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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (4. Band): Das Herzogthum Preussen, Polen, die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen, das Herzogthum Pommern — Leipzig: O.R. Reisland, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.26785#0105
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Kirchenordnung und ceremonien von 1568.

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ob man gleich bis daher dieselbigen text der
tag einen in der wochen geprediget hat, so ist
doch die zeit wenig volk in die kirchen kommen.
Wir haben die allerschönesten gesenge, als Zachariä
auf den tag Johannis und Mariä, der reinen
mutter Christi am tage Visitationis, darinnen die
ganze heuptsumme christlicher lehr begriffen sind;
warum wollten wir uns dann nicht gern die tage
darzu müssigen, solche schöne pselmichen beineben
den herrlichen exempeln solcher heiliger, grosser
leut zu betrachten und zu lernen. So ist unter
andern wohlthaten Christi gar ein herrlicher trost,
dass er seine heilige engel auf uns bestellet, hat,
die uns bewahren und schutzen wider so mancher-
lei greuliche, grimmige, böse geister, welche in
allen regimenten und stenden gern wollten zer-
ruttung anrichten, dieselbigen zurstören und zer-
reissen, wo gott nicht den schutz der heiligen
engel dawider verordenet hette, darvon man einen
ganzen tag zu predigen genug hat. Soll der-
halben auch dieser tag Michaelis hinfürder gefeiert
und für eine gemeine danksagung gehalten werden,
daran man dem barmherzigen gott für allerlei un-
zehlige güte und uns unwirdigen erzeigte wol-
that, beide, leiblich und geistlich, lob, er und
dank sagen soll, sonderlichen aber für die milde
und grosse güte, dass er die lieben heiligen engel
uns armen, schwachen, gebrechlichen menschen
gnediglichen zu gut verordenet hat, dass sie unsicht-
barer weise unser wahrnehmen und pflegen, uns
schützen und behüten, unsere glaitsleut und
lieben hausgenossen sind nach dem willen und
verordenung unsers frommen gottes, auch insonder-
heit für die milde gaben der früchte und voll-
endete erndte etc. Soll darum nach verlesener epistel
der pfarrherr oder caplan das volk aller solcher
empfangener wohlthaten erinnern, zu herzlicher
danksagung vermahnen und darauf mit der ganzen
kirchen singen das deutsche Te deum laudamus.
Wann der tag Conceptionis Christi oder
Annunciationis Mariae auf den palmtag oder
in der woche vor ostern oder dieselbige folgende
wochen in den ostertagen gefellt, soll er den nechsten
sonntag nach ostern gehalten und lauts der vorigen
kirchenordenung transferirt werden, damit die-
selbige zeit vom einreiten des herrn Christi und
sein heiliges leiden sammt der historien der auf-
erstehung unverhindert nach nothdurft müge ge-
prediget werden.
Das evangelium Mariä Magdalenä Luc. 7 soll
ordinarie und hinfort jährlich Dominica septima
nach Trinitatis gelesen und gepredigt werden
sammt der epistel 1. Tim. 1 : Das ist gewisslich
war etc. bis zum ende desselbigen paragraphi,
weil das ander evangelium, Marc. 8, von den
sieben brotten, so viel das argument belangt, doch
jehrlich in mitfasten gehandelt wird.

Die aposteltage sollen hinfürder auch, aber
allein vormittag gefeiret werden, die pfarrkinder
der alten wahren apostolischen lehr in den ver-
ordneten evangelien, item der heiligen apostel
ihres glaubens und guten exempels erinnert und
berichtet werden, nämlich das sie nichts geleret
dann gottes wort, keine neue sekten und orden
gestiftet oder angerichtet, sondern einfeltig mit
den anderen christen nach gottes gebot und nicht
eigener erdichter heuchlerischer heiligkeit nach
gelebt, darüber ihr leib und leben zugesetzt. Aus
welchem allem klar, das wir die wahre aposto-
lische lehr, den rechten alten glauben haben und
mit der that und warheit die rechte catholische
kirche sind und nachfolger der heiligen apostel etc.
Wann die predig geschehen und das heilige
abendmahl (so ferne communikanten sind) ge-
halten ist, soll jedermann diese tage nachmittag
zu arbeiten frei sein.
Es sollen aber die pfarrherren allezeit den
nechsten sonntag zuvor die festa und aposteltag
verkündigen und anzeigen, auf welchen tag in
der wochen dieselbigen gefallen und das der
aposteltag nicht lenger dann vormittag soll ge-
feiret werden, damit sich ein jeder hausvater
habe darnach zu richten etc.
Von tolken.
Leider ist es gar schwer und unbequem, dass
in diesem fürstenthum viel pfarrherren durch
tolken predigen und mit ihren pfarrkindern alle
sachen verrichten müssen. Sollen derhalben die
tolken fleissig bestellet und ja solche leut dazu
genommen werden, die eines guten namens und
geruchts sind, dass sie aufrichtig und fromm, eines
guten lebens und wandels sind. Leichtfertige,
lose leut und verechter gottes worts wollen dem
pfarrherrn sowohl als der armen kirchen dazu
wenig dienen.
Damit man aber der tolken mit der zeit
durchaus entberen möge (dieweil durch dieselbe
zu predigen und das volk zu unterrichten, fast
unbequem), haben fürstliche durchlaucht zu
Preussen, hochlöblicher und seliger gedächtniss etc.,
schon vor langer zeit dahin getrachtet, dass der-
selben undeutschen, als sonderlich der Polen,
Littauen, Sudauen und Preussen kinder auch zum
studiren gehalten und mit der zeit zum predig-
amt möchten gebraucht werden, und haben der-
wegen solche jugend erstlich mit sonderlichen
privilegien begnadet, als nemlich, dass dieselben, so
sich zum studiren begeben und dabei beharren,
bis sie endlich zu kirchendiensten zu brauchen
und sich gebrauchen lassen, der leibeigenschaft,
der sie sonst nach preussischem recht und dieses
landes statuten unterworfen, sollen entnommen
 
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