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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 1. Halbband): Erzstift Bremen, Stadt Stade, Stadt Buxtehude, Stift Verden, Stift Osnabrück, Stadt Osnabrück, Grafschaft Ostfriesland und Harlingerland — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.30042#0610
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halb des Rahmens unseres Vorwortes. Hier könnte sich der Forschung ein weites Feld eröffnen. Notwendig wäre dazu
auch ein einläßlicher Vergleich der Forma ac ratio mit den Ordinancien Microns, der über unsere Themastellung
„KOO der Grafschaft Ostfriesland“ weit hinausginge 71.

71 Eines der kirchenrechtlichen Probleme, die die Londoner KO, ebenso wie Bucers und Calvins Äußerungen zur Kir-
chenverfassung, an die Hand gibt, betrifft z. B. die Schriftbezogenheit der Kirchenordnungsformen. Das Bestreben,
sich in den Formen nach apostolischem Brauch zu richten, wird in der Londoner KO überall deutlich und war in
der Londoner freikirchlichen Gemeinde im Hinblick auf die Verfassung ja auch reiner realisierbar als etwa in den
Stadtgemeinden von Straßburg und Genf. A Lasco will aus der Hl. Schrift jedoch keinen Gesetzescodex machen. Auch
Zeit, Ort und Umstände bestimmen die Ordnungsformen. Die Frage ist, in welcher Beziehung die Ordnungsformen
zur Hl. Schrift stehen. Hier fordert a Lasco, daß sie dem Glauben analog seien und mit dem Wort Gottes zusammen-
stimmen; vgl. Praefatio zur Forma ac ratio, A.Kuyper II, 6ff. Entsprechend schreibt Micron in seiner Vorrede
zu den Ordinancien, man habe nur solche Zeremonien annehmen wollen, die mit Gottes Wort übereinkämen; alles
müßte zur Förderung des Glaubens und der Liebe dienen. Man verdamme jedoch auch andere reformierte Gemeinden
nicht, wenn man mit ihnen in der KO nicht übereinstimme, sofern sie nur das Fundament Jesus Christus, wie es
nach der Schrift offenbart sei, recht hielten und darauf Gold, Silber und Edelsteine bauen und die Stoppeln strafen
wollten (vgl. 1.K 3, 12). Zum Problem mit besonderer Berücksichtigung der Stellungnahme a Lascos s. J. Weerda,
Wilhelm Zepper usw., 275ff. Vgl. dazu oben S. 566, Anm. 5.

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