Vorwort des Herausgebers
Mit den Bänden IX: Hessen II (2011 erschienen) und X: Hessen III (2012 erschienen) (bearbeitet von Dr.
Sabine Arend) konnte die erste empfindliche Lücke in der Serie der Evangelischen Kirchenordnungen des
16. Jahrhunderts geschlossen werden. Mit dem vorliegenden Band wird nun auch die Reihe der Kirchen-
ordnungen aus dem Bereich des heutigen Bundeslandes Niedersachsen erfolgreich komplettiert. Band VI:
Niedersachsen 1. Hälfte (Die welfischen Lande) hatte Dr. Anneliese Sprengler-Ruppenthal 1955 (erster
Halbband) und 1957 (zweiter Halbband) zum Druck gebracht, von Band VII: Niedersachsen 2. Hälfte (Die
außerwelfischen Lande) war, ebenfalls von Frau Sprengler-Ruppenthal betreut, der erste Halbband (1963)
erschienen, vom zweiten Halbband aber nur noch Teil 1 (1980). Teil 2 enthält nun die restlichen kirchen-
ordnenden Texte Niedersachsens (Grafschaft Schaumburg und Reichsstadt Goslar) sowie diejenigen der
Stadt bzw. des heutigen Bundeslandes Bremen.
Der Band ist mit großer Sorgfalt und Umsicht von Herrn Dr. Gerald Dörner in der Forschungsstelle
„Evangelische Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts“ der Heidelberger Akademie der Wissenschaften
erarbeitet worden. Herrn Dörner gebührt daher der erste und besondere Dank des Herausgebers, dem sich
die künftigen Benutzerinnen und Benutzer seines Werkes fraglos gern anschließen werden. Die Arbeit war,
was nicht verschwiegen werden soll, für den Editor mit manchen Verzichten verbunden, die wegen des
heranrückenden Auslaufens der Finanzierung der Forschungsstelle durch das Unionsprogramm der Union
der deutschen Akademien der Wissenschaften erforderlich wurden. Das betrifft nicht zuletzt den „Consen-
sus ministerii Bremensis ecclesiae“ von 1595, der für die Kirchengeschichte Bremens zwar von großer
Bedeutung ist, aber doch vor allem als persönliches Bekenntnis und theologische Selbstvergewisserung der
Bremer Geistlichen ohne kirchenordnenden Charakter zu bewerten ist. Die Edition dieses sehr umfangrei-
chen Textes mit erheblichem Kommentierungsbedarf mußte daher aus sachlichen und aus zeitlichen Grün-
den unterbleiben.
Neben dem Bearbeiter ist der Heidelberger Akademie der Wissenschaften erneut dafür zu danken, daß
sie das Editionsunternehmen trägt, ebenso dem Verlag Mohr Siebeck für seine kontinuierlich bewiesene
Treue zu dem Vorhaben, dessen Ende jetzt in greifbare Nähe rückt. Frau Dr. Arend arbeitet an Band
XXII: Nordrhein-Westfalen II, mit dem dieses Bundesland abgedeckt sein wird, während Herr Dr. Dörner
den letzten Band des „Sehling“, Band XXIII: Schleswig-Holstein, in Angriff genommen hat.
Heidelberg, den 3. Dezember 2015 Eike Wolgast
XI
Mit den Bänden IX: Hessen II (2011 erschienen) und X: Hessen III (2012 erschienen) (bearbeitet von Dr.
Sabine Arend) konnte die erste empfindliche Lücke in der Serie der Evangelischen Kirchenordnungen des
16. Jahrhunderts geschlossen werden. Mit dem vorliegenden Band wird nun auch die Reihe der Kirchen-
ordnungen aus dem Bereich des heutigen Bundeslandes Niedersachsen erfolgreich komplettiert. Band VI:
Niedersachsen 1. Hälfte (Die welfischen Lande) hatte Dr. Anneliese Sprengler-Ruppenthal 1955 (erster
Halbband) und 1957 (zweiter Halbband) zum Druck gebracht, von Band VII: Niedersachsen 2. Hälfte (Die
außerwelfischen Lande) war, ebenfalls von Frau Sprengler-Ruppenthal betreut, der erste Halbband (1963)
erschienen, vom zweiten Halbband aber nur noch Teil 1 (1980). Teil 2 enthält nun die restlichen kirchen-
ordnenden Texte Niedersachsens (Grafschaft Schaumburg und Reichsstadt Goslar) sowie diejenigen der
Stadt bzw. des heutigen Bundeslandes Bremen.
Der Band ist mit großer Sorgfalt und Umsicht von Herrn Dr. Gerald Dörner in der Forschungsstelle
„Evangelische Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts“ der Heidelberger Akademie der Wissenschaften
erarbeitet worden. Herrn Dörner gebührt daher der erste und besondere Dank des Herausgebers, dem sich
die künftigen Benutzerinnen und Benutzer seines Werkes fraglos gern anschließen werden. Die Arbeit war,
was nicht verschwiegen werden soll, für den Editor mit manchen Verzichten verbunden, die wegen des
heranrückenden Auslaufens der Finanzierung der Forschungsstelle durch das Unionsprogramm der Union
der deutschen Akademien der Wissenschaften erforderlich wurden. Das betrifft nicht zuletzt den „Consen-
sus ministerii Bremensis ecclesiae“ von 1595, der für die Kirchengeschichte Bremens zwar von großer
Bedeutung ist, aber doch vor allem als persönliches Bekenntnis und theologische Selbstvergewisserung der
Bremer Geistlichen ohne kirchenordnenden Charakter zu bewerten ist. Die Edition dieses sehr umfangrei-
chen Textes mit erheblichem Kommentierungsbedarf mußte daher aus sachlichen und aus zeitlichen Grün-
den unterbleiben.
Neben dem Bearbeiter ist der Heidelberger Akademie der Wissenschaften erneut dafür zu danken, daß
sie das Editionsunternehmen trägt, ebenso dem Verlag Mohr Siebeck für seine kontinuierlich bewiesene
Treue zu dem Vorhaben, dessen Ende jetzt in greifbare Nähe rückt. Frau Dr. Arend arbeitet an Band
XXII: Nordrhein-Westfalen II, mit dem dieses Bundesland abgedeckt sein wird, während Herr Dr. Dörner
den letzten Band des „Sehling“, Band XXIII: Schleswig-Holstein, in Angriff genommen hat.
Heidelberg, den 3. Dezember 2015 Eike Wolgast
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