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Gerhohus; Becker, Julia [Editor]; Insley, Thomas [Transl.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 2): Edition mit Übersetzung Auctoritates und Anhänge — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.65332#0196
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1. Kapitelübersicht

195

Kapitel 64
Im Gegensatz zur früheren Uneinheitlichkeit und
Sittenvielfalt leben die regulierten Kanoniker seit
Beginn der Reform harmonisch nach einer Regel und
Ordnung.
Kapitel 65
Über das Vorbild des Kanonikerstifts San Frediano
in Lucca, in dem die gemeinschaftliche Lebensweise
blüht.
Kapitel 66
Bischöfe, die versuchen an ihrem Bistum die gemein-
schaftliche Lebensweise einzuführen, sollen keine
Furcht vor einer Berufung durch die Akephalen
haben, da sie rechtmäßig handeln.
Kapitel 67
Die Bischöfe sollen den ungehorsamen Pseudokanoni-
ker durch geistliche Strafen ihren kirchlichen Unter-
halt entziehen.
Kapitel 68
Jene Kleriker, die Reue zeigen, sollen wieder aufge-
nommen werden. Kleriker, die keine höheren Weihen
anstreben, können auch außerhalb der Gemeinschaft
leben. Es können jedoch keine Kleriker geduldet wer-
den, die nicht unter der Regel leben und einen höheren
Weihegrad anstreben.
Kapitel 69
Wer glaubt, ein nicht nach der Regel lebender Kleri-
ker könnte in die höheren Weihen aufgenommen wer-
den, handelt gegen die Bestimmungen der Konzilien
und der Väter und somit gegen Christus selbst.
Kapitel 70
Die römische Kirche, deren Haupt Christus ist, richtet
über alle und wird selbst von niemandem gerichtet.
Kapitel 71
Die Bischöfe sollen nicht über den Klerus herrschen,
sondern ihn leiten und so ein Vorbild für ihre
Herde sein.
foll. 22r, 42v
und 43r
Kapitel 72
Ein Bischof darf keine Regalien verwalten, da nach
Paulus kein Streiter Gottes sich in weltliche Angele-
genheiten verwickeln darf.
Kapitel 73
Bereits eine Dekretale Urbans I. setzte die apostoli-
sche und gemeinschaftliche Lebensweise der Kleriker
fest. Fälschlicherweise warten die Bischöfe auf
weitere Beschlüsse des apostolischen Stuhls.
foll. 44v und
45r
 
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