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Das Herzogthum Preussen.
offentlich bekennet hat, du wollest ihn gnedig an-
nemen, ihm seine sünde vergeben, in aller an-
fechtung gnedig behüten und ewig selig machen
durch Jesum Christum deinen sohn und unsern
herrn. Amen.
Von dem begrebniss.
Es bringen zwar denen, so in unserm herrn
Jesu Christo seliglichen entschlafen und aus diesem
zeitlichen leben verschieden sind, unsere dienst
auf erden keinen nutz. Dann dieweil Christus
spricht: Ich bin die auferstehung und das leben,
wer an mich glaubet, der wird leben, ob er gleich
stürbe, und wer da lebt und glaubt an mich,
der wird nimmermehr sterben, Joh. 5 und 11, so
sind wir daraus genugsam versichert, dass, welche
in dem glauben und vertrauen auf unsern einigen
herrn und heiland Jesum Christum von dieser
welt gescheiden sind, die haben allbereit die ruhe
des ewigen seligen lebens und werden mit freuden
besitzen die herrlichkeit des künftigen reichs an
dem jüngsten tage, durch unsern herrn Christum
auch leiblich, welcher den leib, er vergehe gleich
in der erden, im wasser, in der luft oder feuer,
wie er wolle, wiederum auferwecken wird und
ehnlich machen seinem verklerten leib, nach der
kraft und wirkung, damit er kann auch alle ding
ihm unterthenig machen. Phil. 3.
Nichts dester weniger sollen wir unsere ver-
storbene ehrlich begraben und zur erde eben
der ursach gebürlich bestetigen, damit wir solchen
frölichen trost der künftigen auferstehung mit
der that bezeugen, und auch der lieben jugend
einbilden, damit sie wissen und sich des mit uns
zu erfreuen haben wider den unfreundlichen, greu-
lichen anblick des todes, dass dieser körper in
der erden nicht bleiben wird, sondern an dem
jüngsten tage unverweslich wiederum von der
erde auferstehen und in grosser klarheit und herr-
lichkeit mit Christo und allen auserwehleten leben
in ewiger freud und seligkeit.
Unterdess wissen wir und sind gewiss, dass
die leibe allda in der erden rugen als in einer
schlafkammer, Jes. 26. Soll derhalben der ort
sauber, schön und rein gehalten werden und keines-
wegs gestattet, dass das vieh darauf getrieben
oder andere unreinigkeit dahin gebracht werde.
Auf dass es dann alles fein ordelichen zu
dem begrebniss zugehe, soll man erstlich darzu
gewisse zeit und stunde, sonderlich in den stedten
halten, und damit die schüler an ihren lectionibus
dester weniger gehindert werden, sollen die be-
grebnis, wem es also bequem were, furmittage
um neun, nachmittage um drei uhr bestellet und
ja um zwölf der schulen, so viel immer müglich,
verschont werden, sonst gehet den kindern ein
ganzer halber tag dahin, dass sie ire lectiones
verseumenund nichts studiren.
Zum andern soll keine leich uber vier-
undzwanzig stunden unbegraben liegen, sondern
in der zeit zu der erden bestetiget werden; weren
aber erhebliche ursachen, derhalben man lenger
damit verziehen müsste, als zuweilen bei denen
vom adel und andern geschicht von wegen der
ferne abgelegenen freundschaft, soll doch solches
mit wissen und willen der obrigkeit und pfarr-
herrn geschehen.
Zum dritten soll niemands begraben werden,
es sei denn der pfarrherr oder caplan um das
begrebniss besucht, der sich zu erkundigen hat,
wie sich die verstorbene person in ihrem leben
und abschied christlich oder unchristlich gehalten
habe, damit man sich mit dem begrebniss dar-
nach wisse zu halten. Denn was gottlose, roh-
lose leute gewesen, die nach gott und seinem wort
nichts gefraget, ihr leben in sünden und schanden
bis auf ihre gruben one buss und besserung un-
christlich zugebracht und also dahin fahren, wie
David sagt, als ein viehe, die soll man auch lassen
hintragen ohne gesang und läuten und begraben
wie eine kuhe etc.
Zum vierten stehet es ja ubel und un-
christlich, wenn man sonderlichen ausser gemeinen
sterbensleuften auch die christen also ohne ge-
sang und erinnerung mit dem läuten, wie ein
unvernünftig thier dahin schleppt. Soll derhalben
allezeit, wo nicht die ganze, doch die halbe schul
oder ein viertel darvon bestellet und zum wenigsten
mit dem kleinen geläut das volk dess erinnert
werden. Wer zu geben hat, der gebe, wo man
aber die armuth weiss, dienet billig einer dem
andern aus schüldiger pflicht der brüderlichen
lieb.
Zum fünften, von dem haus an, da die
leich ausgetragen wird, singet man: Mit fried
und freud etc., darauf latine: Si bona suscepimus,
oder: Media vita. Nachmals: Aus tiefer noth etc.
oder: Mitten wir im leben sind etc.
Zum sechsten: will jemand eine predig
haben, der kann sie bestellen bei dem pfarrherrn
oder caplan, doch dass dieselbe über eine halbe
stunde nicht were. In dörfern soll zuweilen der
text 1. Thess. 4, und darauf die lektion, so zum
ende hier folget, dem armen, einfeltigen volk
fürgelesen werden, auf dass sie den artikel von
der auferstehung der todten auch lernen.
Zum siebenten, wenn man die leich in
die erde leget, singet man: Nun lasst uns den
leib begraben etc., darauf die collekten etc.
Endlich soll alles saufen und schlemmen
bei der begrebniss hinförder abgethan sein, und
wo es christliche personensind, so in gott ent-
UB HEIDELBERG
Das Herzogthum Preussen.
offentlich bekennet hat, du wollest ihn gnedig an-
nemen, ihm seine sünde vergeben, in aller an-
fechtung gnedig behüten und ewig selig machen
durch Jesum Christum deinen sohn und unsern
herrn. Amen.
Von dem begrebniss.
Es bringen zwar denen, so in unserm herrn
Jesu Christo seliglichen entschlafen und aus diesem
zeitlichen leben verschieden sind, unsere dienst
auf erden keinen nutz. Dann dieweil Christus
spricht: Ich bin die auferstehung und das leben,
wer an mich glaubet, der wird leben, ob er gleich
stürbe, und wer da lebt und glaubt an mich,
der wird nimmermehr sterben, Joh. 5 und 11, so
sind wir daraus genugsam versichert, dass, welche
in dem glauben und vertrauen auf unsern einigen
herrn und heiland Jesum Christum von dieser
welt gescheiden sind, die haben allbereit die ruhe
des ewigen seligen lebens und werden mit freuden
besitzen die herrlichkeit des künftigen reichs an
dem jüngsten tage, durch unsern herrn Christum
auch leiblich, welcher den leib, er vergehe gleich
in der erden, im wasser, in der luft oder feuer,
wie er wolle, wiederum auferwecken wird und
ehnlich machen seinem verklerten leib, nach der
kraft und wirkung, damit er kann auch alle ding
ihm unterthenig machen. Phil. 3.
Nichts dester weniger sollen wir unsere ver-
storbene ehrlich begraben und zur erde eben
der ursach gebürlich bestetigen, damit wir solchen
frölichen trost der künftigen auferstehung mit
der that bezeugen, und auch der lieben jugend
einbilden, damit sie wissen und sich des mit uns
zu erfreuen haben wider den unfreundlichen, greu-
lichen anblick des todes, dass dieser körper in
der erden nicht bleiben wird, sondern an dem
jüngsten tage unverweslich wiederum von der
erde auferstehen und in grosser klarheit und herr-
lichkeit mit Christo und allen auserwehleten leben
in ewiger freud und seligkeit.
Unterdess wissen wir und sind gewiss, dass
die leibe allda in der erden rugen als in einer
schlafkammer, Jes. 26. Soll derhalben der ort
sauber, schön und rein gehalten werden und keines-
wegs gestattet, dass das vieh darauf getrieben
oder andere unreinigkeit dahin gebracht werde.
Auf dass es dann alles fein ordelichen zu
dem begrebniss zugehe, soll man erstlich darzu
gewisse zeit und stunde, sonderlich in den stedten
halten, und damit die schüler an ihren lectionibus
dester weniger gehindert werden, sollen die be-
grebnis, wem es also bequem were, furmittage
um neun, nachmittage um drei uhr bestellet und
ja um zwölf der schulen, so viel immer müglich,
verschont werden, sonst gehet den kindern ein
ganzer halber tag dahin, dass sie ire lectiones
verseumenund nichts studiren.
Zum andern soll keine leich uber vier-
undzwanzig stunden unbegraben liegen, sondern
in der zeit zu der erden bestetiget werden; weren
aber erhebliche ursachen, derhalben man lenger
damit verziehen müsste, als zuweilen bei denen
vom adel und andern geschicht von wegen der
ferne abgelegenen freundschaft, soll doch solches
mit wissen und willen der obrigkeit und pfarr-
herrn geschehen.
Zum dritten soll niemands begraben werden,
es sei denn der pfarrherr oder caplan um das
begrebniss besucht, der sich zu erkundigen hat,
wie sich die verstorbene person in ihrem leben
und abschied christlich oder unchristlich gehalten
habe, damit man sich mit dem begrebniss dar-
nach wisse zu halten. Denn was gottlose, roh-
lose leute gewesen, die nach gott und seinem wort
nichts gefraget, ihr leben in sünden und schanden
bis auf ihre gruben one buss und besserung un-
christlich zugebracht und also dahin fahren, wie
David sagt, als ein viehe, die soll man auch lassen
hintragen ohne gesang und läuten und begraben
wie eine kuhe etc.
Zum vierten stehet es ja ubel und un-
christlich, wenn man sonderlichen ausser gemeinen
sterbensleuften auch die christen also ohne ge-
sang und erinnerung mit dem läuten, wie ein
unvernünftig thier dahin schleppt. Soll derhalben
allezeit, wo nicht die ganze, doch die halbe schul
oder ein viertel darvon bestellet und zum wenigsten
mit dem kleinen geläut das volk dess erinnert
werden. Wer zu geben hat, der gebe, wo man
aber die armuth weiss, dienet billig einer dem
andern aus schüldiger pflicht der brüderlichen
lieb.
Zum fünften, von dem haus an, da die
leich ausgetragen wird, singet man: Mit fried
und freud etc., darauf latine: Si bona suscepimus,
oder: Media vita. Nachmals: Aus tiefer noth etc.
oder: Mitten wir im leben sind etc.
Zum sechsten: will jemand eine predig
haben, der kann sie bestellen bei dem pfarrherrn
oder caplan, doch dass dieselbe über eine halbe
stunde nicht were. In dörfern soll zuweilen der
text 1. Thess. 4, und darauf die lektion, so zum
ende hier folget, dem armen, einfeltigen volk
fürgelesen werden, auf dass sie den artikel von
der auferstehung der todten auch lernen.
Zum siebenten, wenn man die leich in
die erde leget, singet man: Nun lasst uns den
leib begraben etc., darauf die collekten etc.
Endlich soll alles saufen und schlemmen
bei der begrebniss hinförder abgethan sein, und
wo es christliche personensind, so in gott ent-
UB HEIDELBERG