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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Dörner, Gerald [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 2. Halbband, 2. Teil): Grafschaft Schaumburg, Goslar, Bremen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2016

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https://doi.org/10.11588/diglit.30840#0420
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Bremen

Die Reaktion auf das abschließende Gravamen, die fehlende Achtung des geistlichen Ministeriums und
seiner Mitglieder bei Rat und Bürgerschaft, zeigt die Verärgerung der Ratsherren: Den Geistlichen wurde
Ehrenkäsigkeit vorgeworfen, Amtsmißbrauch durch die Vermischung von Seelsorge und Kirchenzucht mit
privaten Interessen und mangelnder Respekt gegenüber der weltlichen Obrigkeit: Das Ministerium möge
mit dem Klagen aufhören und sich nicht in Sachen einmischen, die in die Zuständigkeit des Rates fielen.
Wenn das Ministerium Respekt erwarte, dann solle es diesen auch der Obrigkeit erweisen und diese nicht in
verächtlicher Weise beschuldigen.
Auf das Ersuchen des Ministeriums hin fand am 28. März 1601 ein weiteres Gespräch auf dem Rathaus
statt. Darin bekräftigten die Prediger nochmals ihre Forderung nach Mitwirkung bei der Berufung und
Einstellung der Kirchen- und Schuldiener. Sie wiesen auf die Gefahren für den status religionis et ecclesiae
hin, wenn unbekannte und von der in Bremen gültigen Lehre abweichende Kandidaten Eingang in das
Pfarr- und Lehramt fänden. Auch an dem Wunsch nach einer Beteiligung bei der Prüfung der Gemeinden
des Bremer Landgebietes hielten sie fest. Die Eingaben des Ministeriums fanden jedoch erneut kein Gehör
beim Rat360.
26. Einladung der Geistlichen des Landgebietes zu einem Kolloquium in Bremen, 25. April 1601 (Text
S. 608)
Siehe die Erläuterungen unter Nr. 22.
27. Ordnung für die Feier der Hochzeiten und Kindertaufen, 1606 (Text S. 609)
Siehe die Erläuterungen unter Nr. 7.
28. Anlage eines Verzeichnisses der Kirchengüter, die zu den Pfarreien des Landgebietes gehören, 1609
(Text S. 616)
In enger Verbindung mit den seit 1534 durchgeführten Visitationen der Pfarreien des Bremer Landgebietes
(s. Nr. 8) steht die Anlage eines Buches, in welchem die zu den einzelnen Gemeinden gehörenden Kirchen-
güter und ihre Einkünfte verzeichnet sind. Bereits aus den vierziger Jahren des 16. Jh. gibt es Nachrichten
von der Erfassung der Kirchengüter einzelner Gemeinden. So entsandte der Rat im Mai 1541 Hinrich Trupe
und Hermann Gröning, um die Einkünfte der Kirchen in Gröpelingen und Walle aufzuschreiben361. Im Jahr
1587 erarbeitete der Bürgermeister Carsten Steding ein Verzeichnis für alle zwanzig Pfarreien des Bremer
Landgebiets362. Die notwendigen Informationen dazu entnahm er aus Missalen und alten Registern. Weil
dabei anscheinend aber zahlreiche Güter und ihre Einkünfte gar nicht oder nicht in der richtigen Form
verzeichnet worden waren und es zudem seit 1587 Veränderungen in den Besitzverhältnissen gegeben hatte,
legten die beiden Bürgermeister Heinrich Krefting und Dietrich Hoyer Anfang des 17. Jh. ein neues Ver-
zeichnis an. Dafür stellten sie selbst nochmals Nachforschungen in den Gemeinden auf dem Land an. Beide
Bürgermeister waren auch als Visitatoren tätig363. Ihre Nachfolger ermahnten sie deshalb, die Rechnungs-
legung bei den Visitationen immer anhand der Aufzeichnungen des Buches vorzunehmen.
In dem im Staatsarchiv Bremen unter der Signatur 2-Q.1.b.2.364 aufbewahrten Band „Verzeichnis der
kirchlichen Güter, so zu der Stadt Bremen Kirchen auf dem Lande gehörig“, der über 400 Blätter zählt,

360 Vgl. Veeck, Geschichte der Reformierten Kirche, S. 62f.
361 Vgl. Kohlmann, Beiträge zur Bremischen Kirchenge-
schichte 2, S. XII.
362 Eine Auflistung der Pfarreien bei Iken, Kirchen- und
Schulvisitationen, S. 108f.

363 Vgl. Kohlmann, Beiträge zur Bremischen Kirchenge-
schichte 2, S. XXIV.
364 Zum Bestand StaatsA Bremen 2-Q.1.-2-Q.6. (Verwaltung
des Landgebiets) vgl. die Übersicht über die Bestände des
Staatsarchivs, S. 17f.

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