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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Dörner, Gerald [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 2. Halbband, 2. Teil): Grafschaft Schaumburg, Goslar, Bremen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2016

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https://doi.org/10.11588/diglit.30840#0418
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Bremen

1586 wiederum der Aspekt der eindracht in der lehre hervorgehoben. Im Unterschied zu 1586 war nun aber
nurmehr eine Versammlung der Landgeistlichen mit dem Ministerium im Jahr vorgesehen. Dem Schreiben
des Rates vom April 1601 ist eine Liste mit Terminen der weiteren Treffen angefügt. Sie beginnt aber erst
im Jahr 1612 und reicht dann bis 1630, wobei es zwischen 1625 und 1630 anscheinend eine längere Unter-
brechung gab. Die Versammlungen fanden jeweils Ende April oder im Mai statt, also in der „schönen
Jahreszeit“, was den Geistlichen die Reise nach Bremen erleichterte.
In der Folge scheint sich die Gewohnheit herausgebildet zu haben, daß das Ministerium die Einladungen
abfaßte und dabei den Gegenstand der Besprechungen beifügte. Die Schreiben wurden dann den beiden
Visitatoren übergeben348, die sie an die Geistlichen des Landgebietes weiterleiteten. Zu den gemeinsamen
Mahlzeiten der Geistlichen bei den Versammlungen zahlte der Kämmerer jeweils 10 Taler349.
Ab 1628 fanden dann darüber hinaus noch monatliche Treffen zwischen dem Ministerium und den
Landgeistlichen in der Kirche Unserer Lieben Frau statt. Bei diesen hatte einer der Landgeistlichen zu
predigen. An den Treffen dürften aber vermutlich nur die Pastoren der nahe bei Bremen gelegenen Gemein-
den teilgenommen haben350. Beide Versammlungen blieben lange Zeit nebeneinander bestehen: die jährlich
stattfindende unter der Bezeichnung „Generalsynode“, die monatlich stattfindende als „Convent mit den
Landpredigern“351.
23. Hochzeitsordnungen [um 1588] (Text S. 583)
Siehe die Erläuterungen unter Nr. 7.
24. Mandat gegen Hurerei, Ehebruch und Unzucht auf dem Land, 20. Juni 1589 (Text S. 585)
25a. Beschwerdeschrift des geistlichen Ministeriums, 20. Januar 1601 (Text S. 586) / 25b. Stellungnahme
des Rates zu den Gravamina des Ministeriums, 24. März 1601 (Text S. 600)
Im Mai 1595 war der von Christoph Pezel entworfene „Consensus Bremensis“352 von den Mitgliedern des
geistlichen Ministeriums durch ihre Unterschrift angenommen worden. Der Bremer Rat versagte dem
„Consensus“ jedoch in der Folge seine Anerkennung. Wie schon bei Musäus’ Entwurf der Kirchenordnung
von 1561 (s. die unter Nr. 11 abgedruckten Texte) bildete auch in diesem Fall die Frage der Kirchenzucht
und der Anwendung des Banns durch die Geistlichen den Grund für die ablehnende Haltung des Rates. Das
von Pezel im dritten Teil des „Consensus“ entwickelte Modell einer presbyterialen Kirchenzucht war damit
in Bremen gescheitert353. Die aufgrund der Zurückweisung des „Consensus“ ohnedies getrübte Stimmung
zwischen Rat und geistlichem Ministerium verschlechterte sich in den folgenden Jahren noch weiter. Inner-
halb des Rates zeigten sich deutliche Bestrebungen, den Einfluß der Prediger in der Stadt zurückzudrängen.
Eine treibende Kraft war dabei der Bürgermeister Heinrich Krefting354.
Wie tief der Graben zwischen Rat und Ministerium inzwischen geworden war, läßt die von den Predi-
gern im Januar 1601 dem Rat durch die Visitatoren zugeleitete Beschwerdeschrift erkennen, in der die
wichtigsten Gravamina der städtischen Geistlichen zusammengefaßt waren. Der hier als Textvorlage ver-
wendete Entwurf der Schrift aus dem Bestand StaatsA Bremen 2-T.2.a.1. mit seinen zahlreichen sprach-

348 Zu ihnen vgl. die Einleitung zu Nr. 8, S. 378.
349 Vgl. Kohlmann, Beiträge zur Bremischen Kirchenge-
schichte 2, S. XVI; Iken, Kirchen- und Schulvisitatio-
nen, S. 113.
350 Vgl. Kohlmann, Beiträge zur Bremischen Kirchenge-
schichte 2, S. XVIf.; Iken, Kirchen- und Schulvisitatio-
nen, S. 113.

351 Vgl. Iken, Wirksamkeit, S. 22.
352 Siehe oben S. 392f.
353 Vgl. die Einleitung zu RBS 3/1, S. 303.
354 Zu Heinrich Krefting vgl. das Biogramm unter Nr. 28,
Anm. 1. Zu der von ihm verfolgten Politik s. Molt-
mann, Christoph Pezel, S. 163-166.

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