Die Wirkmacht klösterlichen Lebens I 303
liehe, sondern auch organisatorische Zentren der Stadtviertel. In den geistlichen
Mittelpunkten wurden in Köln die Schreinsbücher geführt, die Aufschluss ga-
ben über die städtischen Besitzverhältnisse, mit denen das Bürgerecht in Verbin-
dung stand. Äbte und Pröpste spielten im politischen Leben der Städte eine
große Rolle, mitunter waren sie entscheidend wie beim Aufstand der Mainzer
Bürger gegen ihren Erzbischof im Jahre 1160. Vielleicht noch wirkmächtiger
war die Gemeinschaftsidee für das Prinzip der Selbstverwaltung und Eigenver-
antwortung der kommunalen Belange. Auch die Beteiligung und Mitsprache bei
kommunalen Wahlen und Entscheidungen steht in enger Verbindung mit den
Entwicklungen in den Reformklöstern. Die erstmals im späten 11. Jahrhundert
durch die Brüder im Kloster vollzogene freie Abtswahl ging der freien Wahl des
Stadtregiments oder des Bürgermeisters voran. Im Laufe des 12. Jahrhunderts
benötigte ein Abt für seine Entscheidungen immer häufiger die Zustimmung
seiner Mitbrüder. Das konsensuale Prinzip erfuhr also durch die Gemeinschafts-
idee eine kräftige Aufwertung in der gesamten Gesellschaft.
Ein weiterer Aspekt der Wirkenszusammenhänge betrifft die integrative Kraft
der neuen Klöster und Stifte. In vielen, ja doch wohl in den meisten Fällen blie-
ben sie in der Vogteihoheit oder zumindest in der Schutzautorität der adligen
Stifter. Damit bildeten sie einerseits das Memorialzentrum für die Adelsfamihe
selbst, wurden andererseits aber auch zum geistlich-ideellen Bezugspunkt für die
gesamte Führungsmannschaft einer adligen Herrschaft. Konkret bedeutet das,
dass die Ministerialen eines Adligen die Freiheit erhielten, dem gemeinsamen
Adelshaus und der Adelsherrschaft Schenkungen aus ihren Dienstgütern zu ma-
chen. Beispiele dafür sind etwa das Regularkanonikerstift Baumburg am Chiem-
see oder das Prämonstratenserstift Rot an der Rot. Bei Baumburg war es das
Grafenhaus der Sulzbacher, im Fall von Rot das Weifenhaus, die beide ausdrück-
lich ihre Ministerialen ermunterten, diese Konvente mit Schenkungen zu beden-
ken. Die übertragenen Güter der Dienstmannen waren „Inwärtseigen“, gehörten
also zur Adelsherrschaft des Herrn. Aber durch die Schenkung an das Stift oder
Kloster bildete sich eine Schenkergemeinschaft zwischen dem Herrn und seinen
Ministerialen heraus, die von gleichen Interessen und gemeinsamen Anteilen an
der Heilsvermittlung des Konvents getragen war. Diese geistlich-ideelle Kompo-
nente sollte man für den Aufbau der neuen Adelsherrschaften und späteren Ter-
ritorien nicht vernachlässigen. Sie schuf neben der Vogteigewalt des Herrn als
rein herrschaftsbezogenes Instrument die mentale Grundlage für Zusammenge-
hörigkeit und Überlegenheit einer herrschaftstragenden Mannschaft.
Auch in den Städten sind solche Vorgänge zu beobachten. Als Beispiel sei
das Klarissenkloster in München (Angerkloster) genannt. Die bürgerliche
Elite vereinigte sich gleichsam in diesem geistlichen Mittelpunkt, indem sie
regelmäßig eine ihrer Töchter dem Konvent übergab. Auch die wittelsbachi-
liehe, sondern auch organisatorische Zentren der Stadtviertel. In den geistlichen
Mittelpunkten wurden in Köln die Schreinsbücher geführt, die Aufschluss ga-
ben über die städtischen Besitzverhältnisse, mit denen das Bürgerecht in Verbin-
dung stand. Äbte und Pröpste spielten im politischen Leben der Städte eine
große Rolle, mitunter waren sie entscheidend wie beim Aufstand der Mainzer
Bürger gegen ihren Erzbischof im Jahre 1160. Vielleicht noch wirkmächtiger
war die Gemeinschaftsidee für das Prinzip der Selbstverwaltung und Eigenver-
antwortung der kommunalen Belange. Auch die Beteiligung und Mitsprache bei
kommunalen Wahlen und Entscheidungen steht in enger Verbindung mit den
Entwicklungen in den Reformklöstern. Die erstmals im späten 11. Jahrhundert
durch die Brüder im Kloster vollzogene freie Abtswahl ging der freien Wahl des
Stadtregiments oder des Bürgermeisters voran. Im Laufe des 12. Jahrhunderts
benötigte ein Abt für seine Entscheidungen immer häufiger die Zustimmung
seiner Mitbrüder. Das konsensuale Prinzip erfuhr also durch die Gemeinschafts-
idee eine kräftige Aufwertung in der gesamten Gesellschaft.
Ein weiterer Aspekt der Wirkenszusammenhänge betrifft die integrative Kraft
der neuen Klöster und Stifte. In vielen, ja doch wohl in den meisten Fällen blie-
ben sie in der Vogteihoheit oder zumindest in der Schutzautorität der adligen
Stifter. Damit bildeten sie einerseits das Memorialzentrum für die Adelsfamihe
selbst, wurden andererseits aber auch zum geistlich-ideellen Bezugspunkt für die
gesamte Führungsmannschaft einer adligen Herrschaft. Konkret bedeutet das,
dass die Ministerialen eines Adligen die Freiheit erhielten, dem gemeinsamen
Adelshaus und der Adelsherrschaft Schenkungen aus ihren Dienstgütern zu ma-
chen. Beispiele dafür sind etwa das Regularkanonikerstift Baumburg am Chiem-
see oder das Prämonstratenserstift Rot an der Rot. Bei Baumburg war es das
Grafenhaus der Sulzbacher, im Fall von Rot das Weifenhaus, die beide ausdrück-
lich ihre Ministerialen ermunterten, diese Konvente mit Schenkungen zu beden-
ken. Die übertragenen Güter der Dienstmannen waren „Inwärtseigen“, gehörten
also zur Adelsherrschaft des Herrn. Aber durch die Schenkung an das Stift oder
Kloster bildete sich eine Schenkergemeinschaft zwischen dem Herrn und seinen
Ministerialen heraus, die von gleichen Interessen und gemeinsamen Anteilen an
der Heilsvermittlung des Konvents getragen war. Diese geistlich-ideelle Kompo-
nente sollte man für den Aufbau der neuen Adelsherrschaften und späteren Ter-
ritorien nicht vernachlässigen. Sie schuf neben der Vogteigewalt des Herrn als
rein herrschaftsbezogenes Instrument die mentale Grundlage für Zusammenge-
hörigkeit und Überlegenheit einer herrschaftstragenden Mannschaft.
Auch in den Städten sind solche Vorgänge zu beobachten. Als Beispiel sei
das Klarissenkloster in München (Angerkloster) genannt. Die bürgerliche
Elite vereinigte sich gleichsam in diesem geistlichen Mittelpunkt, indem sie
regelmäßig eine ihrer Töchter dem Konvent übergab. Auch die wittelsbachi-