Einleitung
(Laszlo) benannte Kapitelsvorort (Groß-)Lasseln gehörte im 16. Jahrhundert zum Königsboden244. Die
Statuten sind in drei Teilen überliefert. Ein erster Teil, ohne Überschrift, betrifft Regelungen für den
Dechanten, ein zweiter Regelungen für die Geistlichkeit allgemein. Den dritten Teil bilden kurze Artikel
speziell für Schullehrer.
Die Statuten dieses Kapitels sind bemerkenswert durch den Rückgriff auf eine Fassung, die 1532, kurz
vor der Reformation, verabschiedet wurden245. Der Text liegt in zwei späteren Überlieferungssträngen vor.
Ein Kapitelsbuch wurde 1682246 unter Übernahme eines heute verlorenen älteren Buches niedergeschrieben.
Der dortige Text verweist auf die Erneuerung der Statuten im Jahre 1572. Die Sammlung Haner überliefert
eine Fassung, die auf den Kapitelsversammlungen 1602 und 1622 bestätigt und ergänzt wurde. Offenbar
verschrieben ist 1611 als Jahr der ersten Bestätigung bei Friedrich Teutsch247. Den Abschnitt über die
Schullehrer druckte Teutsch an anderer Stelle mit der Angabe „undatiert, 16. Jahrhundert“248.
38. Beschlüsse des Burzenländer Kapitels zum Eid auf die Confessio Augustana, zur Wahrung der
Kapitelsgeheimnisse und zur Verschiebung des Festes Mariä Verkündigung 25. Februar 1573 (Text S. 370)
Eine exemplarische Veranschaulichung der weiteren Umsetzung der 1571/72 beschlossenen Neuerungen in
den Kapiteln, insbesondere der Verpflichtung aller Geistlichen auf die Confessio Augustana, findet sich
beim Burzenländer Kapitel. Dieses besaß innerhalb der sächsischen Kirche eine besondere Eigenständig-
keit, parallel der Sonderstellung Kronstadts und des Burzenlandes im weltlichen Bereich. Zudem ist die
Überlieferungslage einzigartig günstig, da die Protokolle der Kapitelsitzungen dieser Jahre vorliegen.
Das Burzenländer Kapitel kam erst am 25. Februar des Folgejahres zusammen. Eine bis zum Winter
andauernde Pestepidemie, der im November auch der Kronstädter Stadtpfarrer Jakob Mellembriger zum
Opfer fiel, hatte längere Zeit eine Versammlung verzögert. Dann hinderte ein Hochwasser den (zuvor im
Einladungsschreiben auf pünktliches Erscheinen drängenden) Dechanten am rechtzeitigen Eintreffen.
Ein Sonderfall der Befugnisse eines Kapitels zeigt sich schließlich in einer Feiertagsregelung, da 1573 das
(auch nachreformatorisch gefeierte) Fest Mariä Verkündigung in die Osterwoche fällt.
39. Statuten des Kisder Kapitels 21. April 1573 (Text S. 372)
Das 18 Pfarreien umfassende Kisder Kapitel249 ist weitgehend deckungsgleich mit dem Schäßburger Stuhl.
An seinen Statuten läßt sich verfolgen, wie ein ursprünglicher Text über Jahrzehnte ergänzt und überar-
beitet wurde. Ein als Matrica continens leges et statuta betiteltes Kapitelsbuch wurde 1573 angelegt und bis
ins 18. Jahrhundert weitergeführt. Der erste Schreiber trug die 1573 gültige Fassung der Kapitelsstatuten
in der Weise ein, dass die einzelnen Abschnitte jeweils auf einem neuen Blatt begannen. Ergänzungen
nachfolgender Kapitelversammlungen wurden darunter gesetzt, zumeist mit Nennung des Datums. Im
244 Müller, Landkapitel, S. 42f; auch Teutsch, Schul-
ordnungen I, S. LI.
245 Matricula seu summa constitutionum capituli szent Lasz-
lensis, cum primis per reverendum virum dominum Ambro-
sium Laszlensem, eiusdem loci tum temporis pastorem,
anno Christi M. D. XXXII descripta] Titelblatt des
Kapitelsbuchs.
246 Ex veteri et dilacerato ferme libro a novo descripta et repe-
tita a Iohanne Müllero Rupensi, ecclesiae s[ancti] Laslen
pastore anno 1682, die 16. Novembris. Ebd., Titelblatt.
Johannes Müller, geb. in Reps, wurde 1658 Pfarrer in
Malmkrog, 1681 in Groß-Lasseln, gest. um 1694; Wag-
ner, Pfarrer, Nr. 2708.
247 Teutsch, Geschichte I, S. 471f. Nr. 4.
248 Zur Datierung vgl. die Einleitung von Teutsch, Schul-
ordnungen I, S. LII.
249 Zum Gebietsumfang Müller, Landkapitel, S. 40-42.
Zu den 18 Gemeinden des Kapitels gehört auch der
Marktort Keisd; nach ihm erfolgte im Rumänischen die
Bezeichnung capitlul Saschiz. Jedoch dürfte der Name
eher von der alten Landschaftsbezeichnung Kyzd her-
rühren. Im vorliegenden Band wird die in der Literatur
übliche Bezeichnung Kisder Kapitel verwendet. In spä-
terer Zeit fand auch der Name Schäßburger Kapitel Ver-
wendung.
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(Laszlo) benannte Kapitelsvorort (Groß-)Lasseln gehörte im 16. Jahrhundert zum Königsboden244. Die
Statuten sind in drei Teilen überliefert. Ein erster Teil, ohne Überschrift, betrifft Regelungen für den
Dechanten, ein zweiter Regelungen für die Geistlichkeit allgemein. Den dritten Teil bilden kurze Artikel
speziell für Schullehrer.
Die Statuten dieses Kapitels sind bemerkenswert durch den Rückgriff auf eine Fassung, die 1532, kurz
vor der Reformation, verabschiedet wurden245. Der Text liegt in zwei späteren Überlieferungssträngen vor.
Ein Kapitelsbuch wurde 1682246 unter Übernahme eines heute verlorenen älteren Buches niedergeschrieben.
Der dortige Text verweist auf die Erneuerung der Statuten im Jahre 1572. Die Sammlung Haner überliefert
eine Fassung, die auf den Kapitelsversammlungen 1602 und 1622 bestätigt und ergänzt wurde. Offenbar
verschrieben ist 1611 als Jahr der ersten Bestätigung bei Friedrich Teutsch247. Den Abschnitt über die
Schullehrer druckte Teutsch an anderer Stelle mit der Angabe „undatiert, 16. Jahrhundert“248.
38. Beschlüsse des Burzenländer Kapitels zum Eid auf die Confessio Augustana, zur Wahrung der
Kapitelsgeheimnisse und zur Verschiebung des Festes Mariä Verkündigung 25. Februar 1573 (Text S. 370)
Eine exemplarische Veranschaulichung der weiteren Umsetzung der 1571/72 beschlossenen Neuerungen in
den Kapiteln, insbesondere der Verpflichtung aller Geistlichen auf die Confessio Augustana, findet sich
beim Burzenländer Kapitel. Dieses besaß innerhalb der sächsischen Kirche eine besondere Eigenständig-
keit, parallel der Sonderstellung Kronstadts und des Burzenlandes im weltlichen Bereich. Zudem ist die
Überlieferungslage einzigartig günstig, da die Protokolle der Kapitelsitzungen dieser Jahre vorliegen.
Das Burzenländer Kapitel kam erst am 25. Februar des Folgejahres zusammen. Eine bis zum Winter
andauernde Pestepidemie, der im November auch der Kronstädter Stadtpfarrer Jakob Mellembriger zum
Opfer fiel, hatte längere Zeit eine Versammlung verzögert. Dann hinderte ein Hochwasser den (zuvor im
Einladungsschreiben auf pünktliches Erscheinen drängenden) Dechanten am rechtzeitigen Eintreffen.
Ein Sonderfall der Befugnisse eines Kapitels zeigt sich schließlich in einer Feiertagsregelung, da 1573 das
(auch nachreformatorisch gefeierte) Fest Mariä Verkündigung in die Osterwoche fällt.
39. Statuten des Kisder Kapitels 21. April 1573 (Text S. 372)
Das 18 Pfarreien umfassende Kisder Kapitel249 ist weitgehend deckungsgleich mit dem Schäßburger Stuhl.
An seinen Statuten läßt sich verfolgen, wie ein ursprünglicher Text über Jahrzehnte ergänzt und überar-
beitet wurde. Ein als Matrica continens leges et statuta betiteltes Kapitelsbuch wurde 1573 angelegt und bis
ins 18. Jahrhundert weitergeführt. Der erste Schreiber trug die 1573 gültige Fassung der Kapitelsstatuten
in der Weise ein, dass die einzelnen Abschnitte jeweils auf einem neuen Blatt begannen. Ergänzungen
nachfolgender Kapitelversammlungen wurden darunter gesetzt, zumeist mit Nennung des Datums. Im
244 Müller, Landkapitel, S. 42f; auch Teutsch, Schul-
ordnungen I, S. LI.
245 Matricula seu summa constitutionum capituli szent Lasz-
lensis, cum primis per reverendum virum dominum Ambro-
sium Laszlensem, eiusdem loci tum temporis pastorem,
anno Christi M. D. XXXII descripta] Titelblatt des
Kapitelsbuchs.
246 Ex veteri et dilacerato ferme libro a novo descripta et repe-
tita a Iohanne Müllero Rupensi, ecclesiae s[ancti] Laslen
pastore anno 1682, die 16. Novembris. Ebd., Titelblatt.
Johannes Müller, geb. in Reps, wurde 1658 Pfarrer in
Malmkrog, 1681 in Groß-Lasseln, gest. um 1694; Wag-
ner, Pfarrer, Nr. 2708.
247 Teutsch, Geschichte I, S. 471f. Nr. 4.
248 Zur Datierung vgl. die Einleitung von Teutsch, Schul-
ordnungen I, S. LII.
249 Zum Gebietsumfang Müller, Landkapitel, S. 40-42.
Zu den 18 Gemeinden des Kapitels gehört auch der
Marktort Keisd; nach ihm erfolgte im Rumänischen die
Bezeichnung capitlul Saschiz. Jedoch dürfte der Name
eher von der alten Landschaftsbezeichnung Kyzd her-
rühren. Im vorliegenden Band wird die in der Literatur
übliche Bezeichnung Kisder Kapitel verwendet. In spä-
terer Zeit fand auch der Name Schäßburger Kapitel Ver-
wendung.
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