Metadaten

Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 1. Halbband): Erzstift Bremen, Stadt Stade, Stadt Buxtehude, Stift Verden, Stift Osnabrück, Stadt Osnabrück, Grafschaft Ostfriesland und Harlingerland — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1963

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30042#0045
License: Free access  - all rights reserved
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Auch unter den folgenden Erzbischöfen, die zwar lutherisch waren, dem Konhordienwerlc aber von Haus
aus fern standen, erkannte das Erzstift die Konkordienformel nicht an. Erst in schwedischer Zeit scheint
sie beschränkte Geltung erlangt zu haben 86.

Zur Aufstellung einer kurzen KO ham es 1582 auf Heinrichs Befehl in Vörde anläßlich der Be-
stellung eines zweiten Pastors durch den Erzbischof, dem die Vörder Kirche unmittelbar unterstand.
Hinsichtlich der Zeremonien wird in dieser Ordnung auf eine im Gebrauch stehende, nicht näher be-
stimmte KO verwiesen, wobei wieder nicht klar entschieden werden kann, ob eine geschriebene KO, etwa
eines benachbarten lutherischen Territoriums, auf die man sich geeinigt hatte, gemeint ist. - Die Vörder
KO von 1582 befindet sich in einer zeitgenössischen Abschrift im Staatsarchiv Hannover 87, auf Grund
deren sie in etwas modernisierter und verkürzter Form, jedoch fehlerhaft, von Tiedemann veröffent-
licht ist. Zwei weitere Exemplare, anscheinend Entwürfe, werden im Landesarchiv Schleswig 87a auf-
bewahrt. Beide Stücke enthalten zahlreiche Streichungen, Korrekturen und Nachträge, sind je von ver-
schiedenen Händen geschrieben und stehen in einem engen Verhältnis zueinander. Das erste der beiden
Stücke bietet im Ergebnis, abgesehen von geringfügigen Varianten, denselben Text wie das Exemplar
im Staatsarchiv Hannover. Wir drucken die KO nach der zeitgenössischen Abschrift aus dem Staats-
archiv Hannover unter Heranziehung der Entwürfe aus Schleswig: Text Nr. 3.

Während der ersten Begierungszeit des zunächst noch unmündigen Erzbischofs Johann Adolf sorgte
das Domkapitel für die Pflege des Kirchenwesens. In Vörde erneuerte und erweiterte es 1587 unter
Berufung auf die KO von 1582 die darin enthaltenen Bestimmungen zum Schutz des Gottesdienstes und
zur Beschränkung des Aufwandes bei Familienfeierlichkeiten. Die Ordnung von 1587 befindet sich sowohl
im Konzept als auch in Form des besiegelten Originals im Staatsarchiv Hannover 88. Wir drucken die Vor-
rede nach dem Original. Im übrigen sind die Fußnoten unter der KO von 1582 zu vergleichen. Text Nr. 4.

Der Dompropst Dietrich von Gahlen (1587-1602) ließ 1588 und wohl auch 1593 aufs neue in der
Dompropstei visitieren. Von 1588 - die Visitation wurde innerhalb eines enger begrenzten Gebietes als
die der Jahre 1581/83 vorgenommen - sind die Visitationsprotokolle überliefert. Sie sind durch Wol-
ters 89 veröffentlicht. Über die kirchlichen Verhältnisse, wie sie sich aus den Visitationsprotokollen von
1581/83 und 1588 erkennen lassen, berichtet Wolters90 noch besonders. Die Akte mit den Protokollen
von 1588 im Staatsarchiv Hannover 91 befindet sich in dem schon von Wolters 92 beschriebenen Zustand:
das Titelblatt sowie Bl. 1 und 2 sind bis auf einen schmalen Streifen abgerissen. Bl. 1 mit Vorder- und
Rückseite und ein kleiner Teil von Bl. 2 enthielten vermutlich eine Visitationsinstruktion. Auf der Vor-
derseite von Bl. 1 links oben stehen die Worte „Zu wissen“, auf der Rückseite ist jeweils die zweite Hälfte
einer jeden Zeile zu lesen. Eine Rekonstruktion stößt jedoch auf Schwierigkeiten. Die Visitationsfragen
auf Vorder- und Rückseite des Blattes 2 hat Wolters 93 aus den Rudimenten und den Antworten in den
Protokollen sorgfältig rekonstruiert. Diese Visitation betreffend, befindet sich im Staatsarchiv Hanno-
ver noch ein Originalschreiben Bernhard Gogreves 94, das er im Auftrag des Dompropstes am 18. April
1588 an die Pfarrer im Lande Kehdingen und in Osten richtete, um ihnen die Visitation anzukün-
digen. Dieses kurze, die bisherigen Nachrichten ergänzende Stück: Text Nr. 5.

„Schwärmer“ oder „Sakramentierer“ wurden auch bei dieser Visitation nicht gefunden.

Die versiegelte und von Erzbischof Johann Adolf unterzeichnete Visitationsanordnung von 1593

86 Vgl. J. H. Pratje, Altes und Neues V, 91. 96ff.; P. v. Kobbe II, 221; W. Merz, 198. 201ff.

87 Stade Br. Arch. Des. 5b Fach 157 Nr. 20.

87a Abt. 7 Nr. 822, fol. 1-7. —Auf diese Akte machte Herr Privatdozent Archivrat Dr. H. Stoob vom Ev.-luth. Lan-
deskirchenrat Hamburg uns freundlicherweise aufmerksam. 88 Stade Br. Arch. Des. 5b Fach 186 Nr. 6.

89 Kirchenvisitation, 7 5ff. 90 Ertrag.

91 Jetzt unter der Signatur: Stade Br.Arch. Des. 5b Fach 40 Nr. 39, dort ganz am Schluß.

92 Kirchenvisitation, 74. 93 Kirchenvisitation, 75.

94 Stade Br. Arch. Des. 5b Fach 39 Nr. 27a. Zu Gogreve vgl. unten S. 30, Anm. 3.

13
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften