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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Dörner, Gerald [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 2. Halbband, 2. Teil): Grafschaft Schaumburg, Goslar, Bremen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2016

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https://doi.org/10.11588/diglit.30840#0210
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Goslar

weichen in beiden Ordnungen, sowohl für die Gottesdienste am Sonntag als auch für die in der Woche, von
denen in Nr. 4 ab127.
Die Ordnung „Vom teglichen gots dinst“ stammt, wie ein Vergleich der Handschrift der Ordnung mit
den im Autograph überlieferten Briefen zeigt, von Nikolaus Amsdorf128. Ihre Entstehung dürfte also in die
Phase von Amsdorfs Aufenthalt in Goslar fallen (ab dem 8. März 1528). Nach Heinecke hat sich Amsdorf
bei ihrer Abfassung an den Vorbildern Wittenbergs und Magdeburgs orientiert129. Jedenfalls zeigt sich bei
der Gottesdienstordnung eine enge Anlehnung an Luthers „Deutsche Messe“ von 1526130. So folgt die
Gestaltung des Frühgottesdienstes mit der Abfolge Psalmengesang, Lesung, Antiphon und Responsorium
„Te Deum laudamus“ oder Benedictus, Kollektengebet und dem abschließenden „Benedicamus Domino“
dem Vorschlag Luthers in der „Deutschen Messe“; nur das Vater unser nach dem Responsorium bzw. dem
Benedictus ist bei Amsdorf ausgefallen131. Beim sonntäglichen Hauptgottesdienst wird sogar auf eine Erläu-
terung des Ablaufs verzichtet und für den Abschnitt bis zum gesungenen Glauben nach der Evangelienle-
sung und für die Feier des Abendmahls der Einfachheit halber auf die „Deutsche Messe“ verwiesen. Behan-
delt wird auch die Frage des Gottesdienstschlusses, wenn das Abendmahl aufgrund fehlender Kommuni-
kanten ausfallen muß. Die Gestaltung der Vesper mit Psalmengesang, Antiphon, Hymnus, Magnificat,
Kollektengebet und „Benedicamus Domino“ stimmt ebenfalls weitgehend mit den Vorgaben der „Deut-
schen Messe“ überein, wo das Magnificat aber noch mit einer Antiphon verbunden ist und sich daran das
Vater unser anschließt132.
Die in der Ordnung „Vom teglichen gots dinst“ bei den Predigttexten eingeräumte Wahlmöglichkeit
zwischen der Orientierung an der Perikopenordnung und der Auslegung eines vollständigen biblischen
Buches entspricht der von Luther in der „Deutschen Messe“ eingeräumten Freizügigkeit133. Abweichend
von der „Deutschen Messe“, wo für den Frühgottesdienst am Sonntag die Predigt über einen Text aus den
neutestamentlichen Briefen und für die Vesper die über einen Text aus dem Alten Testament vorgeschlagen
ist, sieht die Goslarer Ordnung für den Frühgottesdienst die Predigt über ein Stück des Katechismus und
für die Vesper die über eine Epistel vor. Auch der in der Goslarer Ordnung für die Gottesdienste unter der
Woche geplante Wechsel zwischen der Auslegung der paulinischen Briefe und der von Stücken aus dem
Katechismus weicht von den Vorgaben der „Deutschen Messe“ ab134.
Die „Kyrchenordenung der stadt Goslar“ entstand vermutlich nach der Ordnung „Vom teglichen gots
dinst“. Auf den ersten Blick unterscheidet sie sich von dieser bereits durch die Beteiligung des Schulmeisters
und der Schüler sowie des Kantors an den Gottesdiensten (Vesper, Frühmesse und Hochamt).
In der für den Band VII,2,2,2 des „Sehling“ vorgesehenen Einleitung zu Goslar hat Friedrich Seven
seinerzeit auf die Bedeutung des Nürnberger „Verzceignus“ für die „Kyrchenordenung der stadt Goslar“
hingewiesen, ohne auf die Einzelheiten näher einzugehen135. Der Goslarer Superintendent Johannes Aman-
dus berichtet in einem vom 10. Juli 1529 stammenden Brief, daß ihm von den beiden Bürgermeistern
Witzenhausen und Weidemann die Nürnberger Ordnung mit den Worten übergeben worden sei, er solle sich
nach ihr regirn und halten und dieselbige vortsetzen, das sie allenthalben gehalten werde136. Die „Kyrchen-

127 Beide Ordnungen sind nicht datiert. Auch fällt auf, daß
sie in frühneuhochdeutscher Sprache und nicht in der
gebräuchlichen niederdeutschen Mundart abgefaßt sind.
128 Vgl. Seven, Goslarer Reformation, S. 81 mit Anm. 19.
129 Vgl. Heineccius, Antiquitatum Goslariensium [....] libri
sex, S. 448: extat Liturgia ab Amsdorffio confecta, ita ut ad
Magdeburgensem et Wittebergensem digesta videatur.
130 Die „Deudsche Messe und ordnung gottis dients“ vom
Januar 1526 ist abgedruckt in Luther, WA 19, S. 72-
113.
131 Ebd., S. 78f.

132 Ebd., S. 80.
133 Vgl. ebd., S. 79: Das wyr aber die Episteln und Evangelia
nach der zeyt des jars geteylet, wie bis her gewonet, halten, Ist
die ursach: Wir wissen nichts sonderlichs ynn solcher weyse
zu taddeln [...], damit wir aber nicht die taddeln wollen, so
die gantzen bucher der Evangelisten fur sich nemen.
134 Zu den Predigten vgl. ebd., S. 78f.
135 Landeskirchliches Archiv Düsseldorf 7 NL 019 (Nachlass
J. F. G. Goeters) S. 8.
136 Vgl. den Abdruck des Briefes bei Hölscher, Geschichte
der Reformation, S. 68.

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