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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]; Dörner, Gerald [Oth.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 2. Halbband, 2. Teil): Grafschaft Schaumburg, Goslar, Bremen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2016

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https://doi.org/10.11588/diglit.30840#0103
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15. Vereinbarung für das Stift Fischbeck

de proceßen und zugleich liti et causae renunciirt,
auch die hinc inde20 veruhrsachte kosten und scha-
den compensirt sein21.
Getreulich und ohne geferd, deßen zu wahrer ur-
kundt, sein dieser verträge zween gleichlauts verfer-
tigt, von wolged[achtem] herrn graffen mit eigen
handen unterschrieben und mit ihr gnädiglichen
grossen gräfflichen, wie auch mit des stiffts abtey
und convents anhängenden insiegel bekrefftiget,
dan auch durch ihr gnädiglichen cantzler und dro-
sten, unten bemelt, zur zeugniß mit versiegelt und

20 Von beiden Seiten.
21 Unter der Äbtissin Anna von Alten († 1587) hatte der
Konvent 1586 einen Prozeß gegen Graf Adolf XIV. vor
dem Reichskammergericht angestrengt. Im Urteil des
sich über 15 Jahre hinziehenden Prozesses wurde Fisch-
beck die freie Wahl der Äbtissin und die Ernennung eines
Amtmanns eingeräumt, zugleich aber eine Unterordnung
unter die schaumburgische Landeshoheit verfügt. Die
Anerkennung als Reichsstift wurde abgelehnt, da Fisch-
beck weder in der Reichsmatrikel verzeichnet war noch
Sitz im Reichstag hatte. Vgl. Oldermann, Stift Fisch-
beck, S. 112f.
22 Eberhard von Weyhe (Weihe) war zunächst Berater des
Kurfürsten Christian I. von Sachsen, dann des Land-
grafen Moritz von Hessen-Kassel. 1602 berief ihn Graf
Ernst in seine Dienste als Kanzler der Grafschaft
Schaumburg. Dieses Amt hatte Von Weyhe bis 1615 in-

unterschrieben und einem jeden theil einer davon
zugestellet.
Gegeben zu Vißbeck, den 27. Octob[ris] anno 1602.
Ernst
Agnese von Mandelsloh, abtissin
Eberhardt von Weihe, canzler22
Dieterich von Brinck23
Giesel von Dorgeloh, priorin
Catharine von Bardela, schafferin

ne; dann verließ er die Grafschaft; möglicherweise fühlte
er sich durch die Schaffung des Amtes eines Landdrosten
zurückgesetzt, das dem des Kanzlers übergeordnet war.
Vgl. ADB 42, S. 275; Bei der Wieden, Renaissance-
fürst, S. 18, 25, 48 und 75; Höing, Schaumburger Pro-
file, S. 316-320.
23 Dietrich von dem Brinck war ein enger Vertrauter des
Grafen Ernst. 1607 findet er Erwähnung als Rat und
Drost des Amtes Bückeburg. 1614 erhielt er das Amt des
Landdrosten (s. Anm. 22). 1621 wurde er zum Statthal-
ter und damit zum Stellvertreter des Grafen ernannt.
Vgl. Bei der Wieden, Renaissancefürst, S. 18, 79, 99
(Anm. 132) und 102 (Anm. 178); Oldermann, Stift
Fischbeck, S. 119, Anm. 22; Rudolf von Buttlar-
Elberberg, Stammtafel der Familie von dem Brinck,
in: Der deutsche Herold 23 (1892), S. 80f.

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