitel De libertate Christiana. Auftraggeber
war das oberste weltliche Gremium der Sachsen, die sächsische Nationsuniversität, in deren Archiv der
handschriftliche Text überliefert ist. Der deutsche Text resultierte offenbar aus Informationsbedarf der
weltlichen Vertreter bei der Unterstützung der Kronstädter Kirchenreform am Fürstenhof 1543 und den
Beschlüssen zur Vereinheitlichung der Kirchenzeremonien 1544 und 1545. Als Schreiber identifiziert'6 wurde
der bis 1545 als Notar der Universität und Hermannstädter Stadtschreiber tätige Lukas Trappoldinus''.
Der mit Korrekturen und Überarbeitungen versehene Text blieb ungedruckt.

war seit 1531 in damals üblicher Personalunion in beiden
78 Zitat aus dem Beschluss der Nationsuniversität 1544,
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utantur‘8 - die zweite Phase der in Kronstadt angestoßenen Reformation kombinierte die rasche Auswei-
tung der reformatorischen Bewegung mit intensiven Anstrengungen, die Kirchenerneuerung zu koordinie-
ren. Angestrebt wurde, eine Einheitlichkeit (zumindestens) innerhalb der sächsischen natio zu wahren,

76 Vgl. Herbert, Reformation Hermannstadt, S. 19,
Anm. 4 unter Zurückweisung der von Schaser, Her-
mannstädter Capitel, S. 14 vermuteten Autorschaft von
Johannes Honterus.
77 Magister Lukas Trappoldinus (nach dem Ort Trappold)

war seit 1531 in damals üblicher Personalunion in beiden
Ämtern tätig. 1545 wurde er Ratsherr und starb bereits
1547.
78 Zitat aus dem Beschluss der Nationsuniversität 1544,
Abdruck unten Nr. 2 (S. 203).

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