Katalog: Nr. 78-81
69
hölzernen Wachstafel abschrieb, die man im Gula-Tempel von
Assur aufbewahrte. Die wohl im Auftrag seines Vaters “eilig
exzerpierte" Tafel enthält Anweisungen für die Herstellung von
fünf verschiedenen Breiumschlägen (Kataplasmen). die gegen
fiebrige Erkrankungen eingesetzt werden sollten, welche man
auf die Einwirkung eines Banns zurückführte.
Anweisungen für vorbeugende Maßnahmen
(Text Nr. 81)
81 Anweisungen für vorbeugende Maßnahmen 1
HS 1911
69 mm x m76 mm x m30 mm Nippur
Kopie: S. 532-533
Nahezu unbeschädigte untere Hälfte einer braunen
einkolumnigen Tontafel. Der untere Tafelrand und die beiden
Seitenränder des Bruchstücks sind gänzlich unversehrt. Auf der
Vs. finden sich 16. auf der Rs. 17 Zeilen in einem Schriftduktus
der mittelbabylonischen Zeit, der in manchem noch an das
Altbabylonische gemahnt und mit einigen ungewöhnlichen
Zeichenformen aufwartet. Auf dem unteren Tafelrand sind
Spuren von zwei nicht vollständig gelöschten Keilschriftzeichen
zu erkennen. Das Schriftbild der Tafel ist von horizontalen
Paragraphenstrichen geprägt, von denen sich 5 auf der Vs. und 6
auf der Rs. erhalten haben.
Wie kaum ein anderer bekannt gewordener Text vermittelt
HS 1911 einen Eindruck von der großen Bedeutung, die im
juridischen Alltagsleben Babyloniens die Furcht vor einem Bann
und seinen gefährlichen Auswirkungen besessen haben muß.
In der in Nippur gefundenen Tafel sind in kurzen, aus jeweils
zwei bis fünf Zeilen bestehenden Abschnitten ganz einfach
strukturierte Reinigungsverfahren beschrieben, die allesamt
mit dem Rubrum NAM.ERIM.BÜR.RU.DA.KAM versehen
wurden. Ihre Durchführung sollte zum einen Personen, die
im Rahmen eines Rechtsaktes einen Eid geleistet hatten, vor
einem Bann schützen, den ihre Eidesleistung - aus welchen
Gründen auch immer - zur Folge haben könnte (Z. 1 ’—13 ’). In
einem zweiten Abschnitt finden sich in HS 1911 zum anderen
Beschreibungen von Reinigungsriten. mit denen man zu
bewirken suchte, daß eine Person vor einem Bann und dessen
Folgen auch dann sicher blieb, wenn sie sich im Rahmen eines
Rechtsaktes einer Eidesleistung entzogen hatte (Z. 14’—21 ’). Die
Befolgung der in einem dritten und letzten Abschnitt der Tafel
zusammengestellten Anweisungen (Z. 22’—33’) sollte Personen,
unmittelbar bevor sie im Rahmen eines Rechtsaktes einen Eid zu
leisten hatten, das Gefühl vermitteln, unbedroht von einem Bann
und seinen Folgen einen Schwur ablegen zu können.
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hölzernen Wachstafel abschrieb, die man im Gula-Tempel von
Assur aufbewahrte. Die wohl im Auftrag seines Vaters “eilig
exzerpierte" Tafel enthält Anweisungen für die Herstellung von
fünf verschiedenen Breiumschlägen (Kataplasmen). die gegen
fiebrige Erkrankungen eingesetzt werden sollten, welche man
auf die Einwirkung eines Banns zurückführte.
Anweisungen für vorbeugende Maßnahmen
(Text Nr. 81)
81 Anweisungen für vorbeugende Maßnahmen 1
HS 1911
69 mm x m76 mm x m30 mm Nippur
Kopie: S. 532-533
Nahezu unbeschädigte untere Hälfte einer braunen
einkolumnigen Tontafel. Der untere Tafelrand und die beiden
Seitenränder des Bruchstücks sind gänzlich unversehrt. Auf der
Vs. finden sich 16. auf der Rs. 17 Zeilen in einem Schriftduktus
der mittelbabylonischen Zeit, der in manchem noch an das
Altbabylonische gemahnt und mit einigen ungewöhnlichen
Zeichenformen aufwartet. Auf dem unteren Tafelrand sind
Spuren von zwei nicht vollständig gelöschten Keilschriftzeichen
zu erkennen. Das Schriftbild der Tafel ist von horizontalen
Paragraphenstrichen geprägt, von denen sich 5 auf der Vs. und 6
auf der Rs. erhalten haben.
Wie kaum ein anderer bekannt gewordener Text vermittelt
HS 1911 einen Eindruck von der großen Bedeutung, die im
juridischen Alltagsleben Babyloniens die Furcht vor einem Bann
und seinen gefährlichen Auswirkungen besessen haben muß.
In der in Nippur gefundenen Tafel sind in kurzen, aus jeweils
zwei bis fünf Zeilen bestehenden Abschnitten ganz einfach
strukturierte Reinigungsverfahren beschrieben, die allesamt
mit dem Rubrum NAM.ERIM.BÜR.RU.DA.KAM versehen
wurden. Ihre Durchführung sollte zum einen Personen, die
im Rahmen eines Rechtsaktes einen Eid geleistet hatten, vor
einem Bann schützen, den ihre Eidesleistung - aus welchen
Gründen auch immer - zur Folge haben könnte (Z. 1 ’—13 ’). In
einem zweiten Abschnitt finden sich in HS 1911 zum anderen
Beschreibungen von Reinigungsriten. mit denen man zu
bewirken suchte, daß eine Person vor einem Bann und dessen
Folgen auch dann sicher blieb, wenn sie sich im Rahmen eines
Rechtsaktes einer Eidesleistung entzogen hatte (Z. 14’—21 ’). Die
Befolgung der in einem dritten und letzten Abschnitt der Tafel
zusammengestellten Anweisungen (Z. 22’—33’) sollte Personen,
unmittelbar bevor sie im Rahmen eines Rechtsaktes einen Eid zu
leisten hatten, das Gefühl vermitteln, unbedroht von einem Bann
und seinen Folgen einen Schwur ablegen zu können.