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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (4. Band): Das Herzogthum Preussen, Polen, die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen, das Herzogthum Pommern — Leipzig: O.R. Reisland, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.26785#0138
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Das Herzogthum Preussen.

mentirer und dergleichen gottlos leute seind und
bei ihnen geduldet werden, und was sich sonsten
vor irrungen, gebrechen und anders in kirchspiel
erhalten.
Zum achten, wie sich ihre kaplan, schul-
diener und custodes gegen sie halten, wie die-
selben ihre ampt in schulen und kirchen aus-
richten, was sie für psalmen dem volk für-
singen.
Zum neunden, was ihrer der pfarherrn ein-
kommen und besoldung sei, wie ihnen die ge-
reicht werde.
Zum zehenden, was sie für bücher haben,
darinnen sie teglich studiren, und daraus sie
predigen.
Schulmeister und schulgesellen soll man fragen:
Erstlich, was religions sie seind.
Zum andern, wie und was für cathechismum
sie der jugend fürtragen.
Zum dritten, was ihre lectiones, und wie sie
dieselbigen tractiren, und soll da gar ernstlich
angehalten werden, damit die puerilia nicht ver-
seumet, sondern die heilsame lehr des catechismi
der jugend treulich eingebildet werde.
Zum vierten soll gefraget werden, wie sich
der pfarherr gegen sie halte, wie er sein ambt
ausrichte, mit predigen, beicht hören, sacrament
reichen, in seinem ganzen leben und wandel, und
wie er die schulen wochentlichen besuche.
Zum fünften, was ihre besoldung, und wie
ihnen die vorreicht werde.
Zum sechsten ist auch zu fragen, ob etwa
leut weren, die ihre kinder aus der schule, und
von der lehr des catechismi muthwillig entziehen.
Eben desgleichen soll man sich auch bei den
custodibus auf den dörfern befragen, und allent-
halben darauf gute achtung geben, damit kein
ergerliche zwispalt unter den pfarrherrn, schul-
gesellen und andern dienern der kirchen gelitten
werde, sondern im gottseligem friede und ein-
tracht sie dem herrn Christo dienen und ire
ampten ausrichten etc.
Von kastenherrn, kirchvetern und vorstehern der
hospital soll man fragen:
Erstlich, wie sich die pfarrherrn, caplön und
andere der kirchen und schuldiener halten, und
ob auch die pfarrherrn und caplön die reine lehre
für tragen, die armen fleissig besuchen, gutes,
reines, unstreflichs lebens seind.
Zum andern, wie inen die einkunft der kirchen
und hospital vorreicht, ob auch andere amptleute
und unterthanen, die von der herrschaft, adel und
andere, zu ihrem theile seumig, lass und trege
seind und an wem es mangele.
Zum dritten soll die gebürliche rechnung von

ihnen gehöret und genommen und unterschiedlich
angezeiget werden.
I. Was das jerliche ordentlichs einkommen
sei, und woher.
II. Was dagegen die jerliche ausgaben, und
wohin.
III. Zum dritten, was aussen stehe an schulden,
und anderm, bei wem, und wie, auch wie
lange.
Was der vorrath sei an geld, an kelchen,
kleinoth, büchern, kirchenzier etc.
Was die inventaria der pfarrherrn, wie die-
selbigen in esse gehalten werden, dann darauf
sollen kastenherrn und kirchveter achtung geben.
Zum vierdten, wie kirchen, pfarrhöfe, der
schul- und kirchendiener ihre heuser, sampt den
kirchhöfen in baulichem wesen mit aller zugehör
und befriedung, rein und rechtschaffen gehalten,
und das nicht aus den kirchhöfen, da die cörper
der glaubigen auf die künftige erscheinung Jesu
Christi ir ruhe und schlafkammer haben, schwein-
trieb gemacht, sondern dieselbigen erlich und
schön gehalten werden, umb der frölichen auf-
erstehung willen.
Und soll desgleichen von den vorstehern der
hospital auch die rechnung angehöret werden,
mit nachforschung und fleissiger erkundigung, was
denselben armen heusern entwandt, und wohin
es kommen, auch wie sich die armen leut zu gottes
wort und den hochwirdigen sacramenten halten,
friedlich leben und für alle stende treulich bitten.
Von den zuhörern soll man fragen:
Erstlich, wie sie ihren catechismum können,
und wo es feilet, die armen leute freundlich ihrer
gefahr und unheils erinnern, und zu der besse-
rung vermahnen.
Zum andern, wie sich ihr pfarrherr, schul-
diener und kirchveter halten, der pfarrherr sein
ampt fleissig verrichtet, mit predigen, beicht hören,
sacrament reichen, kranken zu besuchen, was sein
leben und wandel, ob er die schule und andere
kirchendiener, auch eins ergerlichen lebens seind,
dann in solchen embtern ja kein vollseufer, spieler,
unzüchtiger und mit dergleichen laster verunrei-
nigter mensch nimmermehr soll gelitten werden.
Zum dritten, welche personen und schul-
diener ihres bösen, gottlosen lebens, handel und
wandels halben, angezeigt seind, die soll man für-
nehmen und zu der buss treulich vermahnen, auch
sie betrauen, wo sie ohne besserung werden fort-
fahren, das man sie aus ihrer eigen groblichen
verursachung als heiden halten, ohne sacrament,
als unvernünftige thier würde sterben und be-
graben lassen.
Zum vierdten, was die irrung in ehesachen
oder zwischen eheleuten sollen die bischof mit
 
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