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Breitenstein, Mirko
Vier Arten des Gewissens: Spuren eines Ordnungsschemas vom Mittelalter bis in die Moderne : mit Edition des Traktats De quattuor modis conscientiarum — Klöster als Innovationslabore, Band 4: Regensburg: Schnell + Steiner, 2017

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https://doi.org/10.11588/diglit.49623#0151
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4. Der Traktat De quattuor modis conscientiarum

Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung eines rasch einsetzenden
Drucks zahlreicher anderer Schriften verfestigt sich der auf Grundlage der hand-
schriftlichen Überlieferung gewonnene Eindruck: De quattuor modis conscienti-
arum zählt keineswegs zu den populären Texten des ,bernhardischen‘ Corpus,
sondern zu den vergleichsweise spät gedruckten Werken. Die editio princeps er-
folgte wohl erst 1547.216
Es wurde eben bereits auf Grundlage der bekannten Handschriften darauf
verwiesen, dass Hinweise auf Bernhard von Clairvaux hier - von der einen
benannten Ausnahme abgesehen - nicht vorkommen. Der Umstand, dass in den
Drucken - oder besser: mit den Drucken - diese Zuordnung dennoch vorgenom-
men wurde, deutet jedoch darauf hin, dass entsprechende Handschriften wohl
existiert haben217 (oder es auch unentdeckt noch tun). Bedauerlicherweise sind
die in den Drucken gegebenen Informationen über die zugrunde gelegten Manu-
skripte jedoch so dürftig, dass hier keine sichere Zuordnung möglich war.
Dies gilt bereits für jene Ausgabe, in welcher der Traktat Von den vier Arten
der Gewissen wohl erstmals erschien: die 1547 von Frangois Comestor (f 1584)218
herausgegebenen Divi Bernardi doctoris mellitissimi ac primi Abbatis Clareval-
lensis coenobii Opera. Comestor verweist zwar als Grundlage seiner Ausgabe auf
eine „alte und glaubwürdige Abschrift“ von Bernhards Werken, die sich in der
Bibliothek seines Kollegiums befunden habe, doch ist De conscientia nicht unter
den nachfolgend aufgezählten Schriften, deren Texte er den dortigen Handschrif-
ten entnommen hatte.219
Einen Hinweis auf eine konkrete Referenz scheint auf den ersten Blick die im
Jahr 1551 in Paris bei Charlotte Guillard und Guillaume Desbois erschienene
Ausgabe zu geben, wird doch dort im Inhaltsverzeichnis zum Libellus alter de
conscientia angemerkt, dass dieser nach einer im Jahr zuvor in Venedig erschiene-
nen Ausgabe gedruckt worden sei, wobei jedoch Korrekturen nach Textzeugen
216 Vgl. hierzu die nachfolgende Anm. 218. Zur Frage, warum der Text überhaupt Bernhard zuge-
schrieben wurde, vgl. oben im Kapitel 4.1.
217 Zur Praxis, die einem Druck zugrundeliegenden Handschriften anschließend zu zerstören, weil
sie ja überflüssig geworden waren, vgl. C. Cardelle de Hartmann, Die Roswitha-Edition,
S. 138.
218 BB 508 und die im gleichen Jahr unter identischem Titel, jedoch mit anderer Titelvignette in
Lyon „Apud Hugonem & ha^redes Aemonis ä Porta“ erschienene Ausgabe. Die in der Histoire
Litteraire de la France, Bd. 13, S. 219 bereits für 1544 erwähnte Ausgabe von Comestor (BB
492) existiert wohl nicht - bei der Angabe muss es sich um einen Irrtum handeln. Gleiches gilt
wohl für die ebd. erwähnte CoMESTOR-Ausgabe des Jahres 1552 (BB 534). Zu Frangois Comes-
tor vgl. Ph. Papillon, Bibliotheque des auteurs de Bourgogne, Bd. 1, S. 159.
219 „Itaque dum evoluendis eius operibus, eo studiosius incumberem, quo mihi antiquius et fidelius
eorum exemplar refertissima illa Sorbonici collegii nostri bibliotheca suppeditabat: Vor-
wort' zur Ausgabe BB 508. Es folgt eine Aufzählung von Werken.
 
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