Autorität und Strahlkraft I 85
den Eremitenveränden Süditaliens kennengelernt hatte.18 Nobert von Xanten
wählte für seine Gemeinschaft, die späteren Prämonstratenser, bewusst die
Augustinusregel,19 und auch jener Humbert von Romans wurde nicht müde, zu
betonen, dass sämtliche Gewohnheiten der Dominikaner aus genau dieser Regel
ableitbar seien.20
Wirkmächtigkeiten explizit von Regeln außerhalb der vita religiosa zu be-
stimmen, gestaltet sich demgegenüber schwierig. Eine Recherche in den ein-
schlägigen Datenbanken21 unter dem Stichwort „auctoritas regulae“ oder auch
nur „regula“ erhärtet diesen Befund: Wer nach laikalen Quellen sucht, die über
Autorität und Strahlkraft von Regeln nach außen Aufschluss geben, wird tat-
sächlich schnell enttäuscht. Es bleiben Glücksfunde. Zumeist sind es Stiftungs-
urkunden oder Chroniken, die von Klöstern künden, welche nach der einen
oder anderen Regel leben - mehr nicht. Glaubt man, wenigstens in Papsturkun-
den fündig zu werden, dann wird rasch deutlich, dass es etwa für das 12. Jahr-
hundert immer wieder Eugen III. (f 1153) ist, ein Zisterzienserpapst, der ver-
mehrt von einer auctoritas regulae sprach.22
Bei der Recherche in monastischen Texten ist das Resultat ein erwartbar an-
deres. Aber auch hier sind die Gewichtungen klar. Circa 70 Prozent der Quellen
aus der vita religiosa sprechen die auctoritas etwa der Benediktsregel vor allem
dann an, wenn es um das Mönchskleid und den Fleischverzehr der Kranken
geht. Beide sind von immenser Bedeutung für das monastische Selbstverständ-
nis, beide werden in der Regel besprochen und beide sind wesentlicher symboli-
scher Ausweis des mönchischen Reinheitsgrades im Kloster als locus sanctus.
Das heißt, dass man nüchtern subsummieren kann: Autorität, Strahlkraft
und Wirkmacht der Regeln innerhalb der vita religiosa? Ja, nur ist das keine
Neuigkeit. Hält man sich an laikale Quellen, bleibt zu konstatieren: Autorität?
18 Dazu ausführlich u. a. Cristma Andenna, Heihgenviten als stabilisierende Gedächtnisspei-
cher in Zeiten religiösen Wandels, in: Peter Strohschneider (Hg.), Literarische und religi-
öse Kommunikation in Mittelalter und Früher Neuzeit, Berlin 2009, S. 570-572.
19 Vita Norberti archiepiscopi Magdeburgensis. Additamenta fratrum Capenbergensium, ed.
Roger Wilmans (Monumenta Germanica Historica Scriptores 12), Hannover 1856, S. 683.
20 Siehe die Expositio regulae beati Augustini, in: Beati Humberti de Romanis opera de vita re-
gulari, ed. Joachim Joseph Berthier, Bd. 2, Rom 1889, S. 43: [...] mores Fratrum Praedicato-
rum ex regula sunt educti, et alia quaedam quae Igere volentes fratres aedificare poterunt in
multisq dazu auch Melville, Regeln (wie Anm. 3), S. 31.
21 Durchsucht wurden die Datenbanken der ,Monumenta Germaniae Historica1, die ,Brepols
Library of Latin Texts‘ und das Züricher ,Corpus corporum repositorium operum Latino-
rum‘.
22 Siehe z. B.: Eugenius III, Epistola etprivilegta (Migne Patrologia Latina 180), Sp. 1435 A: [...]
nos auctoritate Regulae sancti Benedicti edocti [...].
den Eremitenveränden Süditaliens kennengelernt hatte.18 Nobert von Xanten
wählte für seine Gemeinschaft, die späteren Prämonstratenser, bewusst die
Augustinusregel,19 und auch jener Humbert von Romans wurde nicht müde, zu
betonen, dass sämtliche Gewohnheiten der Dominikaner aus genau dieser Regel
ableitbar seien.20
Wirkmächtigkeiten explizit von Regeln außerhalb der vita religiosa zu be-
stimmen, gestaltet sich demgegenüber schwierig. Eine Recherche in den ein-
schlägigen Datenbanken21 unter dem Stichwort „auctoritas regulae“ oder auch
nur „regula“ erhärtet diesen Befund: Wer nach laikalen Quellen sucht, die über
Autorität und Strahlkraft von Regeln nach außen Aufschluss geben, wird tat-
sächlich schnell enttäuscht. Es bleiben Glücksfunde. Zumeist sind es Stiftungs-
urkunden oder Chroniken, die von Klöstern künden, welche nach der einen
oder anderen Regel leben - mehr nicht. Glaubt man, wenigstens in Papsturkun-
den fündig zu werden, dann wird rasch deutlich, dass es etwa für das 12. Jahr-
hundert immer wieder Eugen III. (f 1153) ist, ein Zisterzienserpapst, der ver-
mehrt von einer auctoritas regulae sprach.22
Bei der Recherche in monastischen Texten ist das Resultat ein erwartbar an-
deres. Aber auch hier sind die Gewichtungen klar. Circa 70 Prozent der Quellen
aus der vita religiosa sprechen die auctoritas etwa der Benediktsregel vor allem
dann an, wenn es um das Mönchskleid und den Fleischverzehr der Kranken
geht. Beide sind von immenser Bedeutung für das monastische Selbstverständ-
nis, beide werden in der Regel besprochen und beide sind wesentlicher symboli-
scher Ausweis des mönchischen Reinheitsgrades im Kloster als locus sanctus.
Das heißt, dass man nüchtern subsummieren kann: Autorität, Strahlkraft
und Wirkmacht der Regeln innerhalb der vita religiosa? Ja, nur ist das keine
Neuigkeit. Hält man sich an laikale Quellen, bleibt zu konstatieren: Autorität?
18 Dazu ausführlich u. a. Cristma Andenna, Heihgenviten als stabilisierende Gedächtnisspei-
cher in Zeiten religiösen Wandels, in: Peter Strohschneider (Hg.), Literarische und religi-
öse Kommunikation in Mittelalter und Früher Neuzeit, Berlin 2009, S. 570-572.
19 Vita Norberti archiepiscopi Magdeburgensis. Additamenta fratrum Capenbergensium, ed.
Roger Wilmans (Monumenta Germanica Historica Scriptores 12), Hannover 1856, S. 683.
20 Siehe die Expositio regulae beati Augustini, in: Beati Humberti de Romanis opera de vita re-
gulari, ed. Joachim Joseph Berthier, Bd. 2, Rom 1889, S. 43: [...] mores Fratrum Praedicato-
rum ex regula sunt educti, et alia quaedam quae Igere volentes fratres aedificare poterunt in
multisq dazu auch Melville, Regeln (wie Anm. 3), S. 31.
21 Durchsucht wurden die Datenbanken der ,Monumenta Germaniae Historica1, die ,Brepols
Library of Latin Texts‘ und das Züricher ,Corpus corporum repositorium operum Latino-
rum‘.
22 Siehe z. B.: Eugenius III, Epistola etprivilegta (Migne Patrologia Latina 180), Sp. 1435 A: [...]
nos auctoritate Regulae sancti Benedicti edocti [...].