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Bannlösung (nam-erim-bür-ru-da)
Abschnitt des oberen Tafelrandes erhalten. Bis zum rechten
Seitenrand fehlen wohl nur etwa 8 mm. Die ursprüngliche
Länge der Tafel läßt sich nicht mehr genau bestimmen. Vor der
Beschriftung wurde die Position des Zeilenbeginns (und wohl
auch die des Zeilenendes) mit einer vertikalen Linie markiert.
Auf der Vs. blieben Reste von 17 Zeilen in spätneuassyrischem
Schriftduktus erhalten. Die Rs. ist - soweit erhalten -
unbeschrieben.
Die in der zweiten Hälfte des 7. Jh. v. Chr. geschriebene,
ursprünglich wohl mehr als 25 cm lange Tafel enthielt die erste
Folge von Gebeten, die an den Sonnengott zu richten war. wenn
diesem zu Beginn des Bannlösungsverfahrens das blutige Opfer
dargebracht wurde (siehe Z. l”ff. und Text Nr. 1-2. 12’). Die
unversehrte Tafel, die mit ihrem Incipit als EN Samas päsir
lumni zitiert wurde, dürfte insgesamt etwa 120 Zeilen umfaßt
haben, von denen in VAT 10777 nur das erste Sechstel erhalten
blieb.
In dem dank zahlreicher Duplikate weitgehend vollständig
rekonstruierten Text wird zum einen “ Samas. der das Unheil
löst.” als Richtergott gebeten, dem erkrankten Bittsteller
seine Schuld zu erlassen und den auf ihm lastenden Bann zu
lösen. Zum anderen ist die Gebetsfolge von vorformulierten
Schuldbekenntnissen geprägt, die der Kranke zu sprechen
hatte oder die in dessen Namen gesprochen wurden (siehe
Z. 65-74). Der Patient stand dabei auf einem aus ausgestreuten
Tamariskenzweigen und dem Seifenkraut mastakal bestehenden
Teppich von ”Gartenkräutem” und hielt Getreidekömer in der
Hand, die seine zahlreichen Vergehen verkörperten. Um seine
Bereitschaft zur Umkehr zu dokumentieren, sollte der Kranke
die Körner von sich werfen und zertreten (siehe Z. 72-74). Ein
zweites an den Sonnengott gerichtetes Gebet (Z. 87ff.) ist nur
bruchstückhaft erhalten. Eine kurze, den Gebeten zugeordnete
Handlungsanweisung (Z. 1 ”ff.) beschließt den als Beschreibung
des Bannlösungsverfahrens ausgewiesenen Text.
17 nam-erim-bür-ru-da-Rezitation 1, Textvertreter B
(Museumsnummerunbekannt) Ass 13956 hb
46 mm x 47 nun x ? mm hD8I. Pflastemiveau.
assyrisches Privathaus. West.
N 4: 435 sog. Haus des Beschwörungspriesters
Photo: S. 439
Linke obere Ecke einer wohl einkolumnigen Tontafel. Das
Bruchstück ist nur durch das Assur-Grabungsphoto 4681 be-
kannt, wo lediglich die Vs. dokumentiert wurde. Der Verbleib
des Stückes ist unbekannt. Auf der Vs. blieben Reste von 10
Zeilen in spätneuassyrischem Schriftduktus erhalten. Die ver-
mutlich unbeschädigte Tafelrückseite, könnte Reste eines Ko-
lophons enthalten, oder sie ist - soweit sie erhalten ist - unbe-
schrieben.
Die im 7. Jh. v. Chr. geschriebene Tafel dürfte ursprünglich - so
wie Text Nr. 16 - den gesamten, etwa 120 Zeilen langen Text
enthalten haben, der mit dem Incipit EN Samas päsir lumni
zitiert wurde (zu Weiterem siehe oben zu Text Nr. 16).
18 nam-erim-bür-ru-da-Rezitation 1, Textvertreter C
nam-erim-bür-ru-da-Rezitation 2, Textvertreter F
VAT 13647 + VAT 13687 Ass 17721 de. Ass 17722 i*
97 mm x m164 mm x 30 mm hD8I, Suchgraben,
N 4: 532 sog. Haus des Beschwörungspriesters
Kopie: S. 440-441
Ältere Kopie: LKA 147 (dort nur die Tafelrückseite)
Photo: CDLIP414056
Rötlich-braunes, in der gesamten Tafelbreite erhaltenes
Bruchstück mit dem oberen Teil einer zweikolumnigen Tontafel.
Die noch unversehrte Tafel dürfte eine Länge von etwa 20 cm
besessen haben. Während die Oberfläche der Tafelvorderseite
sehr stark beschädigt ist und dort nur wenige Zeilenreste
erhalten blieben, ist die Tafelrückseite weitgehend unversehrt.
Die Kolumnen, die ursprünglich für knapp 60 Zeilen Raum
boten, sind durch einen senkrechten Strich voneinander getrennt.
Mit vertikalen Linien, die wie der Kolumnentrenner vor der
Beschriftung mit gezwirntem Gam in den noch plastischen
Ton der Tafel gedrückt wurden, sind jeweils auch Zeilenbeginn
und Zeilenende markiert. So entstand zwischen den Kolumnen
ein etwa 6 mm breiter Freiraum. In Kol. III blieben 32 und in
Kol. IV 6 Zeilen sowie ein zweizeiliger Kolophon in einem
neuassyrischen Schriftduktus erhalten, der wohl in die zweite
Hälfte des 8. Jh. v. Chr. zu datieren ist. Obgleich VAT 13647+ aus
dem Tafelbestand des sog. Hauses des Beschwörungspriesters
stammt, ist diese Tafel damit deutlich älter als die meisten der
dort gefundenen Schriftstücke.
Die Vs. der Tafel enthielt - auf zwei Kolumnen verteilt - den als
EN Samas päsir lumni zitierten Text (zu Weiterem siehe oben
zu Text Nr. 16). Auf der Rs. folgte die bereits als //pswr-Litanei
bekannt gewordene Reihe von Gebeten, die man mit dem Incipit
sad(ü) Säbu lipsur sad Enlil zitierte (dazu siehe unten zu Text
Nr. 27-33 sowie Text Nr. 1-2, 20’).
Im Kolophon von VAT 13647+ sind gleich zwei Personen als
Eigentümer der Tafel angegeben: ”Mudammiq-Adad. der junge
Gehilfe (samallü sehru). und Nabü-zera-ibni, dessen junger
Gehilfe (samallasu sehrtt)". Dennoch bleibt ungewiß, ob die
Tafel von zwei Personen geschrieben wurde. Das Schriftbild
der nur rückseitig gut erhaltenen Tafel läßt es nicht zu. dies zu
entscheiden. Wahrscheinlicher erscheint es. daß der Gehilfe
des Gehilfen die Tafel seines Kollegen auf Fehler überprüfte.
Aus Kolophonen der mittelassyrischen Zeit ist Entsprechendes
bekannt.
19 nam-erim-bür-ru-da-Rezitation 1, Textvertreter D
VAT 13850 Fundnummer: -
62 mm x 40 mm x 27 mm Fundstelle in Assur: -
Kopie: S. 442M43
Ältere Kopie: LKA 148
Hellbraunes, beidseitig erhaltenes Bruchstück mit dem linken
Seitenrand vom oberen Drittel einer wohl einkolumnigen
Tontafel. Auf der Vs. blieben 12, auf der Rs. 7 Zeilenanfänge
erhalten. Der neuassyrische Schriftduktus legt eine Datierung
des Stückes in das 8. Jh. v. Chr. nahe. Text Nr. 22 (VAT 13853)
gehörte - wie vermutlich auch Text Nr. 25 (VAT 13963) und
Bannlösung (nam-erim-bür-ru-da)
Abschnitt des oberen Tafelrandes erhalten. Bis zum rechten
Seitenrand fehlen wohl nur etwa 8 mm. Die ursprüngliche
Länge der Tafel läßt sich nicht mehr genau bestimmen. Vor der
Beschriftung wurde die Position des Zeilenbeginns (und wohl
auch die des Zeilenendes) mit einer vertikalen Linie markiert.
Auf der Vs. blieben Reste von 17 Zeilen in spätneuassyrischem
Schriftduktus erhalten. Die Rs. ist - soweit erhalten -
unbeschrieben.
Die in der zweiten Hälfte des 7. Jh. v. Chr. geschriebene,
ursprünglich wohl mehr als 25 cm lange Tafel enthielt die erste
Folge von Gebeten, die an den Sonnengott zu richten war. wenn
diesem zu Beginn des Bannlösungsverfahrens das blutige Opfer
dargebracht wurde (siehe Z. l”ff. und Text Nr. 1-2. 12’). Die
unversehrte Tafel, die mit ihrem Incipit als EN Samas päsir
lumni zitiert wurde, dürfte insgesamt etwa 120 Zeilen umfaßt
haben, von denen in VAT 10777 nur das erste Sechstel erhalten
blieb.
In dem dank zahlreicher Duplikate weitgehend vollständig
rekonstruierten Text wird zum einen “ Samas. der das Unheil
löst.” als Richtergott gebeten, dem erkrankten Bittsteller
seine Schuld zu erlassen und den auf ihm lastenden Bann zu
lösen. Zum anderen ist die Gebetsfolge von vorformulierten
Schuldbekenntnissen geprägt, die der Kranke zu sprechen
hatte oder die in dessen Namen gesprochen wurden (siehe
Z. 65-74). Der Patient stand dabei auf einem aus ausgestreuten
Tamariskenzweigen und dem Seifenkraut mastakal bestehenden
Teppich von ”Gartenkräutem” und hielt Getreidekömer in der
Hand, die seine zahlreichen Vergehen verkörperten. Um seine
Bereitschaft zur Umkehr zu dokumentieren, sollte der Kranke
die Körner von sich werfen und zertreten (siehe Z. 72-74). Ein
zweites an den Sonnengott gerichtetes Gebet (Z. 87ff.) ist nur
bruchstückhaft erhalten. Eine kurze, den Gebeten zugeordnete
Handlungsanweisung (Z. 1 ”ff.) beschließt den als Beschreibung
des Bannlösungsverfahrens ausgewiesenen Text.
17 nam-erim-bür-ru-da-Rezitation 1, Textvertreter B
(Museumsnummerunbekannt) Ass 13956 hb
46 mm x 47 nun x ? mm hD8I. Pflastemiveau.
assyrisches Privathaus. West.
N 4: 435 sog. Haus des Beschwörungspriesters
Photo: S. 439
Linke obere Ecke einer wohl einkolumnigen Tontafel. Das
Bruchstück ist nur durch das Assur-Grabungsphoto 4681 be-
kannt, wo lediglich die Vs. dokumentiert wurde. Der Verbleib
des Stückes ist unbekannt. Auf der Vs. blieben Reste von 10
Zeilen in spätneuassyrischem Schriftduktus erhalten. Die ver-
mutlich unbeschädigte Tafelrückseite, könnte Reste eines Ko-
lophons enthalten, oder sie ist - soweit sie erhalten ist - unbe-
schrieben.
Die im 7. Jh. v. Chr. geschriebene Tafel dürfte ursprünglich - so
wie Text Nr. 16 - den gesamten, etwa 120 Zeilen langen Text
enthalten haben, der mit dem Incipit EN Samas päsir lumni
zitiert wurde (zu Weiterem siehe oben zu Text Nr. 16).
18 nam-erim-bür-ru-da-Rezitation 1, Textvertreter C
nam-erim-bür-ru-da-Rezitation 2, Textvertreter F
VAT 13647 + VAT 13687 Ass 17721 de. Ass 17722 i*
97 mm x m164 mm x 30 mm hD8I, Suchgraben,
N 4: 532 sog. Haus des Beschwörungspriesters
Kopie: S. 440-441
Ältere Kopie: LKA 147 (dort nur die Tafelrückseite)
Photo: CDLIP414056
Rötlich-braunes, in der gesamten Tafelbreite erhaltenes
Bruchstück mit dem oberen Teil einer zweikolumnigen Tontafel.
Die noch unversehrte Tafel dürfte eine Länge von etwa 20 cm
besessen haben. Während die Oberfläche der Tafelvorderseite
sehr stark beschädigt ist und dort nur wenige Zeilenreste
erhalten blieben, ist die Tafelrückseite weitgehend unversehrt.
Die Kolumnen, die ursprünglich für knapp 60 Zeilen Raum
boten, sind durch einen senkrechten Strich voneinander getrennt.
Mit vertikalen Linien, die wie der Kolumnentrenner vor der
Beschriftung mit gezwirntem Gam in den noch plastischen
Ton der Tafel gedrückt wurden, sind jeweils auch Zeilenbeginn
und Zeilenende markiert. So entstand zwischen den Kolumnen
ein etwa 6 mm breiter Freiraum. In Kol. III blieben 32 und in
Kol. IV 6 Zeilen sowie ein zweizeiliger Kolophon in einem
neuassyrischen Schriftduktus erhalten, der wohl in die zweite
Hälfte des 8. Jh. v. Chr. zu datieren ist. Obgleich VAT 13647+ aus
dem Tafelbestand des sog. Hauses des Beschwörungspriesters
stammt, ist diese Tafel damit deutlich älter als die meisten der
dort gefundenen Schriftstücke.
Die Vs. der Tafel enthielt - auf zwei Kolumnen verteilt - den als
EN Samas päsir lumni zitierten Text (zu Weiterem siehe oben
zu Text Nr. 16). Auf der Rs. folgte die bereits als //pswr-Litanei
bekannt gewordene Reihe von Gebeten, die man mit dem Incipit
sad(ü) Säbu lipsur sad Enlil zitierte (dazu siehe unten zu Text
Nr. 27-33 sowie Text Nr. 1-2, 20’).
Im Kolophon von VAT 13647+ sind gleich zwei Personen als
Eigentümer der Tafel angegeben: ”Mudammiq-Adad. der junge
Gehilfe (samallü sehru). und Nabü-zera-ibni, dessen junger
Gehilfe (samallasu sehrtt)". Dennoch bleibt ungewiß, ob die
Tafel von zwei Personen geschrieben wurde. Das Schriftbild
der nur rückseitig gut erhaltenen Tafel läßt es nicht zu. dies zu
entscheiden. Wahrscheinlicher erscheint es. daß der Gehilfe
des Gehilfen die Tafel seines Kollegen auf Fehler überprüfte.
Aus Kolophonen der mittelassyrischen Zeit ist Entsprechendes
bekannt.
19 nam-erim-bür-ru-da-Rezitation 1, Textvertreter D
VAT 13850 Fundnummer: -
62 mm x 40 mm x 27 mm Fundstelle in Assur: -
Kopie: S. 442M43
Ältere Kopie: LKA 148
Hellbraunes, beidseitig erhaltenes Bruchstück mit dem linken
Seitenrand vom oberen Drittel einer wohl einkolumnigen
Tontafel. Auf der Vs. blieben 12, auf der Rs. 7 Zeilenanfänge
erhalten. Der neuassyrische Schriftduktus legt eine Datierung
des Stückes in das 8. Jh. v. Chr. nahe. Text Nr. 22 (VAT 13853)
gehörte - wie vermutlich auch Text Nr. 25 (VAT 13963) und