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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (4. Band): Das Herzogthum Preussen, Polen, die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen, das Herzogthum Pommern — Leipzig: O.R. Reisland, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.26785#0182
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Polen. Die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen.

ufs allerschierste, im anfang der fasten nach gehaltener Beredung im Namen Gottes zu vollen-
fahren. Und wenn E. E. W. Gesandten zur stelle ankommen, so viel gott gnade verleihen
wird, wollen wir uns derselben halben weiter entdecken und gänzlich vergleichen.“
Hiernach steht also fest:
1. Danzig hatte sich eine eigene Ordnung ausgearbeitet.
2. Die Breslauer Ordnung, welche Thorn erbeten und in Vorschlag gebracht hatte, lag
noch nicht vor; Danzig stellte den Thornern lediglich in Aussicht, dass man die Breslauer
Ordnung später zur Vergleichung heranziehen wolle, was vielleicht nur eine höfliche Form der
Ablehnung sein sollte.
Die Copie der Breslauer Ordnung muss in der That, sei es durch die Thorner, sei es
auf anderem Wege, nach Danzig gekommen sein, denn sie findet sich im Danziger St.-A. und ist
von mir bei Breslau, Bd. III dieser Ausgabe der Kirchenordnungen, S. 404, zum Abdruck gebracht
worden; sie stammt aus der kritischen Zeit, denn Simon Musäus, der in der Breslauer Ordnung
als Pfarrer genannt wird, hat Breslau Ende 1557 verlassen. Dafür aber, dass diese Breslauer
Ordnung bei den späteren Entwürfen Danziger Ordnungen benutzt worden sei, fehlt jeder Anhalt.
Ebenso wenig beweist hierfür die Bemerkung des Pfarrers Ortscheit in seiner unten
noch zu nennenden Eingabe an den Rath in Betreff des Exorcismus vom Jahre 1571, dass
der König von Polen befohlen habe, die Ceremonien gleichförmig mit der Breslauischen Kirchen
zu halten.
3. Diese erste Danziger Ordnung wurde 1557 den Thornern und den Elbin gern zu-
geschickt. In Thorn und Elbing ist sie nicht mehr zu finden. Die dortigen Archive enthalten
für diese Zeit überhaupt nichts. Dagegen glaube ich sie in einem Stücke des Danziger St.-A.
gefunden zu haben, welches dort in mehreren Exemplaren, so in Hdschr. Fol. Pp. 59, ferner
XXXV. B. Nr. 2 (mit der aus dem 16. Jahrhundert stammenden Aufschrift: Kopey der verrichten
Ordnung), erhalten ist. Zwar ist dieses Stück nicht näher als erste Ordnung von 1557 be-
zeichnet. Jedoch sprechen für meine Annahme folgende Gründe:
a) Inhaltlich kann sie diese erste Ordnung ganz gut sein, das ängstliche Fest-
halten an den alten Formen, insbesondere der lateinischen Sprache (vgl. den Brief an Thorn
und Elbing), ist charakteristisch; die ganze Ordnung ist lateinisch; es soll eben noch möglichst
wenig geändert werden.
b) Die Ordnung, welche 1567 vom Rathe erlassen wurde, giebt sich inhaltlich deutlich
als Fortbildung dieser lateinischen Ordnung.
c) In der sogenannten Kirchenordinanz der Predicanten vom Jahre 1570 (vgl. unten)
beziehen sich verschiedene Stellen auf diese erste Ordnung. So z. B. im Abschnitt „Von Ge-
sengen und Ceremoniis“. Hier ist sogar ein Stück aus der „alten Ordnung“ citirt, welches fast
wörtlich mit dem entsprechenden in unserer lateinischen Ordnung übereinstimmt (nämlich:
minister usitato modo inchoabit etc.). Und wenn es in dieser Eingabe von 1570 heisst: „Zum
andern, dass in fast allen Kirchen an den tagen, so nicht daselbst gepredigt wird, eine kurze
messe und vesper von den schulen und iren Praeceptoribus gesungen werde, wie in der alten
Ordnung verzeichnet, ausgenommen den Sonnabend frue,“ so entspricht das genau den Vor-
schriften in unserer lateinischen Ordnung.
Hirsch, der beste Gewährsmann für die kirchlichen Verhältnisse Danzigs, der die
Schätze der Danziger Archive an Ort und Stelle Jahre lang benützen konnte, bringt über diese
erste Ordnung von 1557 eine Reihe von Bemerkungen, die wir zunächst zusammenstellen und
dann kritisiren wollen.
In seiner Gesch. der Oberpfarrkirche II, S. 14, berichtet er: Als Bischof Jacob
Uchanski im Oktober 1556 Danzig besuchte, überreichten die Prediger auf seinen Wunsch ein
lateinisch abgefasstes Bekenntniss ihrer Lehre und ihre Kirchenordnung, gegen welche jener
 
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