Die Wirtschaftsformen des
Zisterzienserordens im
Spannungsfeld zwischen eigener
Gestaltungsmacht und externer
Intervention
Jens Röhrkasten
Ausgangspunkt dieses Beitrages ist die Überlegung, dass die Gestaltungsmacht -
also die Autorität und die tatsächliche Möglichkeit der Planung und Umsetzung
eigener Vorhaben - einer innerhalb ihres Ordensverbandes existierenden religiö-
sen Institution durch zwei Arten von Faktoren bestimmt wurde. Sie wurde ers-
tens durch interne normative und typologische Parameter definiert, im Fall der
Zisterzienser durch die Regel, durch die Beschlüsse der Generalkapitel sowie
durch die vom jeweiligen Mutterkloster ausgeübte Kontrolle. Die Klosterwirt-
schaft im weiteren Sinne betreffend gehörten dazu Richtlinien zur Standortbe-
stimmung der zentralen Klosteranlage - menschliche Siedlungen und Standorte
anderer religiöser Institutionen waren zu meiden - sowie zur Definition von
Wirtschaftsformen: ein auf Ackerbau und Viehzucht, Weinanbau sowie Wasser-
und Waldwirtschaft basierendes Umfeld mit gut erreichbaren Vorwerken war er-
strebenswert, der Besitz von Kirchen, Altären, Zehnten, Dörfern, Leibeigenen,
Pachtzinsen, Mühlen und Ofen nostri et nominis et ordinis excludit institutio, zu-
mindest m der Frühzeit des Ordens.1 Neben diesen normativen Kriterien spielten
auch typologische Aspekte eine Rolle. So stellt sich die Frage, ob und wie weit sich
hinsichtlich der Wirtschaftsform die Männerklöster von den Klöstern des weibli-
chen Zweiges des Ordens unterschieden. Ohne Zweifel spielte die Grundausstat-
tung der Häuser eine Rolle, die zur Ausbildung von Klöstern ganz unterschiedli-
cher Wirtschaftskraft führte, wobei davon ausgegangen werden kann, dass die
Diskrepanz zwischen arm und reich einen wesentlichen Einfluss auf den Umfang
1 Generalkapitel 1134, Statuta Capitulorum Generalium Ordinis Cisterciensis, ed. Joseph Ma-
rie Canivez, 8 Bde., Louvain 1933-41, Bd. 1, S. 13-15; Louis Julius Lekai, The Cistercians.
Ideal and Reality, Kent State University 1977, S. 66.
Zisterzienserordens im
Spannungsfeld zwischen eigener
Gestaltungsmacht und externer
Intervention
Jens Röhrkasten
Ausgangspunkt dieses Beitrages ist die Überlegung, dass die Gestaltungsmacht -
also die Autorität und die tatsächliche Möglichkeit der Planung und Umsetzung
eigener Vorhaben - einer innerhalb ihres Ordensverbandes existierenden religiö-
sen Institution durch zwei Arten von Faktoren bestimmt wurde. Sie wurde ers-
tens durch interne normative und typologische Parameter definiert, im Fall der
Zisterzienser durch die Regel, durch die Beschlüsse der Generalkapitel sowie
durch die vom jeweiligen Mutterkloster ausgeübte Kontrolle. Die Klosterwirt-
schaft im weiteren Sinne betreffend gehörten dazu Richtlinien zur Standortbe-
stimmung der zentralen Klosteranlage - menschliche Siedlungen und Standorte
anderer religiöser Institutionen waren zu meiden - sowie zur Definition von
Wirtschaftsformen: ein auf Ackerbau und Viehzucht, Weinanbau sowie Wasser-
und Waldwirtschaft basierendes Umfeld mit gut erreichbaren Vorwerken war er-
strebenswert, der Besitz von Kirchen, Altären, Zehnten, Dörfern, Leibeigenen,
Pachtzinsen, Mühlen und Ofen nostri et nominis et ordinis excludit institutio, zu-
mindest m der Frühzeit des Ordens.1 Neben diesen normativen Kriterien spielten
auch typologische Aspekte eine Rolle. So stellt sich die Frage, ob und wie weit sich
hinsichtlich der Wirtschaftsform die Männerklöster von den Klöstern des weibli-
chen Zweiges des Ordens unterschieden. Ohne Zweifel spielte die Grundausstat-
tung der Häuser eine Rolle, die zur Ausbildung von Klöstern ganz unterschiedli-
cher Wirtschaftskraft führte, wobei davon ausgegangen werden kann, dass die
Diskrepanz zwischen arm und reich einen wesentlichen Einfluss auf den Umfang
1 Generalkapitel 1134, Statuta Capitulorum Generalium Ordinis Cisterciensis, ed. Joseph Ma-
rie Canivez, 8 Bde., Louvain 1933-41, Bd. 1, S. 13-15; Louis Julius Lekai, The Cistercians.
Ideal and Reality, Kent State University 1977, S. 66.